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Mitarbeitergespräch

Arbeitszeugnis: Formulierungen, Beispiele, Noten, und Vorlagen

Ein ausschlaggebender Punkt in jedem Bewerbungsverfahren ist das Arbeitszeugnis der Bewerber*innen. Auch Du nutzt es um Dir bereits zu Beginn des Auswahlverfahrens ein Bild zu machen, wie sich Deine Bewerber*innen an ihren vorherigen Arbeitsplätzen bewährt haben. Genauso ist es aber die Pflicht Deines Unternehmens, Arbeitszeugnisse für Deine Mitarbeiter*innen auszustellen, vor allem, wenn diese sich dafür entschieden haben, Dein Unternehmen zu verlassen.

 

Was genau Du bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses alles zu beachten hast, stellen wir Dir im folgenden Text vor.

 

 

Was ist ein Arbeitszeugnis?

 

Ein Arbeitszeugnis ist zunächst gedacht, um die Dauer und die Art der Beschäftigung Deiner Mitarbeiter*innen in Deinem Unternehmen zu dokumentieren. Weiterhin stellt es eine Urkunde ihrer bisherigen Leistungen, Erfolge, ebenso wie ihres Sozialverhaltens dar, eine Erläuterung ihrer Fähigkeiten und ihrer Arbeitsmotivation. Das wichtigste bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses ist also: Ein positives Arbeitszeugnis kann Deinen Mitarbeiter*innen die Bewerbung für ein neues Arbeitsverhältnis durchaus erleichtern. 

 

Wichtig ist daher bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses, dass Du wertschätzend bist, auch wenn Du kritisierst. Zwar darf ein Zeugnis nicht negativ formuliert sein, aber eine Abstufung in den erbrachten Leistungen sollte erkennbar sein, um ein Bewertungssystem deutlich zu machen.

Die rechtliche Grundlage für Arbeitszeugnisse stellt § 109 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) dar. Im Folgenden wird stets auf diesen Paragraphen Bezug genommen.

 

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Wer hat Recht auf ein Arbeitszeugnis?

 

Per Gesetz hat jeder Deiner Mitarbeiter Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sobald er Dein Unternehmen verlässt. Sobald Deine Mitarbeiter*innen mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ein Arbeitszeugnis verlangen, bist Du verpflichtet, ein Zeugnis in schriftlicher Form auszustellen.

 

Ebenso besteht der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis seitens Deiner Mitarbeiter*innen, wenn diese die Abteilung in Deinem Unternehmen wechseln oder wenn sie vom Praktikanten–Status in ein normales Angestellten–Verhältnis wechseln.

 

Weiterhin ist es möglich, jedoch nicht verpflichtend, Deinen Mitarbeiter*innen auf Anfrage hin ein Zwischenzeugnis auszustellen. 

 

 

Verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

 

Haben Mitarbeiter*innen ihre Kündigung ausgesprochen, liegt es nahe, dass das Arbeitszeugnis ihnen auch bis zum Ende der Kündigungsfrist ausgehändigt werden sollte. Dies ist allerdings nicht verpflichtend. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gilt bis zu drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Verlangen Mitarbeiter*innen in dieser Zeit nach einem Arbeitszeugnis, bist Du verpflichtet, ihnen dieses auszustellen. Erst mit Ablauf der drei Jahre verfällt der Anspruch, ab dann bist Du auch auf Anfrage der Mitarbeiter*innen nicht mehr dazu verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen.

 

Haben Mitarbeiter*innen die Aufforderung zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses ausgesprochen, bist Du verpflichtet, dieses innerhalb der folgenden zwei Wochen auszustellen. Hast Du das Zeugnis erstellt, so ist es wiederum Aufgabe der Mitarbeiter*innen, das Zeugnis bei Dir abzuholen, sofern der dadurch entstehende Aufwand nicht zu groß erscheint. Du musst das Zeugnis bis zu drei Jahre zur Abholung bereithalten können.

 

 

Worauf müssen Personaler bei einem schlechten Arbeitszeugnis achten?

 

Sollte ein Mitarbeiter mit der Dokumentation und Bewertung seiner Arbeit im Arbeitszeugnis nicht einverstanden sein, gibt es verschiedene Wege und Möglichkeiten, dass er diesem widerspricht.

