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Zeiterfassung

Gesetzliche Pausenzeiten: Vorschriften, die jeder Arbeitgeber kennen sollte

Ohne Pause kann niemand dauerhaft produktiv arbeiten. Auch wenn dies offenkundig ist, so unterscheiden sich die individuellen Bedürfnisse nach Erholung teils recht deutlich voneinander. Besonders bei einem dringend fertig werdenden Projekt solltest Du jedoch stets die Uhr im Blick behalten, denn gesetzliche Pausenzeiten müssen eingehalten werden.

Wir zeigen, welche Regeln gelten und welche Probleme entstehen können, wenn die Zeiten verletzt werden.

Regelung der gesetzlichen Pausenzeiten

Die wichtigsten Regeln zu den gesetzlichen Pausenzeiten, die Du als Arbeitgeber gewähren musst, finden sich in § 4 ArbZG (Arbeitszeitgesetz).

Danach gelten die folgenden grundsätzlichen Maßgaben zu Pausenzeiten:

  • Bei Arbeitszeiten bis zu 6 Stunden ist keine Pause erforderlich.
  • Arbeitszeiten zwischen 6 und 9 Stunden erfordern eine Pause von mindestens 30 Minuten.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden muss eine Pause von mindestens 45 Minuten erfolgen.

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Bitte beachte, dass Du die Pausen auch aufteilen kannst bzw. es Deinen Angestellten selbst überlassen kannst, ob sie die Pausen splitten.

Achtung: Ein Pausenabschnitt muss jedoch mindestens 15 Minuten andauern, um als gesetzliche Pausenzeit und damit als Arbeitsunterbrechung anerkannt zu werden.

 

Pausenzeiten bei Teilzeitbeschäftigten

Die meisten Teilzeitbeschäftigen arbeiten zwischen 20 und 30 Stunden in der Woche. Bei einer 5-Tage-Woche bedeutet dies, dass theoretisch keine Pausenzeiten notwendig sind.

Sofern Du jedoch in deinem Unternehmen flexible Arbeitszeiten anbietest, werden die Arbeitszeiten meist um einige Minuten verlängert oder aber verkürzt.

Bei einem 4-Stunden-Tag ist dies kein Problem, bei einem 6-Stunden-Tag hingegen schon.

Arbeiten Mitarbeiter beispielsweise für 6 Stunden und 5 Minuten, so muss in dieser Zeit eine Pause von mindestens 30 Minuten liegen. Die Gesamtarbeitszeit (inklusive Pausen) würde sich damit auf 6 Stunden und 35 Minuten erhöhen.

Dieses Ergebnis ist jedoch für kaum einen Mitarbeitenden zufriedenstellend. Daher solltest Du darauf achten, allen Angestellten die Regeln zu verdeutlichen, um Probleme im Rahmen der Zeiterfassung zu vermeiden.

So wäre es bei einer 30-Stunden-Woche beispielsweise eine Option, an 4 Tagen in der Woche 5 ½ Stunden zu arbeiten und an einem Tag in der Woche 8 Stunden, sodass nur einmal pro Woche eine längere Pause integriert werden müsste.

Aufteilung der gesetzlichen Pausenzeiten bei regulär beschäftigen Angestellten

Als Arbeitgeber hast Du die Möglichkeit, feste Pausenzeiten einzuführen oder aber die Pause ins Ermessen Deiner Mitarbeiter zu stellen. Bei vielen Gleitzeitmodellen ist es so möglich, dass Arbeitnehmer ihre Pausen individuell planen. Dies führt dazu, dass die Pausenzeiten durchaus variieren können. So sind beispielsweise Arztbesuche auch während der Arbeitszeit in einer Pause planbar.

Ohne entsprechende Regeln müssen sich Arbeitnehmer nur daran halten, dass bei einer Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden mindestens 30 Minuten Pause liegen müssen.

Eine Aufteilung in 2 Zeitabschnitte zu je 15 Minuten ist dabei möglich. Unmöglich ist es hingegen, die Pause in 2 Zeitabschnitte aufzuteilen, die 10 und 20 Minuten betragen.

