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Vergütung

Mindestlohn: Entwicklung, Betrag im Jahr 2025 und wer Anspruch auf ihn hat.

Die Regierung in Deutschland setzte in diesem Jahr einen der Eckpfeiler ihrer Koalitionsvereinbarung um und erhöhte am 1. Oktober 2022 den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde. Trotz des Widerstands der Arbeitgeber hat das Bundesarbeitsministerium darauf bestanden, dass das Projekt noch im Jahr 2022 umgesetzt werden sollte.

 

Der Mindestlohn definiert sich als gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die der Arbeitslohn pro Stunde nicht unterschreiten darf. Dies macht Sinn, wenn man betrachtet, dass fast jeder fünfte abhängig Beschäftigte (19%) im April 2022 in Deutschland im Niedriglohnsektor arbeitet. Das bedeutet, dass rund 7,5 Millionen Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor angesiedelt sind und weniger als 12,50 Euro brutto pro Stunde verdienen.

 

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Der Mindestlohn ist definiert als das Mindestentgelt, das ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern für die in einem bestimmten Zeitraum geleistete Arbeit zahlen muss und das nicht durch einen Tarifvertrag oder einen Einzelvertrag verringert werden kann.

 

In unserem Artikel werden wir von Kenjo Dich als Arbeitgeber darüber informieren, wie sich die Entwicklung des Mindestlohns gestaltet, über dessen Höhe im Jahr 2025 und wer Anspruch auf ihn hat.

Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

 

In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2025 12,82 Euro pro Stunde. Dieser Betrag gilt für alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und wurde zum ersten Mal im Jahr 2015 eingeführt. Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig von der Bundesregierung überprüft und gegebenenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass er angemessen ist und die Lebenshaltungskosten abdeckt.

 

Der Mindestlohn in Deutschland wurde 2022 in zwei Stufen erhöht. Im Juli 2021 betrug er noch 9,60 Euro in der Stunde. Zum 1. Januar 2022 stieg er dann auf 9,82 Euro pro Stunde an, und ab dem 1. Juli 2022 wurde er noch einmal auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben. Aber damit sind die Erhöhungen noch nicht am Ende. Seit dem 1. Oktober 2022 liegt der Mindestlohn jetzt bei 12 Euro pro Stunde. Die Werte beziehen sich dabei immer auf das Bruttogehalt.

 

Das Gesetz zum Mindestlohn wurde erstmals am 1. Januar 2015 eingeführt, da es den Mindestlohn zuvor in Deutschland nur in bestimmten Branchen gab. Diese Löhne wurden von den Gewerkschaften ausgehandelt und lagen oft unter dem 2015 eingeführten Mindestlohnniveau. Der ursprüngliche Mindestlohn betrug 8,50 Euro pro Stunde.

 

Die Regierung berichtet, dass mehr als sechs Millionen Menschen von der Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 betroffen sind, vor allem Menschen in Ostdeutschland und Frauen. Die Erhöhung wird besonders den Menschen zugutekommen, die dieses Land während der Pandemie am Laufen gehalten haben, äußerte sich der Arbeitsminister Hubertus Heil zu dem Thema.

 

Die Erhöhung des Mindestlohns betrifft auch geringfügig entlohnte Beschäftigung - sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit es möglich ist, zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn zu arbeiten, hebt der Gesetzentwurf die Minijob-Grenze auf 520 Euro an und führt außerdem eine gleitende Skala ein. Dies gilt auch für Midijobs.

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

 

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland gilt für alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer, der älter als 18 Jahre ist und in Deutschland arbeitet, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hat. Die Höhe des Mindestlohns ist gesetzlich festgelegt und wird von der Bundesregierung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Arbeitgeber sind verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen, und müssen sicherstellen, dass ihre Arbeitnehmer diesen Betrag erhalten.

 

Der gesetzliche Mindestlohn gilt also demnach für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Unter bestimmten Bedingungen können auch Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn haben.

 

Die folgenden Gruppen gelten nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes:

 

  • Auszubildende nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes
  • Personen, die ein Ehrenamt ausüben oder einen Freiwilligendienst leisten
  • Teilnehmer an einer Beschäftigungsförderungsmaßnahme
  • Selbstständig Erwerbstätige
  • Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

 

Personen, die eine Langzeitarbeitslosigkeit hinter sich haben, haben jedoch sofort Anspruch auf den branchenspezifischen Mindestlohn, da dieser das Ergebnis von Tarifverträgen ist.