 

Die erste und naheliegendste Option hierbei sollte natürlich das Gespräch zwischen Dir und Deinem Mitarbeiter sein. Auch wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hat, solltest Du dir die Zeit für ein Gespräch nehmen, um gemeinsam mit ihm zu erörtern, bei welchen Formulierungen Unstimmigkeiten vorliegen. Je nach Situation liegt die Entscheidung, das Arbeitszeugnis noch einmal zu ändern, natürlich zunächst bei Dir.

 

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter schriftlich einen Widerspruch formuliert. Schaue Dir die vom Mitarbeiter beanstandeten Passagen sowie die ggf. vorliegenden Veränderungsvorschläge genau an und überlege Dir, ob es vereinbar ist, hier dem Wunsch des Mitarbeiters entgegenzukommen.

 

Insgesamt hat der Mitarbeiter bis zu 15 Monate Zeit, das Zeugnis zu revidieren. Allerdings solltest Du wissen, dass es an dem Mitarbeiter ist, eine Missgunst zu beweisen, wenn das Zeugnis eine Durchschnittsnote nicht schlechter als 3 aufweist.

 

Übrigens kann unsere Excel-Vorlage für das Performance Management beim Feedback-Prozess  sowie Bewertungsskalen helfen.

 

 

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

 

Grundsätzlich gilt es zwischen zwei Arten von Arbeitszeugnissen zu unterscheiden: Dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Den Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Zeugnis machen Form und Inhalt aus. Wir erläutern Dir diesen Unterschied im Folgenden genauer.

 

 

Einfaches Arbeitszeugnis

 

Ein einfaches Arbeitszeugnis wird eher als ein Tätigkeitsnachweis angesehen, da es unter den standardisierten formalen Voraussetzungen lediglich eine Beschreibung der Arbeit enthält, die die Mitarbeiter in Deinem Unternehmen ausgeführt haben.

 

Worauf muss man beim Einfachen Arbeitszeugnis achten?

 

Neben dem formalen Aufbau mit Datum und Ort solltest Du besonders bei dieser Art von Zeugnis auf einen neutralen, beschreibenden Stil der Formulierungen achten. Da ein einfaches Arbeitszeugnis lediglich eine Tätigkeitsbeschreibung darstellt, dürfen hier keine wertenden Aspekte oder Formulierungen mit eingebaut werden.

 

Formuliere sachlich die Dauer der Tätigkeit, die Tätigkeitsbereiche und den allgemeinen Tätigkeitsbereich Deines Unternehmens. Mehr ist hier nicht erforderlich.

 

 

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

 

Neben den in einem einfachen Arbeitszeugnis enthaltenen Informationen wie Datum und Ort sowie eine genaue Tätigkeitsbeschreibung gehört in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vor allem eine Bewertung der fachlichen und sozialen Kompetenzen der Mitarbeiter*innen.

 

Wichtig ist, dass diese Bewertung aus einer maximal neutralen Position verfasst wird. Negative Formulierungen sind in einem Arbeitszeugnis zu vermeiden. Willst Du Kritik zur Arbeitsweise Deines ehemaligen Mitarbeiters äußern, dann musst Du selbst diese Kritik positiv formulieren. Das heißt: Anstatt zu schreiben “Mitarbeiter X war oft zu spät”, wähle die Formulierung “Mitarbeiter X war gelegentlich pünktlich”. Obwohl die zweite Formulierung das Augenmerk auf die Tatsache lenkt, dass der Mitarbeiter auch mal pünktlich war, wird jedem Personaler sofort auffallen, dass Du damit chronische Unpünktlichkeit zum Ausdruck bringst.

 

Worauf muss man beim Qualifizierten Arbeitszeugnis achten?

 

Die Mitarbeiter*innen können bereits nach einer Arbeitszeit im Unternehmen von 6 Wochen um ein Zwischenzeugnis bitten. Fragen oder verlangen die Mitarbeiter*innen nach Beendigung ihrer Beschäftigung nach der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, ist es wichtig, dass sie formulieren, ob sie ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt haben möchten.

 

Bei einer offenen Anfrage bist Du lediglich zur Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses verpflichtet. Bekommst Du die Anfrage für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, so bist Du angehalten, die sozialen und fachlichen Kompetenzen Deiner ehemaligen Mitarbeiter*innen vollständig und knapp zu benennen. Dies muss frei von persönlicher Meinung oder Wertung geschehen, da Deine ehemaligen Mitarbeiter*innen sonst Widerspruch gegen Dein Arbeitszeugnis einlegen können und diese Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gewinnen werden.

