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Personalabteilung

Lohnnebenkosten 2025: Definition, Übersicht und ein gratis Lohnnebenkosten-Rechner!

Als Unternehmer solltest Du nicht nur die Löhne im Blick haben, sondern auch die Lohnnebenkosten, also die Aufwendungen für die Beschäftigten, die nicht Teil des Lohnes sind. Zu diesen Kosten gehören z.B. die Sozialversicherung oder auch die Kosten für Weiterbildungen. Die Lohnnebenkosten stellen für Dich Arbeitgeber einen beachtlichen Kostenpunkt dar und werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen. Hier erfährst Du alles, was Du über Lohnnebenkosten wissen musst.

Was sind Lohnnebenkosten?

 

Lohnnebenkosten sind die Kosten, die mit der Entlohnung der Arbeitnehmer verbunden sind und nicht direkt mit ihrem Stundenlohn oder dem Gehalt zusammenhängen. Beispiele für Lohnnebenkosten sind die vom Arbeitgeber bezahlte Krankenversicherung, Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie Rentenbeiträge. 

 

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Die Lohnnebenkosten können von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich sein, je nachdem, welche zusätzlichen Leistungen, wie z.B. das Weihnachtsgeld, angeboten werden. Im Allgemeinen haben Unternehmen mit höheren Lohnnebenkosten zufriedenere und produktivere Mitarbeiter. Allerdings können diese Kosten auch das Budget eines Unternehmens belasten. Deshalb ist es wichtig, dass Du als Arbeitgeber bei der Gestaltung Deines Sozialleistungspakets Deine Optionen sorgfältig abwägst.

Was gehört zu den Lohnnebenkosten?

Lohnnebenkosten, wie bereits erwähnt, sind die mit der Beschäftigung verbundenen Kosten, die nicht mit den Löhnen zusammenhängen, wie z. B. Sozialleistungen, Lohnsteuer und Unfallversicherung. Die Lohnnebenkosten können von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich sein, je nach Art des Unternehmens und des Standorts. So kann es sein, dass Unternehmen in bestimmten Branchen verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter zu krankenversichern, während dies in anderen Branchen oder bei der Ausübung eines Minijobs nicht der Fall ist. Die Lohnnebenkosten können auch von staatlichen Vorschriften wie dem Mindestlohn beeinflusst werden. Im Allgemeinen haben Unternehmen mit mehr Beschäftigten und in Gebieten mit höheren Kosten höhere Lohnnebenkosten als Unternehmen mit weniger Beschäftigten und in Gebieten mit niedrigeren Kosten. 

 

Wir von Kenjo haben dir nochmal, zusammengefasst, aus welchen Posten sich die Lohnnebenkosten in Deutschland zusammensetzen:

  1. Die Sozialversicherung:
  • Krankenversicherung 
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung 
  • Unfallversicherung 
    • Umlage 1: Für erkrankte Mitarbeitende
    • Umlage 2: Für Mitarbeitende im Mutterschutz
    • Umlage 3: Für Arbeitnehmer, die Insolvenz beantragen müssen
  • Rentenversicherung 
  1. Weitere Nebenkosten
  1. Sonstige Aufwendungen:
  • Berufsbekleidung
  • Umzugskosten
  • Anwerbungskosten
  1. Steuern auf Lohn-, bzw. Gehaltssumme oder Angestelltenzahl

Welche Lohnnebenkosten muss der Arbeitgeber zahlen?

 

Zusätzlich zu den Löhnen müssen Arbeitgeber auch für eine Reihe von Zusatzleistungen aufkommen. Zu diesen Lohnnebenkosten gehören z. B. Krankenversicherungen und Beiträge zur Rentenversicherung. Die Lohnnebenkosten sind ein wichtiger Faktor, der die Beschäftigung für einen Arbeitgeber verteuern kann. Hohe Lohnnebenkosten halten Unternehmen oft davon ab, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dies ist einer der Gründe, warum der Gesetzgeber versucht, die Lohnnebenkosten möglichst niedrig zu halten.

 

Die Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber zahlen muss, setzen sich, wie bereits oben genannt, aus den Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, den Kosten für berufsbedingte Aus- und Weiterbildung, freiwilligen Leistungen, wie Berufsbekleidung oder Weihnachtsgeld und den Steuern auf die Lohnsumme, beziehungsweise die Angestelltenzahl, zusammen.

