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Zeiterfassung

Kernarbeitszeit: Grundlagen, Vorteile und der Umgang mit Verstößen

In vielen Betrieben ist es möglich, die Arbeit flexibel zu gestalten, sodass nicht alle Mitarbeiter*innen gleichzeitig anwesend sind. Manchmal ist es aber wichtig, die gesamte Belegschaft zu versammeln, um Kund*innen gerecht werden zu können oder aber Meetings abzuhalten. Deshalb gilt in der Regel eine Kernarbeitszeit.

Wir zeigen, welche Aspekte Du beachten solltest, wenn Du die Kernarbeitszeit festlegen möchtest und wie Du mit Pflichtverstößen von Arbeitnehmer*innen umgehen kannst.

Kernarbeitszeit: Was steckt hinter dem Begriff?

Als Kernarbeitszeit wird die Zeitspanne bezeichnet, die alle Arbeitnehmer*innen verpflichtend an ihrem Arbeitsplatz verbringen müssen. Herrschen starre Regeln und feste Arbeitszeiten, so ist die Festlegung einer Kernarbeitszeit nicht erforderlich. Sofern in Deinem Unternehmen jedoch Gleitzeitmodelle möglich sind oder es bald sein sollen, ist die Festlegung von Kernarbeitszeiten sinnvoll.

So kannst Du deinen Mitarbeiter*innen gewisse Freiheiten in der Zeitplanung einräumen, gleichzeitig jedoch gewährleisten, dass Meetings stattfinden können. Auch ein erhöhtes Kundeninteresse lässt sich leichter bewältigen, wenn alle Mitarbeiter*innen anwesend sind.

Machen wir die abstrakte Theorie mit einem Praxis-Beispiel etwas anschaulicher:

Bei einer 4-stündigen Kernarbeitszeit von 10 bis 14 Uhr müssen alle Arbeitnehmer*innen anwesend sein. Frühaufsteher*innen (in Vollzeit) können somit bereits um 6 Uhr morgens anfangen und so bis zum Ende der Kernarbeitszeit bleiben.

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Andere Angestellte haben hingegen die Möglichkeit, erst um 10 Uhr anzufangen und dafür bis 18 Uhr zu arbeiten.

Verpflichtend ist dabei lediglich die Kernarbeitszeit, sodass theoretisch auch längere Unterbrechungen während der Arbeitszeit möglich sind, um private Besorgungen zu machen.

Kernarbeitszeiten gelten auch für Telearbeiter*innen sowie im Home-Office. Hier ist die Erreichbarkeit während der Kernarbeitszeiten zu gewährleisten, um telefonieren, E-Mails austauschen oder eine Video-Konferenz abhalten zu können.

Kernarbeitszeiten festlegen: Gibt es Regeln und Grenzen?

Im Prinzip bist Du als Arbeitgeber*in in Deiner Entscheidung relativ frei. Du kannst also darüber bestimmen, wie die Kernarbeitszeiten aussehen sollen. Je nachdem, wie wichtig es ist, dass die Mitarbeiter*innen Deines Unternehmens zeitgleich erreichbar sind, kann sich die Kernarbeitszeit also deutlich unterscheiden.

Selbst bei nur geringen Anforderungen an eine gemeinsame Arbeitszeit solltest Du jedoch mindestens 2 oder 3 Stunden täglich einplanen. Ansonsten kann es schwer werden, Meetings zu planen oder Gespräche mit einzelnen Angestellten zu führen.

Theoretisch kannst Du jedoch komplett auf die Festlegung von Kernarbeitszeiten verzichten oder aber diese bis nahe ans Maximum der regulären Arbeitszeit, also beispielsweise auf 7 Stunden täglich, ausweiten.

Auch wenn 7 Stunden Kernarbeitszeit sehr viel erscheinen mögen, so führt selbst diese Zeitspanne zu einer möglichen Flexibilität der Arbeitnehmer*innen von immerhin einer Stunde täglich (bei einer 40-Stunden-Woche).

Viele Unternehmen bevorzugen jedoch Kernarbeitszeiten zwischen 5 und 6 Stunden, sodass Arbeitnehmer*innen viele Freiheiten haben. Gleichzeitig kannst Du jedoch zum größten Teil des Tages alle Mitarbeiter*innen erreichen.

Achtung: Existiert in Deinen Unternehmen ein Betriebsrat, so steht dem Gremium gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ein Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf die Arbeitszeitverteilung zu. 