 

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Einfachen und Qualifizierten Arbeitszeugnis?

 

Der Unterschied lässt sich recht leicht zusammenfassen: Das einfache Arbeitszeugnis ist weitaus kürzer, als das qualifizierte, da sowohl die Bewertung der Arbeitsleistung, als auch des Sozialverhaltens fehlen. Für Deine ehemaligen Mitarbeiter*innen kann es sich also immer dann lohnen, ein einfaches Arbeitszeugnis anzufordern, wenn sie vermuten müssen, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis recht schlecht für sie ausfallen würde. 

 

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden die reinen Rahmendaten der Tätigkeits-Form und -Dauer also um folgende Punkte ergänzt:

 

  • Arbeitsbefähigung
  • Arbeitsbereitschaft
  • Fachliche Kompetenz
  • Arbeitsweise 
  • Sozialkompetenz 
  • Nennung sonstiger Fähigkeiten oder Qualifikationen

 

 

Zwischenzeugnis

 

Ein Zwischenzeugnis wird Deinen Mitarbeiter*innen ausgestellt, wenn sie in eine andere Abteilung wechseln, aber auch, wenn sie befördert werden und sich somit ihre Position in Deinem Unternehmen ändert. Allerdings bist Du, anders als bei einem Arbeitszeugnis auf Grund einer Kündigung, nicht dazu verpflichtet, eines auszustellen. Ein Zeitpunkt, zu dem die Mitarbeiter häufig um ein Zwischenzeugnis bitten, ist in der Regel vor einer längeren Arbeitspause, die die Mitarbeiter*innen einlegen, etwas bevor sie in Elternzeit gehen oder vor einem Sabbatjahr.

 

Bei der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses solltest Du darauf achten, dass es immer in der Präsensform geschrieben wird. Anders als nach einer Kündigung besteht hier das Arbeitsverhältnis noch, die Mitarbeiter*innen befinden sich weiterhin im Unternehmen und erbringen weiterhin ihre Leistung.

 

Worauf muss man beim Zwischenzeugnis achten?

 

Wenn Du einwilligst, ihnen ein Zwischenzeugnis auszustellen, achte darauf, dass Du auch hier die gesamten Tätigkeitsfelder der Mitarbeiter*innen genau beschreibst. Auch wenn die Mitarbeiter weiter in Deinem Unternehmen tätig sind, stellt ein Zwischenzeugnis zunächst ein offiziell ausgestelltes Dokument dar. 

 

Zudem zeigst Du Deinen Mitarbeiter*innen Wertschätzung durch das Ausstellen eines Zwischenzeugnisses. Solltest Du vergessen, einzelne Tätigkeiten Deiner Mitarbeiter*innen mit aufzulisten oder zu beschreiben, könnte es auf die Mitarbeiter*innen wirken, als erkennst Du ihre Arbeiten nicht in vollem Umfang.

 

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Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?

 

Ein nicht formgerecht ausgestelltes Arbeitszeugnis kann bereits einen ersten Grund liefern, warum Deine Mitarbeiter die Annahme des Zeugnisses verweigern können. Sie haben Anrecht auf ein formgerechtes, ordentlich ausgestelltes Zeugnis, am besten per PC geschrieben und ausgedruckt, in DIN A4 Format. Ebenfalls sind Grammatik- und Rechtschreibfehler rechtlich ein Grund für eine Ablehnung.

 

Daher hier eine Erläuterung der äußeren Form eines (qualifizierten) Arbeitszeugnisses:

 

  • Briefkopf des Unternehmens
  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Mitarbeiters
  • Bereich und Dauer der Beschäftigung
  • Eine kurze Beschreibung des Unternehmens
  • Beschreibung der Tätigkeitsbereiche des Mitarbeiters (also Kernaufgaben und Erfolge)
  • Bewertung der Arbeitsleistung (nur in einem qualifizierten Abeitszeugnis)
  • Bewertung des Sozialverhaltens (nur in einem qualifizierten Abeitszeugnis)
  • Grund der Kündigung, falls der Mitarbeiter dazu explizit seine Zustimmung erteilt hat
  • Schlussformel, Zukunftswünsche
  • Ort, Datum, Unterschrift des Zeugnisausstellers (Position)

 

 

Arbeitszeugnis Formulierungen

 

