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Personalabteilung

Probearbeiten: Regeln, die Arbeitgeber kennen sollten

Es ist nicht immer einfach, passende Mitarbeiter für eine Stelle zu finden. In einem Bewerbungsgespräch präsentieren sich Kandidaten von ihrer besten Seite oder sind sehr aufgeregt und können ihr ganzen Potenzial nicht voll ausschöpfen. Als Arbeitnehmer hast Du jedoch die Möglichkeit, Dich beim Probearbeiten von dem Bewerbenden zu überzeugen.

In den nächsten Abschnitten erfährst Du, welche Grundsätze Du dabei beherzigen solltest.

 

Probearbeiten: eine kurze Abgrenzung zur Probezeit

 

Stellst Du Mitarbeiter nach einem Vorstellungsgespräch ein, so geschieht dies in aller Regel mit einer Probezeit. Diese Phase dient der Festigung des Arbeitsverhältnisses und kann recht schnell wieder aufgelöst werden, wenn die Vorstellungen nicht übereinstimmen.

Das Probearbeiten ist einem Beschäftigungsverhältnis jedoch vorgelagert. Es soll ein solches gerade noch nicht begründen. Durch das Probearbeiten gibst Du Bewerbern die Möglichkeit, aktiv in den Betrieb hineinzuschnuppern.

 

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Gleichzeitig kannst Du Dich davon überzeugen, wie aufgeschlossen die jeweiligen Menschen sind, die vielleicht in naher Zukunft den Job übernehmen sollen.

Kandidaten zum Probearbeiten einladen

Das Probearbeiten ist nur nach einem erfolgreich durchlaufenden Bewerbungsgespräch als Option sinnvoll. So kannst Du bei einem zu vergebenen Job zunächst ein mehr oder weniger klassisches Bewerbungsverfahren abhalten. Die besten Bewerber, die Dich letztlich überzeugen konnten, kannst Du nun zum Probearbeiten einladen.

Im Idealfall hast Du dabei vor, die Bewerber tatsächlich einzustellen. So ist es beispielsweise auch möglich, drei Personen nacheinander zum Probearbeiten einzuladen, dies jedoch so zu organisieren, dass die Nummern Zwei und Drei auf der Bewerberliste nur dann eingeladen werden, wenn die Nummer Eins Dich in der Praxis nicht von sich überzeugen kann.

So ersparst Du Dir unnötigen Frust und gibst den Bewerbern gleichzeitig eine faire Chance, sich zu beweisen.

Vergütung für das Probearbeiten: Muss eine Entlohnung erfolgen?

Alle Arbeitnehmer, die in Deinem Betrieb arbeiten, müssen grundsätzlich entlohnt werden. Das Probearbeiten stellt jedoch einen Sonderfall dar.

Danach ist eine Bezahlung für das Probearbeiten nicht erforderlich, wenn die Arbeit weisungsunabhängig erfolgt. Die Arbeitnehmer müssen also in diesem Fall nicht einer bestimmten Tätigkeit nachgehen, sondern sollen den Arbeitsplatz kennenlernen. Genau dieser Aspekt sollte auch für Dich als Arbeitgeber im Fokus stehen, um passende Bewerber zu finden.

 

Handelt es sich hingegen um eine weisungsabhängige Beschäftigung, so besteht gem. § 612 BGB ein Anspruch auf eine Entlohnung. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach üblichen Maßstäben, kann also im Notfall vor einem Arbeitsgericht auch eingeklagt werden.

Der Grund für die unterschiedliche Behandlung liegt darin, dass einige Arbeitgeber das Probearbeiten ausgenutzt haben, um so von kurzzeitigen Gratis-Arbeitskräften zu profitieren.

Tipp: Je nach Position kann es durchaus sinnvoll sein, eine Entschädigung für die Zeit des Probearbeitens zu zahlen.

 

Bitte beachte jedoch, dass Du dies vertraglich fixierst und ausdrücklich auf das Probearbeiten Bezug nimmst. Es erfolgt keine Entlohnung für die Arbeitsleistung, da ansonsten von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen werden kann.

 

Dauer der Probearbeit

Das Probearbeiten soll Dir dabei helfen, eine Entscheidung für oder gegen die Einstellung zu treffen. Dabei spielen nicht nur fachliche, sondern auch persönliche Eigenschaften eine wichtige Rolle.