Gleitzeit und Kernarbeitszeit: die Ruhephasen im Blick behalten

Wenn Du Deinen Mitarbeiter*innen sehr viele Freiheiten lässt und diese sowohl früh morgens als auch spät abends arbeiten können, solltest Du einige Besonderheiten beachten:

  • Die Arbeitszeit darf nur zwischen 6 Uhr und 23 Uhr liegen (sofern keine Ausnahme vorliegt).
  • Es müssen zwischen zwei Arbeitstagen Ruhephasen von 11 Stunden eingehalten werden.

Legst Du also eine Kernarbeitszeit von 10 bis 14 Uhr fest, ermöglichst jedoch ansonsten eine volle Flexibilität, kann ein(e) Arbeitnehmer*in von 10 bis 14 Uhr arbeiten, dann 4 Stunden Pause machen und anschließend noch einmal von 18 bis 22 Uhr arbeiten.

Dies ist kein Problem, sofern der nächste Arbeitstag nicht vor 9 Uhr beginnt. Eine Arbeitszeiterfassung Software hilft Dir dabei, entsprechende Verstöße automatisch zu erkennen.

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Kernarbeitszeiten erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit

Als Arbeitgeber*in profitierst Du in vielfacher Hinsicht von festgelegten Kernarbeitszeiten. So kannst Du Teams organisieren, Meetings abhalten und schnell auf besondere Vorkommnisse reagieren.

Gleichzeit ist die Belegschaft sehr viel zufriedener, da sich private Erledigungen leichter vor oder nach der Arbeit einplanen lassen.

Kombinierst Du dies zusätzlich mit der Möglichkeit des Freizeitausgleichs, können Mitarbeiter*innen teils auch nur zur Kernarbeitszeit arbeiten und die restliche Arbeitszeit an anderen Tagen der Woche nachholen. So lassen sich Arztbesuche und andere Termine besser integrieren, und es kommt seltener zu krankheitsbedingten Fehltagen.

Kernarbeitszeiten für Teilzeitkräfte

Bei einem Halbtagsjob und einer Kernarbeitszeit von 5 Stunden am Tag lassen sich die beiden Aspekte nicht vereinbaren. Doch selbst wenn dies theoretisch möglich wäre, fällt die Flexibilität so teils sehr gering aus.

Vereinbare daher am besten Sonderregeln mit Teilzeitkräften. Werden komplette Tage gearbeitet, gelten beispielsweise die üblichen Regeln. Ansonsten kannst Du die Kernarbeitszeit z.B. auf 3 Stunden bei einer 4-Stunden-Stelle verkürzen.

Verletzungen der Kernarbeitszeit: Welche Konsequenzen haben Verstöße?

Die Kernarbeitszeiten sind für alle Arbeitnehmer*innen verpflichtend. Dies bedeutet, dass Du als Arbeitgeber*in jeden Verstoß ahnden kannst.

Ein Arbeitszeitverstoß liegt bereits dann vor, wenn ein(e) Arbeitnehmer*in zwar insgesamt 8 Stunden am Tag anwesend ist, jedoch in der Kernarbeitszeit 5 Minuten nicht anwesend ist.

Als erster Schritt bietet sich ein Gespräch an, wobei auch hier sofort eine Abmahnung erfolgen kann. Nach mehrmaligen Verstößen ist auch eine verhaltensbedingte Kündigung möglich.

Kernarbeitszeit: Die wichtigsten Aspekte im Überblick

Müssen Angestellte während der Kernarbeitszeit anwesend sein?

Ja, der Sinn der Kernarbeitszeit besteht darin, dass diese Zeiten verpflichtend sind. Bei Verstößen kann daher eine Abmahnung oder auch eine Kündigung folgen.

Ist die Kernarbeitszeit gesetzlich festgelegt?

Nein, Du kannst diese beliebig anpassen. Es sind also sehr kurze oder aber lange Zeitintervalle möglich.

Lohnt sich die Einführung einer Kernarbeitszeit?

Kernarbeitszeiten helfen dabei, die Interessen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*in zu vereinen. So ist ein hohes Maß an Flexibilität für Mitarbeiter*innen möglich. Gleichzeitig sorgt die tägliche Anwesenheit für eine klare Planbarkeit.

Mit Kenjo die Einhaltung der Kernarbeitszeit überprüfen 

Die HR-Software von Kenjo macht die Zeiterfassung zu einem Kinderspiel. Einmalig die Kernarbeitszeit eingeben - und schon ist deren Einhaltung lückenlos überprüfbar.

Ihre Mitarbeitenden können die Arbeitszeit am eigenen Arbeitsrechner oder per App erfassen lassen. Sie beziehungsweise Ihre HR-Abteilung kann anhand der wöchentlichen oder monatlichen Übersicht feststellen, wer häufiger gegen die Kernarbeitszeit verstößt. So sind Sie mit der digitalen Zeiterfassung von Kenjo immer auf dem neuesten Stand.

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