Für die sachgerechte Ausstellung eines Arbeitszeugnisses gelten im Grunde zwei Richtlinien: Es muss „wahr“ und „wohlwollend“ geschrieben sein. Das bedeutet, dass ein Zeugnis natürlich der Wahrheit entsprechend formuliert sein muss, ohne aber offene Kritik an den ehemaligen Mitarbeiter*innen zu üben. Vor allem in einem qualifizierten Arbeitszeugnis spielt dieses Dilemma zwischen Wahrheit und Wertschätzung eine essentielle Rolle, da in einem einfachen Arbeitszeugnis lediglich eine kurze, sachliche Beschreibung erfolgt.

 

Um diesen Ansprüchen entsprechen zu können, geben wir Dir im Folgenden einige Formulierungen für die einzelnen Kriterien in einem Arbeitszeugnis, um die Leistungen Deiner Mitarbeiter*innen entsprechend beschreiben zu können. Exemplarisch nehmen wir an, es ginge um Mitarbeiter Maxi Musterfrau.

 

Bewertet werden die Mitarbeiter in der Regel in folgender Reihenfolge:

 

  • Fachkenntnisse
  • Sozialverhalten
  • Arbeitsweise
  • Arbeitsbereitschaft
  • Arbeitserfolg

 

Fachkenntnisse

 

  • Sehr gut: Sie setzte sein profundes Fachwissen jederzeit höchst effizient und äußerst genau ein.“
  • Gut: „Sie verfügt über ein gutes Fachwissen, das sie stets effizient und passgenau einsetzte.“
  • Befriedigend: „Sie verfügt über umfangreiches Fachwissen, mit dem sie regelmäßig überzeugen konnte.“
  • Ausreichend: „Sie verfügt über Fachwissen, welches sie problemlos einsetzte.“

 

Sozialverhalten

 

  • Sehr gut: „Sie verhielt sich gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden jederzeit vorbildlich, freundlich und professionell.“
  • Gut: „Sie verhielt sich gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden jederzeit vorbildlich und freundlich.“
  • Befriedigend: „Sie verhielt sich gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden professionell.“
  • Ausreichend: „Sie verhielt sich gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden freundlich.“

 

Arbeitsweise

 

  • Sehr gut: „Sie arbeitete stets mit äußerster Sorgfalt, Selbstständigkeit und größter Genauigkeit.“
  • Gut: „Sie arbeitete stets sorgfältig, sicher und selbstständig.“
  • Befriedigend: „Sie erledigte ihre Aufgaben stets sorgfältig und zufriedenstellend.“
  • Ausreichend: „Sie zeigte keine Unsicherheiten bei der Bearbeitung ihrer Aufgaben.“

 

Arbeitsbereitschaft

 

  • Sehr gut: „Sie zeigte sich stets hoch motiviert und außerordentlich engagiert.“
  • Gut: „Sie zeigte sich stets motiviert und vorbildlich engagiert.“
  • Befriedigend: „Sie zeigte sich motiviert und engagiert.“
  • Ausreichend: „Sie zeigte sich ausreichend motiviert und engagiert.“

 

Arbeitserfolg

 

  • Sehr gut: „Sie erzielte quantitativ und qualitativ immer herausragende Ergebnisse.“
  • Gut: “Sie erzielte qualitativ und quantitativ immer gute Ergebnisse.”
  • Befriedigend: “Sie erzielte qualitativ und quantitativ immer zufriedenstellende Ergebnisse.”
  • Ausreichend: “Sie erzielte qualitativ und quantitativ zufriedenstellende Ergebnisse.”

 

 

Arbeitszeugnis Noten

 

Um bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses einen wohlwollenden Ton zu treffen, haben sich im Laufe der Zeit einige Geheimcode bewährt. Vor allem aber ist zu beachten, dass diese Formulierungen nicht einer einheitlichen Eiteilung in fest gesetzte Noten bedeuten. Es existiert kein einheitliches Benotungssystem, sondern es erfolgt eine Einstufung je nach den für ein Unternehmen wichtigen Kriterien.

 

Trotzdem findet Du anbei ein paar nützliche Formulierungshilfen, aufgeschlüsselt nach den Schulnoten 1 bis 4, um Dir zumindest eine Richtlinie aufzuzeigen.

