Wenn es um die Einstellung von Auszubildenden, Ausbildungsverträge, Rechte und Pflichten im Ausbildungsbereich geht, tauchen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Seite der Auszubildenden unterschiedliche Fragen auf. Aus diesem Grund beantworten wir hier einige der meistgestellten Fragen zum Thema Berufsausbildung.
Unseren ausführlichen Guide zu Ausbildungen gibt es hier: Ausbildung und Ausbildungsvertrag – alles, was Personaler wissen müssen.
Welche Gesetze regeln die Berufsausbildung?
Die gesetzliche Grundlage für Ausbildungsverhältnisse bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Geregelt ist der betriebliche Teil der dualen Ausbildung aber auch in der Handwerksordnung und im Jugendarbeitsschutzgesetz.
In diesen Gesetzeswerken finden sich die wichtigsten Regeln für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende, das heißt ihre Rechte und ihre Pflichten.
Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?
§ 11 BBiG macht konkrete Angaben darüber, welche Inhalte in einem Ausbildungsvertrag vorhanden sein müssen:
- Ziel der Berufsausbildung, insbesondere Angaben zum Ausbildungsberuf und zur Gliederung der Ausbildung
- Form des Ausbildungsnachweises
- Exakte Angaben zu Ausbildungsbeginn und -dauer
- Ausbildungsort
- Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer der Probezeit
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsbedingungen des Ausbildungsvertrags
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (siehe Ausbildungsordnung falls zutreffend)
- gegebenenfalls der Hinweis auf vorhandene Tarifverträge, Dienst- und Betriebsvereinbarungen.
Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, das ausbilden will?
Gemäß § 27 BBiG darf ein Unternehmen nur ausbilden, wenn es „… nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet …“ ist. Personalwissen.de beschreibt das so: Dafür muss das Unternehmen „die maschinellen, organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen einer Ausbildungsstätte erfüllen. Diese gesetzlichen Voraussetzungen werden dabei von den zuständigen Kammern vorgegeben. Für kaufmännische Berufe ist die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig und für handwerkliche Berufe die Handwerkskammern (HWK) und für medizinische Ausbildungsberufe die Ärztekammern (ÄK).“
Außerdem benötigt ein Unternehmen mindestens einen Ausbilder, der einen Ausbildungsschein besitzt und eine persönliche Eignung und fachliche Qualifikation vorweist.
Welche Förderungsmöglichen gibt es für
ausbildende Unternehmen?
Unternehmen, die Auszubildende einstellen, erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse. Die wohl bekanntesten Fördermöglichkeiten sind die Einstiegsqualifizierung, der Ausbildungsbonus, der Ausbildungsverbund oder das Ausbildungsmanagement.
In der Förderdatenbank des Bundes gibt es weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten sowie Angaben zu Förderprogrammen für ausbildende Betriebe und Unternehmen.
Welche Art der Förderungen gibt es für Auszubildende?
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für Auszubildende Möglichkeiten, ihre (schulische) Ausbildung finanziell fördern zu lassen. Dazu gehören unter anderem das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das Wohngeld, das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung, der Bildungsgutschein oder die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II.
Einen guten Überblick über weitere Möglichkeiten für Auszubildende, ihre Ausbildung fördern zu lassen, bietet die Website azubi.de.
Wie viele Auszubildende darf ein Betrieb haben?
Es gibt keine Höchstgrenze für Auszubildende in einem Unternehmen. Im BBiG allerdings wird darauf hingewiesen, dass es ein angemessenes Fachkräfteverhältnis im Unternehmen geben sollte. Die Empfehlung lautet: Ein Betrieb mit ein oder zwei Fachkräften kann einen Auszubildenden haben; ein Betrieb mit drei bis fünf Fachkräften kann zwei Auszubildende haben; für einen Betrieb mit sechs bis acht Fachkräften sind drei Auszubildende angemessen. Danach gilt: Für je weitere drei Fachkräfte gilt ein weiterer Auszubildender.
Gibt es ein Höchstalter für Ausbildungen?
