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Zeiterfassung

Arbeitszeitmodelle: Die wichtigsten Varianten im Vergleich

In früheren Zeiten waren starre Arbeitszeiten für die meisten Mitarbeiter die Regel. Die Wirklichkeit sieht heute jedoch anders aus. Immer mehr Menschen fordern Flexibilität und Freiheit, um ihr Privatleben besser organisieren zu können. Als Arbeitgeber ist es allerdings wichtig, konkret planen zu können. Lassen sich diese Interessen also vereinbaren? Wir zeigen, welche Arbeitszeitmodelle Dir helfen können und welche Facetten Du dabei berücksichtigen solltest.

 

Vereinbarte Arbeitszeitmodelle bestimmen die gesamte Arbeitszeit

 

Die Arbeitszeit hat maßgeblichen Einfluss auf die gesamte Planung der Betriebsabläufe, sorgt jedoch auch bei jedem einzelnen Arbeitnehmer vielfach für Kopfzerbrechen.

Grundsätzlich lassen sich Arbeitszeitmodelle in Vollzeit- und Teilzeitmodelle einteilen. Als Vollzeit-Arbeitsplatz gilt hierzulande üblicherweise ein Bereich zwischen 35 und 42 Stunden, wobei ein Großteil der Arbeitnehmer eine 40-Stunden-Woche hat.

 

Eine Teilzeitbeschäftigung ist variabel möglich und zumindest in der Theorie bereits ab einer Stunde unterhalb der Regelarbeitszeit möglich. De facto ergeben jedoch Abstufungen im 10- oder 20%-igen Bereich Sinn.

 

Tipp: Eine Vollzeitstelle können auch zwei Teilzeitkräfte einnehmen, die im Rahmen des Jobsharings je 50 % der Aufgaben übernehmen. So ist jederzeit für eine Erreichbarkeit gesorgt und die beiden Arbeitnehmer können die Zeiten untereinander einteilen.

 

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Flexibel oder starr: Welche Arbeitszeitmodelle bieten sich an?

 

In Unternehmen mit Maschinen, die permanent laufen, ist ein Schichtbetrieb nicht vermeidbar. So kannst Du Arbeitnehmer in der Frühschicht, der Spätschicht oder auch der Nachtschicht einsetzen. Bedenke dabei jedoch eventuell anfallende Zuschläge sowie ausreichende Erholungszeiten bei wechselnden Schichten.

 

Deutlich weiter verbreitet ist inzwischen jedoch das Arbeitszeitmodell der Gleitzeit. So können Arbeitnehmer in einem festgelegten Zeitfenster kommen und gehen. Die Zeiterfassung übernehmen die Arbeitnehmer selbst, indem sie sich im System ein- und austragen.

Als Arbeitgeber kannst Du dabei eine Kernarbeitszeit festlegen, in der jeder Arbeitnehmer anwesend sein muss. So lassen sich Meetings in dieser Zeit planen oder aber Kundenkontakte realisieren.

 

Dieses Arbeitszeitmodell lässt Angestellten sehr viele Freiheiten, was sich häufig positiv auf die eigene Motivation auswirkt. So können Langschläfer erst um 9 Uhr ins Büro kommen und Frühaufsteher bereits um 6 Uhr mit der Arbeit beginnen, um den Nachmittag noch mit der Familie verbringen zu können.

 

Hinweis: Auch wenn flexible Arbeitszeitmodelle gem. § 1 Nr. 1 Alt. 2 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) verbessert werden sollen, so gibt es bislang keine generelle Pflicht zur Einführung.

 

Festhalten der Arbeitszeit: Die Zeiterfassung nicht vergessen

 

Die Arbeitszeit muss jeder Arbeitnehmer auf einem Arbeitszeitkonto festhalten. Dies gilt ganz unabhängig davon, ob in Deinem Unternehmen Homeoffice- bzw. Tele-Arbeitsplätze zur Verfügung stehen oder aber regulär eine Vertrauensarbeitszeit herrscht.

 

Nach einer 2019 erfolgten Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-55/18) ist dafür ein System erforderlich, welches jede(r) Arbeitnehmer nutzen kann. Du kannst also nicht mehr länger darauf verzichten, auch wenn Du an sich keine Veranlassung siehst, die Arbeitszeit Deiner Mitarbeitenden genau im Blick zu behalten.

 

Wenn Du flexible Arbeitszeiten ermöglichst, so lassen sich diese nicht immer punktgenau 8 Stunden am Tag einhalten. Früher oder später entstehen so einige Überstunden.

 

Im Rahmen eines Arbeitszeitskontos können Mitarbeiter diese flexibel nutzen, um lediglich an den Kernarbeitszeiten anwesend zu sein.

 

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, Mitarbeitern einen Freizeitausgleich in Form zusätzlicher Urlaubstage zu gewähren.

 

Tipp: Mehr als 40 Arbeitsstunden sollten sich nicht auf dem Arbeitszeitkonto ansammeln, sodass ein integriertes Warnsystem hilfreich ist.