 

Note „sehr gut“


  • „Mitarbeiter X zeigte bei der Ausführung seiner Aufgaben stets großen Erfolg und arbeitete vollständig selbstständig mit besonderer Sorgfalt und Genauigkeit.“
  • „Mitarbeiter X erzielte hervorragende Arbeitsergebnisse und zeigte außergewöhnliches Engagement.“
  • „Mitarbeiter X hat den Erwartungen des Unternehmens in jeder Hinsicht entsprochen und sich auf allerbeste Weise in das Unternehmen eingebracht.“
  • „Im Umgang mit seinen Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen war Mitarbeiter X stets freundlich, professionell und vorbildlich.“
  • „Mitarbeiter X war jederzeit zuverlässig, bedacht und proaktiv.“
  • „Mitarbeiter X verfügt über exzellente und fundierte Fachkenntnisse und war für unser Unternehmen so eine wertvolle Ergänzung.“
  • “Mitarbeiter X verlässt uns zu unserem Bedauern auf seinen eigenen Wunsch hin.”
  • “Wir wünschen Mitarbeiter X für seinen weiteren beruflichen und privaten Werdegang nur das Beste und viel Erfolg.”

 

Note „gut“


  • „Mitarbeiter X erledigte die Aufgaben mit besonderer Sorgfalt und Genauigkeit.“
  • „Mitarbeiter X arbeitete stets äußerst zuverlässig und gewissenhaft.“
  • „Mitarbeiter X erzielte ausgezeichnete Arbeitsergebnisse und zeigte hohes Engagement.“
  • „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war zu jeder Zeit freundlich und professionell.“
  • „Mitarbeiter X hat unseren Erwartungen stets in jeder Hinsicht entsprochen.“
  • “Mitarbeiter X verlässt das Unternehmen zu unserem Bedauern.”
  • “Wir wünschen Mitarbeiter X für seinen weiteren Werdegang beruflich und privat viel Glück und Erfolg.”

 

Note „befriedigend“

 

  • „Mitarbeiter X hat seine Aufträge stets systematisch und zufriedenstellend erledigt.“
  • „Mitarbeiter X arbeitete stets genau und sorgfältig.“
  • „Mitarbeiter X zeigte immer Engagement und Initiative.“
  • „Die Fachkenntnisse von Mitarbeiter X sind solide.“
  • „Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich und freundlich.“
  • „Mitarbeiter X erfüllte die Erwartungen sehr zufriedenstellend.“
  • “Wir wünschen Mitarbeiter X für die Zukunft sowohl beruflich als auch privat alles Gute.”

 

Note „ausreichend“

 

  • „Mitarbeiter X konnte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigen.“
  • „Mitarbeiter X hat unseren Erwartungen entsprochen.“
  • „Mitarbeiter X zeigte bei der Ausführung der ihm zugeteilten Aufgaben keine Unsicherheiten.“
  • „Mitarbeiter X hat seine Aufgabenbereiche mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgefüllt.“
  • „Mitarbeiter X war stets mit großem Interesse in unserem Unternehmen tätig.“
  • „Sein Verhalten war gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Mitarbeitern  insgesamt einwandfrei.“
  • „Wir wünschen Mitarbeiter X für seinen weiteren beruflichen und privaten Werdegang alles Gute.“

 

Note „mangelhaft“

 

  • „Mitarbeiter X hat sich stets bemüht, den an ihn gestellten Anforderungen gerecht zu werden.“
  • „Mitarbeiter X hat sich im engagiert eingesetzt.“
  • „Mitarbeiter X legte in der Regel eine zuverlässige Arbeitsweise an den Tag.“
  • „Mitarbeiter X zeigte sich den Belastungen stets gewachsen.“
  • „Mitarbeiter X erledigte die Arbeiten mit Fleiß und zeigte den Willen, sie termingerecht zu beenden.“
  • „Mitarbeiter X hat all seine Aufgabenbereiche mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgefüllt.“
  • „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war zumeist einwandfrei und freundlich.“
  • „Mitarbeiter X zeigte in unserem Unternehmen großes Interesse an seiner Arbeit.“
  •  

Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?