 

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Geplante Lohnnebenkosten 2024

Die Lohnnebenkosten stellen für viele Unternehmen einen erheblichen Kostenfaktor dar, und es wird erwartet, dass sie in den kommenden Jahren noch steigen werden. Im Jahr 2024 werden diese Kosten voraussichtlich wie folgt aussehen



Lohnnebenkosten

Prozentsatz 2024

Krankenversicherung 

7,3 %

Pflegeversicherung 

1,7 %

Rentenversicherung 

9,3 %

Arbeitslosenversicherung 

1,3%

Unfallversicherung

Je nach Berufsgenossenschaft

Umlage U1 

Je nach Krankenkasse

Umlage U2 0,49 %

Je nach Krankenkasse

Insolvenzgeldumlage (U3)

0,06 %



Beitragsbemessungsgrenzen 2024

 

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Angestellte und Rentner beitragspflichtige Abzüge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen zahlen müssen. Der Gesetzgeber hat für das Jahr 2024 neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung beschlossen. Ab 1. Januar steigen die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 61.150 Euro im Jahr (monatlich 5.175 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Dies wirkt sich auch auf die Lohnnebenkosten aus, da diese automatisch steigen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze steigt.



Typ der Versicherung

Beitragsbemessungsgrenzen

Gesetzliche Krankenversicherung

62.150 Euro

Renten- und Arbeitslosenversicherung

90.600 Euro

 

Geplante Lohnnebenkosten 2025

Die Lohnnebenkosten werden für Unternehmen auch im Jahr 2025 einen wesentlichen Kostenfaktor darstellen. Nach aktuellen Prognosen werden die Beitragssätze zur Sozialversicherung voraussichtlich stabil bleiben, jedoch sind in einigen Bereichen leichte Anpassungen zu erwarten. Für die Sozialabgaben 2025 zeichnen sich folgende Werte ab:

 

  • Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 %, jedoch wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz voraussichtlich auf 2,3 % steigen, was zu einem Gesamtbeitrag von 16,9 % führen könnte (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 8,45 %).
  • Pflegeversicherung: Der Beitragssatz bleibt bei 3,4 %, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 1,7 % tragen (in Sachsen: Arbeitgeber 1,2 %, Arbeitnehmer 2,2 %). Für Kinderlose beträgt der Zuschlag 0,6 %.
  • Rentenversicherung: Der Beitragssatz bleibt stabil bei 18,6 % (jeweils 9,3 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
  • Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz bleibt bei 2,6 % (jeweils 1,3 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
  • Unfallversicherung: Hier hängt der Beitragssatz vom jeweiligen Risikofaktor des Unternehmens ab und wird allein vom Arbeitgeber getragen.
  • Umlage U1: Für den Krankheitsfall beträgt der Umlagesatz 1,0 % bis 3,5 % (je nach Erstattungsquote).
  • Umlage U2: Für den Mutterschutz bleibt der Umlagesatz bei 0,14 %.
  • Insolvenzgeldumlage (U3): Der Satz für 2025 bleibt unverändert bei 0,06 % und wird weiterhin vollständig vom Arbeitgeber getragen.

Die Lohnnebenkosten könnten somit auch 2025 eine finanzielle Herausforderung für Unternehmen darstellen, insbesondere in Verbindung mit den geplanten Erhöhungen bei einigen Beitragssätzen.

 

Beitragsbemessungsgrenzen 2025


Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welchem Einkommen Angestellte und Rentner Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Für das Jahr 2025 sind folgende Anpassungen geplant:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 62.150 Euro jährlich (monatlich 5.179,17 Euro). Dies bedeutet, dass für Einkommen oberhalb dieser Grenze keine weiteren Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden müssen.
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf 90.600 Euro jährlich (monatlich 7.550 Euro) in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern erfolgt eine Angleichung an die Westwerte, sodass die Grenze ebenfalls auf 90.600 Euro ansteigt.


Diese Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen bedeuten, dass für höhere Einkommen entsprechend mehr Lohnnebenkosten anfallen, was die finanzielle Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiter erhöht.