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Das folgende Beispiel macht es deutlich:

Kommt ein Angestellter um 7 Uhr zur Arbeit, so muss spätestens um 13 Uhr eine Pause von 15 Minuten erfolgen. Wird die Arbeit um 13:15 Uhr wieder aufgenommen, muss die nächste Pause spätestens um 16:14 erfolgen und 15 Minuten dauern. Bei einer 9-stündigen Arbeitszeit wäre es also theoretisch möglich, bis 16:14 Uhr zu arbeiten, 15 Minuten Pause zu machen und dann von 16:29 bis 16:30 erneut zu arbeiten.

Bei mehr als 9 Stunden ist hingegen eine weitere 15-Minuten-Pause gesetzlich vorgeschrieben. Rein theoretisch wäre diese also um 16:30 bis 16:45 Uhr möglich, sodass dazwischen nur eine Arbeitszeit von einer Minute liegt.

Ausnahme: In Schichtbetrieben sind gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG Kurzpausen von mindestens 5 Minuten Dauer möglich, die die regulären Pausenzeiten ersetzen. Allerdings müssen diese bezahlt werden.

Gesetzliche Pausenzeiten verlängern

Jedem Unternehmen steht es frei, deutlich längere Pausen einzuplanen. So ist es beispielsweise möglich, eine 30-minütige Frühstückspause und eine 60-minütige Mittagspause zur Pflicht zu machen.

Da die Pausenzeiten nicht zur Arbeitszeit zählen und Du Angestellte für diese Zeit nicht bezahlen musst, sind feste längere Pausen jedoch zu Recht sehr unbeliebt.

Tipp: Hilfreich ist es, für Pausenzeiten einen bestimmten Zeitrahmen zu setzen. So kannst du beispielsweise festlegen, dass alle Mitarbeiter die Mittagspause von 30 Minuten in der Zeit zwischen 12 und 14 Uhr zu machen haben.

Besondere gesetzliche Pausenzeiten für Jugendliche

Für minderjährige Arbeitnehmer gilt anstelle des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die gesetzlichen Pausenzeiten für Jugendliche fallen etwas länger aus. Konkret gelten gem. § 9 JArbSchG folgende Regeln:

  • Die Höchstarbeitsdauer beträgt 8 Stunden pro Tag.
  • Es dürfen nur 4 ½ Stunden ohne Pause gearbeitet werden.
  • Jugendliche müssen zwischen 4 ½ Stunden und 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten machen.
  • Ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von 60 Minuten verpflichtend.

Zusätzlich dürfen die erste Pause frühestens nach einer Stunde und die letzte Pause spätestens eine Stunde vor dem Arbeitsende liegen.

Verstöße gegen die Bestimmungen zur gesetzlichen Pausenzeit

Jeder Verstoß gegen die Vorschriften kann gem. § 22 ArbZG teuer werden. Im schlimmsten Fall droht Dir als Arbeitgeber eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro.

 

Arbeitszeiterfassung


Bei einer Wiederholung sind sogar eine höhere Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe möglich. Es sollte daher stets Dein Anliegen sein, jegliche Verstöße gegen die gesetzlichen Pausenzeiten zu verhindern.

Gesetzliche Pausenzeiten: schnelle Fakten

 

Wie lange darf ein Arbeitnehmer maximal ohne Pause arbeiten?

 

Spätestens nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine Pause machen.

 

Wie lang muss eine Pause sein?

 

Eine Pause gilt nur dann als Pause, wenn diese mindestens 15 Minuten dauert. Ansonsten fällt der Erholungswert zu kurz aus.

 

Wie lange müssen Arbeitnehmer bei einem 8-Stunden-Tag Pause machen?

 

In einem Bereich zwischen 6 und 9 Stunden ist eine 30-minütige Pause vorgeschrieben. Diese kann jedoch auch in zwei Pausenzeiten zu je 15 Minuten aufgeteilt werden.

 

Mit Kenjo die Pausenzeiten im Blick

Die HR-Software von Kenjo bietet Dir die intelligente Zeiterfassung für alle Mitarbeitende. Damit hast Du nicht nur einen umfassenden Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch über die Pausen. Diese werden ganz einfach eingegeben. Die Software zeigt Dir dann an, ob Deine Angestellten diese festgelegten Pausenzeiten auch einhalten. Berichte dazu erhältst Du bzw. Deine Personalabteilung automatisch. Auf diese Weise kannst Du im Bedarfsfall rasch eingreifen.

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