 

Wie sieht es mit Mindestlohn bei Minijobs aus?

 

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von damals 8,84 Euro pro Stunde. Dieser Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Daher ist es wichtig, dass Du als Arbeitgeber den Mindestlohn für jeden Beschäftigten, auch für Minijobber, bezahlst. Andernfalls können Deine Arbeitnehmer ihre Rechte einklagen und den ausstehenden Lohn inklusive Zinsen und eventuell anfallender Sanktionen von Dir als Arbeitgeber verlangen.

 

Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig von der Arbeitszeit und dem Umfang der Beschäftigung - also auch für Minijobs. Er ist ein Bruttostundenlohn. Außerdem zahlt der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.

 

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Der Arbeitgeber muss zusätzlich die Arbeitsstunden der Minijobber aufzeichnen und diese Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufbewahren, damit sie im Falle einer Betriebsprüfung durch die Zollbehörden vorgelegt werden können.

 

Im Jahr 2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht. Diese Änderung wirkt sich auch auf Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich aus: Ab 2024 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538 Euro pro Monat.

 

 

Wie hoch war der Mindestlohn in 2023?

 

Von Seiten der Regierung gibt es bereits Pläne, den Mindestlohn auch in Zukunft weiter zu erhöhen. Dies liegt vor allem an den immer weiter steigenden Lebenshaltungskosten und der Inflation, die durch eine Erhöhung ausgeglichen werden sollen. Da man aber bereits jetzt weiß, dass die nächste Anpassung des Mindestlohns nicht vor dem 1. Januar 2024 kommt, wird das Niveau des Mindestlohns im Jahr 2023 gleichbleibend bei 12 Euro brutto liegen. Weitere Änderungen werden dann von Seiten des Gesetzgebers und der Mindestlohnkommission im neuen Jahr diskutiert und dann für das Jahr 2024 vorgeschlagen. Für das Jahr 2023 wird der Mindestlohn also gleichbleibend bei 12 Euro liegen.

Wie hoch war der Mindestlohn in 2024?

 

Ab 2024 ist eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns geplant. Den neuen Vorschlag für diese Anpassungen hat die Unabhängige Mindestlohnkommission vorgelegt. Die Mindestlohnkommission trifft sich alle zwei Jahre und legt daraufhin der Bundesregierung die empfohlenen Mindestlohn-Anpassungen vor, wie es das Mindestlohngesetz bestimmt.

Die Empfehlung der Kommission basiert auf den aktuellen Tariflöhnen in Deutschland. Nach deren Vorlage entscheidet die Bundesregierung meist durch eine Verordnung über die Umsetzung.

Vom Januar 2024 an wird der Mindestlohn, der seit Oktober 2022 bei 12 Euro liegt, auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Für 2025 ist eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro pro Stunde vorgesehen. Der aktuelle Vorschlag der Kommission wird nun von der Bundesregierung geprüft.

 

Wie hoch ist der Mindestlohn in 2025?

 

Anfang 2025 wird der Mindestlohn erneut angehoben, diesmal um 41 Cent auf 12,82 Euro pro Stunde. Diese Anpassung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission, der bereits im Juni 2023 gefasst wurde. Die Bundesregierung setzt diesen Beschluss durch eine entsprechende Verordnung um, was einen weiteren Schritt zur Erhöhung der Löhne für Geringverdiener darstellt. Ziel dieser Anpassung ist es, den Lebensstandard von Arbeitnehmern mit Mindestlohn zu verbessern und gleichzeitig wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen.

 

Entwicklung des Mindestlohns

 

Um eine bessere Übersicht zur Entwicklung des Mindestlohns zu haben, stellen wir Dir als Arbeitgeber hier eine Tabelle zur Verfügung, die die bisherigen Anpassungen auflistet. 



Jahr 

Mindestlohn

2015

8,50 Euro

2017

8,84 Euro

2019

9,19 Euro

2020

9,35 Euro

Januar 2021

9,50 Euro

Juli 2021

9,60 Euro

Januar 2022

9,82 Euro

Juli 2022

10,45 Euro

Oktober 2022

12,00 Euro

Januar 2023

12,00 Euro

Januar 2024

12,41 Euro

Januar 2025

12,82 Euro



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