 

Werkstudenten und Praktikanten

Du als Arbeitgeber profitierst von niedrigen Lohnnebenkosten bei Werkstudenten und Praktikanten, da sie flexibel sind und sich dank des Werkstudentenprivilegs sozialversicherungsfrei beschäftigen lassen. Das Werkstudentenprivileg befreit Studierende von der Kranken-, Pflege- und der Arbeitslosenversicherung. Für die Rentenversicherung zahlen Studierende und Arbeitgeber gemeinsam und Du als Arbeitgeber musst zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und für Umlagen bezahlen.

 

Bei geringfügig Beschäftigten

Auch für geringfügig Beschäftigte, also Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt einen gesetzlich definierten Höchstbetrag nicht übersteigt oder deren Beschäftigung nur von kurzer Dauer ist, sind die Lohnnebenkosten deutlich geringer als bei einem "normalen" Angestellten, was Vorteile für Dich als Arbeitgeber bringt. Für geringfügig Beschäftigte zahlst Du lediglich pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von 13,0 Prozent beziehungsweise 15,0 Prozent des Entgelts. Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Pflegeversicherung fallen dabei nicht an. Der Beitragsanteil des Minijobbers bei der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung liegt bei 3,6 Prozent.

Wie berechnet man die Lohnnebenkosten?

Zu den Lohnnebenkosten gehören die Kosten für Sozialleistungen und Gemeinkosten. Um die Kosten für Sozialleistungen zu berechnen, musst du die Kosten für die Krankenversicherung und die Rentenbeiträge addieren. Auch Urlaubs- und Krankengeld sollten einbezogen werden. Allgemein ist zu sagen, dass man in der Personalkostenplanung davon ausgehen kann, dass man ungefähr 21 Prozent des Bruttogehalts an zusätzlichen Kosten pro voll sozialversicherungspflichtigem Angestellten einkalkulieren muss. 

 

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Um die Lohnnebenkosten zu berechnen, addierst Du also die Posten für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Kosten für berufsbedingte Aus- und Weiterbildung und alle sonstigen Aufwendungen wie Berufsbekleidung, Weihachtsgeld und Umzugs- und Anwerbungskosten. Die Berechnung der Lohnnebenkosten bezieht sich dabei immer auf den Bruttolohn des Mitarbeitenden. Jede Position hat dabei einen bestimmten Prozentsatz (z.B. wird die Krankenversicherung mit 7,3 % des Bruttogehalts bestimmt), woraus sich dann die Höhe der Position berechnet. Sie dazu mehr in unserem Rechenbeispiel im nächsten Kapitel.

Lohnnebenkostenberechnung Beispiel

 

Um Deine Lohnnebenkosten zu berechnen, musst du alle Kosten, die mit einer Stelle verbunden sind, zusammenzählen. Dazu gehören Posten wie die Krankenversicherung, Rentenbeiträge und bezahlter Urlaub. Zusätzlich musst Du noch folgende Daten erheben:

 

  • Bruttogehalt
  • Lohnsteuerklasse
  • Bundesland
  • Kirchensteuerpflicht
  • Kinderfreibeträge

 

Sobald man diese Daten erhoben hat, kann man die Lohnnebenkosten berechnen. Gucken wir uns das Ganze einmal anhand eines Beispiels an:

 

Dein Mitarbeitender hat ein Bruttogehalt von 2.500 Euro und arbeitet in Köln. Er ist 25 Jahre alt, ledig und hat keine Kinder. Er ist gesetzlich versichert. Die Umlagesätze betragen 1,9 Prozent für Umlage U1 und 0,49 Prozent für die Umlage U2. Der Mitarbeitenden ist in der Steuerklasse 1. Die Umlagen U1 und U2 berechnen sich je nach Krankenkasse.

 

Daraus kann man die Lohnnebenkosten wie folgt berechnen.



Lohnnebenkosten

Arbeitgeberbeiträge

Krankenversicherung (7,3 %)

182,5 Euro

Pflegeversicherung (1,525 %)

38,13 Euro

Rentenversicherung (9,3 %)

232,5 Euro

Arbeitslosenversicherung (1,2%)

30 Euro

Umlage U1 1,9 %

47,5 Euro

Umlage U2 0,49 %

12,25 Euro

Insolvenzgeldumlage (U3)

2,25 Euro

Summe

545,13 Euro



Daraus folgt, dass Du als Arbeitgeber für diesen Mitarbeitenden 545,13 Euro Lohnnebenkosten zahlst.

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