Für eine Ausbildung gibt es keine Altersgrenze. Wer interessiert ist, kann sich also mit 16 oder mit Mitte 40 auf eine Ausbildungsstelle bewerben. Wenn die Ausbildung für ältere Bewerbende allerdings die erste Ausbildung ist, haben diese Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Bei einer schulischen Ausbildung können Auszubildende auch BAföG beantragen; Altershöchstgrenze ist allerdings 30 Jahre, und zwar unabhängig davon, ob es die Erst- oder Zweitausbildung ist.
Wie lange kann eine Ausbildung maximal dauern?
Abhängig vom Beruf beträgt die Ausbildungszeit fast immer ein bis dreieinhalb Jahre; für schulische Ausbildung in Vollzeit sind es ein bis dreieinhalb Jahre und bei einer dualen oder betrieblichen Ausbildung sind es zwei bis dreieinhalb Jahre.
Kann die Ausbildungsdauer verlängert werden?
In Ausbildungsverträgen sind grundsätzlich der Beginn und die Dauer einer Ausbildung festgelegt. Bei krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder Ausbildung in Teilzeit ist auch eine Verlängerung möglich. Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben, können ihren Ausbildungsvertrag bis zum nächsten Prüfungstermin verlängern lassen. Übrigens: Eine verkürzte Ausbildungsdauer ist ebenso denkbar.
Was ist bei der Übernahme eines Auszubildenden nach Ausbildungsende zu beachten?
In der Regel entscheiden sich Unternehmen, selbst auszubilden, um in den eigenen Fachkräftenachwuchs zu investieren. Deswegen hat eine Übernahme nach Ausbildungsende oftmals Priorität. Es gibt kein Gesetz, das Unternehmen zu einer Übernahme verpflichtet, es sei denn eine Übernahme nach der Ausbildung ist im Tarifvertrag festgelegt oder die Azubis sind Mitglieder in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (allerdings muss hier fristgerecht ein Antrag auf Übernahme gestellt werden).
Eine Übernahme wirft viele Fragen auf, zum Kündigungsschutz, zur Befristung oder auch zur Probezeit und die müssen alle im Vorfeld geklärt werden. Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden finden sich im Berufsbildungs- sowie im Betriebsverfassungsgesetz. Bestimmungen dazu können aber auch in Tarifverträgen enthalten sein.
Diese Aspekte müssen beachtet werden:
- befristeter Arbeitsvertrag und Probezeit sind zulässig,
- Resturlaubsspruch verfällt nicht
- sofortiger Kündigungsschutz für die neuen Arbeitnehmer
- Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall bleibt erhalten
Wichtig: Wenn Du Deinen Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung und vor Abschluss eines Arbeitsvertrags weiterbeschäftigst, schließt Du nach §24 BBiG damit einen unbefristeten Arbeitsvertrag – selbst, wenn Dein Azubi nur wenige Stunden im Büro tätig ist!
Nach §21 BBiG endet die Ausbildung an dem Tag, an dem die Prüfung bestanden wird oder Auszubildende die Ergebnisse ihrer Abschlussprüfung erhalten.
Wie gestaltet sich der Übergang vom Ausbildungs- zum Arbeitsvertrag?
Der Einstellungsprozess eines ehemaligen Auszubildenden unterscheidet sich nicht vom Einstellungsprozess eines anderen Arbeitnehmers. Allerdings sollte offen über die Übernahmepläne im Vorfeld gesprochen werden, also, bevor die Ausbildung zu Ende geht. Übernahmen sollten frühzeitig festgelegt und bekannt gegeben werden, auch um zu verhindern, dass der Nachwuchs zur Konkurrenz abwandert.
Wie viele Wochenarbeitsstunden sind während der Ausbildungszeit zulässig?
Die Arbeitszeit für Auszubildende ist durch den Ausbildungsvertrag geregelt. Bei Auszubildenden über 18 Jahre greifen außerdem das Arbeitszeitgesetz sowie Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen und bei Auszubildenden unter 18 Jahre greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die wöchentliche Arbeitszeit für volljährige Auszubildende darf höchstens 48 Stunden betragen, mit maximal zehn Stunden pro Tag.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Wochenstundenzahl von maximal 40 Stunden, mit maximal acht Stunden pro Tag. Wochenend- und Feiertagsarbeit ist in der Regel für jugendliche Auszubildende tabu (siehe § 16 Abs. 1 und §§ 17 und 18 JArbSchG); allerdings gibt es für bestimmte Berufsbereiche wie ärztlicher Notdienst, Verkehrswesen oder Gaststättengewerbe diesbezüglich Ausnahmen.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Viele Auszubildende arbeiten normalerweise 35 bis 40 Stunden pro Woche, die sich auf fünf Tage pro Woche verteilen.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Seit dem 1. Januar 2020 müssen Unternehmen, die neue Auszubildende einstellen, nach §17 BBiG einen Auszubildenden-Mindestlohn beziehungsweise eine Mindestausbildungsvergütung zahlen. Bis zum Jahr 2023 sind konkrete Vergütungspauschalen festgelegt; ab 2024 erfolgt dann eine jährliche Anpassung.