In ein oder zwei Tagen solltest Du sehr viel über die jeweiligen Bewerber erfahren, sodass es für Dich leichter ist, eine Entscheidung zu treffen.

Generell sieht der Gesetzgeber jedoch keine fixen Regeln vor, sodass es theoretisch auch möglich ist, längere Zeiten zu vereinbaren, in denen Probearbeit geleistet wird.

Achtung: In keinem Fall sollte es beim Probearbeiten zu Überstunden kommen. Zudem musst Du als Arbeitgeber auf die Einhaltung ausreichender Pausen achten.

Rechtliche Hürden beachten und Problemen vorbeugen

Im Idealfall fällt das Probearbeiten eher kurz aus. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, bietet es sich zudem an, eine Vereinbarung für das Probearbeiten zu schließen.

So kannst Du Dich bei eventuellen Problemen später auf diesen Vertrag berufen. Die schriftliche Vereinbarung sollte neben den persönlichen Daten folgende Grundbestandteile enthalten:

  • den Arbeitsort sowie den Zeitraum der Probearbeit
  • einen Hinweis, dass keine Arbeitsverpflichtung besteht
  • einen Hinweis zur Unentgeltlichkeit der Tätigkeit (sofern nichts anderes gewünscht ist)
  • Angaben zur jederzeitigen Beendigungsmöglichkeit des Probearbeitens
  • einen direkten Ansprechpartner für die Bewerber

Zudem ist es hilfreich, wenn Du als Arbeitgeber oder aber die jeweils in der Abteilung zuständige Person ein kurzes Protokoll mit Zeiten und Tätigkeiten anfertigst.

Versicherungsschutz beim Probearbeiten

Da es sich im Rahmen der Probearbeit nicht um ein Beschäftigungsverhältnis handelt, erfolgt keine Bezahlung der Unfall- und Sozialversicherungsbeiträge. Dennoch besteht für alle Probearbeitenden gem. § 2 Abs. 2 SGB VII ein Versicherungsschutz, da die Personen wie andere Arbeitnehmer*innen im Betrieb tätig sind.

 

Dies bestätigte das Bundessozialgericht in einem 2019 erfolgten Urteil.

Umgekehrt schützt die Versicherung Dich als Arbeitgeber allerdings nicht. Richtet ein Probearbeitender durch sein Verhalten einen Schaden an, ist dieser dafür verantwortlich. Hier greift die private Haftpflichtversicherung der Bewerber.

Besteht jedoch keine Versicherung und können Bewerber den Schaden nicht zahlen, so bleibt dieser an Dir als Unternehmer bzw. Deiner Versicherung hängen.

Achtung: Ausnahmen gelten für arbeitslose Bewerber. In diesem Fall musst Du für das Probearbeiten eine Genehmigung einholen. Vorteilhaft daran ist jedoch, dass das Arbeitsamt die Versicherung übernehmen kann.

Bewerbern nach der Probearbeit absagen

Die unangenehme Aufgabe lässt sich leider nie ganz vermeiden. Umso wichtiger ist es, rasch zu handeln und dem Bewerber nach der Probearbeit abzusagen.

Bleib in diesem Gespräch unbedingt freundlich, sodass die Bewerber ein positives Bild von Deinem Unternehmen im Kopf behalten, auch wenn die eigene Einstellung nicht funktioniert hat.


Schnelle Fakten zum Probearbeiten:


Gilt Probearbeiten als Arbeitsverhältnis?

Nein, es stellt ein so genanntes Einfühlungsverhältnis dar. Beide Seiten sollen sich hier besser kennenlernen.

 

Erfolgt eine Bezahlung für das Probearbeiten?

 

Nein, typischerweise ist diese nicht vorgesehen. Du kannst Bewerbern jedoch eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen.


Wie lange sollte das Probearbeiten dauern?

Üblich ist eine Zeitspanne von ein bis zwei Tagen. Starre Grenzen existieren allerdings nicht.

 

Mit Kenjo passende Mitarbeiter finden

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Das Speichern und Löschen von Bewerberdaten erfolgt automatisch und datenschutzkonform. Kontinuierliche Benachrichtigungen halten Dich über den Bewerbungsprozess auf dem Laufenden. So findest Du zielgenau die richtigen Kandidaten zum Probearbeiten.

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