 

Trotz der Pflicht, ein Arbeitszeugnis stets nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu verfassen - sprich: Auch alle negativen, arbeitsbezogenen Aspekte mit einzubeziehen - gibt es eine lange Liste an Inhalten und Bereichen, die Du als Arbeitgeber nicht bei der Beurteilung Deiner Mitarbeiter*innen aufgreifen darfst. Hier eine Liste dieser Inhalte für Dich:

 

Folgende Punkte dürfen nicht erwähnt werden:

 

  • Abmahnungen - die von Dir angemahnten Sachverhalte darfst Du jedoch erwähnen
  • Alkohol- und Drogenmissbrauch - Du darfst jedoch explizit auf entstandene Schäden für das Unternehmen hinweisen
  • Betriebsratstätigkeit - es sei denn, damit ging eine Freistellung einher, welche länger als ein Jahr andauerte
  • Gesundheitszustand - es sei denn, es liegt durch die dauerhafte Erkrankung der Mitarbeiter*innen ein Risiko für Dritte vor, wie bspw. bei epileptischen Anfällen
  • Schwerbehinderteneigenschaft
  • Krankentage - mit der Ausnahme, dass Du beträchtliche Fehlzeiten, wie zum Beispiel die Hälfte der Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses, erwähnen kannst
  • Mutterschutz oder Schwangerschaft, sowie Fehlzeiten aufgrund von Betreuungs-Anforderungen
  • Nebentätigkeiten jeder Art - es sei denn, diese hatten erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der Angestellten in Deinem Unternehmen
  • Die politische Haltung und Aktivität - sowohl Parteizugehörigkeit als auch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft, auch Streikteilnahmen dürfen von Dir nicht erwähnt werden
  • Religiöses Engagement oder Konfession
  • Privatangelegenheiten - hier gibt es nur eine einzige Ausnahme, nämlich wenn sich private Verbindungen zu Kolleg*innen stark negativ auf das Betriebsklima oder die Arbeitsleistung auswirken
  • Straftaten - es sei denn, diese stehen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
  • Vorstrafen
  • Wettbewerbsverbote

Arbeitszeugnis Schlussformel

 

Ein besonderes Augenmerk solltest Du auf die Formulierung der Schlussformel legen. Je nach Formulierung des Schlusssatzes gibst Du für Deine Mitarbeiter eine Bewertung ab. Hier ist nicht nur wichtig, was in der Schlussformel geschrieben ist, sondern ebenso, was geschrieben wurde.

Als erstes stellen wir dir ein paar Beispielformulierungen gemäß der Noten „sehr gut“ bis „mangelhaft“ für den finalen Satz Deines Arbeitszeugnisses vor:

 

  • Sehr gut: „Wir danken ihm/ihr für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
  • Gut: „Wir danken ihm/ihr für die stets gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr auf dem weiteren Berufsweg alles Gute und weiterhin Erfolg.“
  • Befriedigend: „Wir danken ihm/ihr für die erfolgreiche Zusammenarbeit, bedauern, dass er/sie uns verlässt und wünschen für die Zukunft alles Gute.“
  • Ausreichend: „Wir danken ihm/ihr und wünschen ihm/ihr alles Gute.“
  • Mangelhaft: „Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.“

Achte vor allem hier auf eine positive bis neutrale Schreibweise und bedenke, dass das Fehlen einzelner Teile aussagekräftiger sein kann als das Vorhandensein.


Die Schlussformel kann als Gesamtnote für den ehemaligen Angestellten gesehen werden.

 

Trennungsgrund

 

Wie erwähnt, darf dieser Teil nur mit inbegriffen werden, wenn der Mitarbeiter damit auch einverstanden ist. Solltest Du den Trennungsgrund also erwähnen, achte auf die folgenden Bedeutungen:

 

„Auf eigenen Wunsch“ bedeutet, dass der Mitarbeiter selbst gekündigt hat. „Im Gegenseitigen Einverständnis“ bedeutet Kündigung.

 

Dank, Bedauern und Zukunftswünsche

 

Als professioneller Personaler solltest Du Dich stets für die Zusammenarbeit mit Deinen Mitarbeiter*innen bedanken. Fehlt dieser Dank, so führt dies dazu, dass die potentiellen neuen Arbeitgeber Deiner ehemaligen Mitarbeiter*innen den Eindruck bekommen, das Unternehmen hätte sich im schlechten von diesen getrennt.

 

Dies gilt ebenso für das Aussprechen Deines Bedauerns über den Verlust der Mitarbeiter*innen sowie die Formulierung von positiven Zukunftswünschen. Sind diese Aspekte nicht enthalten, so ist anzunehmen, dass sich Unternehmen und Mitarbeiterinnen nicht im Guten getrennt haben.