 

Flexible Arbeitszeitmodelle: Eine Frage der Sichtweise

 

Wie starr oder flexibel ein Arbeitszeitmodell ausfällt, hängt vor allem davon ab, ob Du die jeweilige Zeitplanung an Deinen Interessen als Arbeitgeber oder aber an denen Deiner Mitarbeiter misst.

 

Tipp: Je nach Größe des Unternehmens kann es sinnvoll sein, mehrere Arbeitszeitmodelle miteinander zu verbinden.

 

Flexibilität aus Arbeitgebersicht

 

Die Jahresarbeitszeit ist vor allem für saisonal abhängige Betriebe eine hilfreiche Maßnahme. Hier kannst Du festlegen, dass ein Angestellter im Schnitt beispielsweise für 30 Stunden bezahlt wird. Tatsächlich kannst Du die Arbeitszeit jedoch auf 40 Stunden in den Sommermonaten und 20 Stunden in den Wintermonaten verteilen.

 

So ist stets gewährleistet, dass während der Hochsaison genügend Personal zur Verfügung steht. Gleichzeitig verfügen Mitarbeiter über ein konstantes und geregeltes Einkommen.

 

Alternativ kannst Du Mitarbeiter in Form der kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeit auf Abruf einsetzen. Die Arbeit, für die sich die Abkürzung KAPOVAZ bewährt hat, erfolgt projektbezogen und damit auf Stundenbasis.

 

Wann und wie gearbeitet wird, ist dabei allein von Dir abhängig. Bedenke jedoch, dass Du die vorher angelegte Stundenanzahl auch tatsächlich bezahlen musst. Dies gilt unabhängig davon, ob Du die Arbeitszeit tatsächlich komplett ausreizt oder nicht.

 

Flexible Arbeitszeitmodelle für Mitarbeiter

 

Gleitzeitmodelle sowie komplett flexible Arbeitszeiten, bei denen Mitarbeiter nur eine gewisse Stundenanzahl pro Woche leisten möchten, sind in der Belegschaft sehr beliebt.

 

Ist es für Dein Unternehmen also weniger wichtig, wann jemand präsent ist, sondern vielmehr von Bedeutung, dass die Arbeit erledigt wird, so ist gegen die entsprechenden Modelle nichts einzuwenden.

 

Vielmehr wirken sich diese meist positiv auf die Arbeitskultur aus und steigern die Bereitschaft, für das Unternehmen Bestleistungen zu liefern. Anhaltspunkte für diese positiven Effekte liefert auch eine Studie des Fraunhofer Instituts, die speziell das Potenzial für kleinere und mittlere Unternehmen betont.

 

Tipp: In Jobanzeigen kannst Du auf flexible Arbeitszeitmodelle hinweisen. Teils ist dies Mitarbeitern sogar wichtiger als ein höheres Gehalt. So sparst Du unter Umständen mit dem richtigen Arbeitszeitmodell zusätzliche Lohnkosten ein.

 

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Zeitwertkonto als besonderes Arbeitszeitmodell

 

Bei einem Zeitwertkonto handelt es sich nicht um ein direktes Arbeitszeitkonto. Vielmehr haben Mitarbeiter hier die Gelegenheit, einen bestimmten Gehaltsteil auf ihr auch als Lebenszeitkonto bezeichnetes Konto zu übertragen.

 

Auf diese Art und Weise können Angestellte längere Auszeiten, beispielsweise für eine Weltreise oder ein Sabbatical, später in Anspruch nehmen und diese aus dem Konto finanzieren. Besonders beliebt ist die Einzahlung des Weihnachts- sowie Urlaubsgelds, da so kein direkter Verzicht erlebbar ist.

 

Arbeitszeitmodelle: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

 

Besteht eine Pflicht, flexible Arbeitszeitmodelle anzubieten?


Nein, gesetzlich ist dies nicht vorgeschrieben. Dennoch wünschen sich viele Mitarbeiter entsprechende Möglichkeiten.


Wie können Mitarbeiter flexibel eingesetzt werden?


Das Modell der kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeit ermöglicht eine zielgenaue Einsetzbarkeit. Du solltest das geplante Stundenkontingent jedoch voll ausnutzen.


Welche Vorteile bieten für Arbeitnehmer flexible Arbeitszeitmodelle?


Vorteilhaft ist vor allem die Mitarbeiterzufriedenheit. Diese wiederum wirkt sich positiv auf die Entwicklung des gesamten Unternehmens aus.

 

Arbeitszeiten mit Kenjo flexibel verwalten

 

Die Zeiterfassung mit der Software von Kenjo ist so flexibel wie die Arbeitszeitmodelle in Deinem Unternehmen. Sämtliche Arbeitszeiten, Pausen und auch der Feierabend lassen sich ganz einfach eingeben. Deine Angestellten erfassen dabei per App oder am Computer ihre Arbeitszeit selbst. So hast Du immer den Überblick, wer wie viele Arbeitsstunden geleistet und eventuell Überstunden angehäuft oder aber die Kernarbeitszeit nicht eingehalten hat.

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