 

 

Arbeitszeugnis Vorlage

 

Ein Arbeitszeugnis zu schreiben ist nicht leicht. Im Folgenden bekommst Du von uns deshalb eine Vorlage für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Note “gut”  an die Hand, welches Dir verdeutlicht, wie ein professionelles Arbeitszeugnis aussehen sollte. 

 

Du kannst dieses Vorlage direkt übernehmen oder aber mit eigenen Aspekten ergänzen, um es auf die Spezifika Deines Unternehmens anzupassen.

 

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Qualifiziertes Arbeitszeugnis Vorlage

 

Diese Vorlage für ein Referenzschreiben ist nützlich, wenn ein Kollege, ein ehemaliges Teammitglied, ein Schüler oder ein Bekannter Dich um eine persönliche Empfehlung bittet. Achte darauf, dass du diese Vorlage für ein Empfehlungsschreiben mit konkreten Beispielen aus Deiner Erfahrung mit der betreffenden Person abänderst.

 

Frau Maxi Musterfrau,

 

geboren am TT.MM.JJJJ in XXX, war vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ in unserem Unternehmen in YYY als (Beruf) im Bereich (Bereich) beschäftigt.

 

Die Muster GmbH ist bekannt für (kurze Unternehmensvorstellung, um dem Leser einen Einblick in die Geschäftsprozesse zu ermöglichen).

 

In ihrer Position als (Beruf) war sie vor allem für folgende Tätigkeiten verantwortlich:

 

(Hier folgt eine stichpunktartige Auflistung der Tätigkeitsbereiche inklusive von Projektarbeit, Verantwortungsbereichen und Unternehmensbereichen.)

 

In der Zeit ihrer Beschäftigung in unserem Unternehmen hat Frau Musterfrau gezeigt, dass sie über eine große Berufserfahrung verfügt. Dementsprechend beherrschte sie ihre Aufgabenbereiche stets vollkommen sicher. Zum Nutzen unseres Unternehmens erweiterte und aktualisierte sie immer mit gutem Erfolg ihre umfassenden Fachkenntnisse durch eine regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen.

 

Ihre sehr gute Auffassungsgabe ermöglichte es ihr, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen. Dabei behielt Frau Musterfrau auch unter starker Belastung jederzeit die Übersicht, agierte ruhig und überlegt.

 

Sie zeigte stets eine hohe Motivation, Initiative und einen hohen Leistungswillen.

 

Frau Musterfrau plante ihre Arbeitsprozesse immer sorgfältig und verantwortungsbewusst. Ihre Arbeitsweise war stets geprägt von hoher Zuverlässigkeit und Genauigkeit, sodass sie stets gute Lösungen fand.

 

Frau Musterfrau pflegt einen modernen, auf Kooperation und ihrer Überzeugungskraft aufbauenden Arbeitsstil und motiviert ihre Kollegen und Mitarbeiter stets zu guten Leistungen.

Die ihr übertragenen Aufgaben führte Frau Musterfrau stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

Von Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern wurde sie als fleißige und freundliche Mitarbeiterin allzeit geschätzt. Auch sein Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern war stets vorbildlich.

Frau Musterfrau verlässt das Unternehmen zum TT.MM.JJJJ auf eigenen Wunsch, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen.

 

Wir bedauern es sehr, Frau Musterfrau zu verlieren, danken für ihre stets wertvolle Arbeit und wünschen ihr sowohl für ihre berufliche als auch private Zukunft weiterhin Erfolg und alles Gute.

 

 

So hilft Kenjo bei der Leistungsbewertung

 

ArbeitszeugnisKenjo Benutzeroberfläche

 

Ob Zwischenzeugnis oder endgültiges Arbeitszeugnis: Ein Arbeitszeugnis zu schreiben, ist keine einfache Aufgabe. Mit der Kenjo Performance Management gibst Du Deinen Personalverantwortlichen ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie schnell und einfach ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen können.

 

In unserem E-Book zu Performance Management-Fragen erhältst Du einen vollständigen Überblick über alle Fragen zum Thema.

 

Disclaimer:

Wir möchten betonen, dass sämtliche Inhalte auf unserer Website, einschließlich möglicher Rechtsbeiträge, ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken dienen und keine rechtliche Beratung im eigentlichen Sinne darstellen. Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine persönliche und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.

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