2021 sollen Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr monatlich mindestens 550 Euro bekommen, 2022 sind es 585 Euro und 2023 sind es 620 Euro monatlich. Im Verlauf der Ausbildung soll die Ausbildungsvergütung außerdem um einen bestimmten Prozentsatz steigen. Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt dieser Aufschlag 18 Prozent und im dritten Ausbildungsjahr 35 Prozent. Im vierten Ausbildungsjahr soll die Ausbildungsvergütung um 40 Prozent steigen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung, beispielsweise bei geltenden Tarifverträgen.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ab 2024 wird die Höhe der gesetzlichen Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jeweils im November des Vorjahres im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben und jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.
Wer zahlt die Krankenversicherung während der Ausbildung und was kostet sie?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind auch für Auszubildende einkommensabhängig und werden prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet – 50 Prozent werden durch den Arbeitgeber und 50 Prozent durch den Auszubildenden getragen. Wie bei Arbeitnehmern behält das Unternehmen die Beiträge für die Sozialversicherungen, die vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, direkt ein und führt diese automatisch an das Versicherungsunternehmen ab.
„Bei allen Sozialversicherungen entspricht das 50 Prozent des anfallenden Beitrags. Derzeit beträgt der grundlegende Beitragssatz in den gesetzlichen Krankenkassen 14,60 Prozent. Der Auszubildende zahlt von seinem Bruttogehalt 7,30 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, der aktuell höchstens 1,8 Prozent umfasst“, heißt es dazu auf der Website von Info-Krankenversicherung.
Welchen Urlaubsanspruch haben Auszubildende?
Für Auszubildende unter 18 Jahren ist der Anspruch auf Mindesturlaubstage im Jugendarbeitsschutzgesetz und für Auszubildende über 18 Jahren im Bundesurlaubsgesetz geregelt – und wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.
Ist ein Auszubildender zu Beginn eines Kalenderjahres noch minderjährig, gelten folgende Urlaubstage-Regelungen: mindestens 30 Werktage Urlaub für Auszubildende unter 16 Jahren,
mindestens 27 Werktage Urlaub für Auszubildende unter 17 Jahren und mindestens 24 Werktage Urlaub für Auszubildende unter 18 Jahren. Für Auszubildende, die zu Beginn des Kalenderjahres bereits volljährig sind, gilt ein Mindestanspruch von 24 Werktagen Urlaub pro Jahr.
Was passiert, wenn Auszubildende während der Ausbildung schwanger werden?
Auch bei schwangeren Auszubildenden greift das Mutterschutzgesetz und schützt Auszubildende vor einer Kündigung. Kommt ein Kind während der Ausbildung zur Welt, können die Mutter oder der Vater in Elternzeit gehen. Während der Elternzeit „ruht“ das Ausbildungsverhältnis.
Haben Auszubildende Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Auszubildende haben bei Arbeitslosigkeit die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Das heißt also: Recht auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb der letzten drei Jahre vor Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war. Während ihrer Ausbildung zahlen Auszubildende auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Hat ein Auszubildender 12 Monate lang eingezahlt, hat er demnach Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Da Ausbildungen in der Regel zwei bis drei Jahre dauern, erhalten Auszubildende nach der Ausbildung deshalb bis zu 12 Monate lang ALG 1.
Wird eine Ausbildung nicht beendet, muss allerdings abgewogen werden: Hat ein Azubi ausreichend lange in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gearbeitet und die Abschlussprüfung nicht bestanden, erhält er ALG 1 (Wichtig: Auszubildende müssen sich rechtzeitig arbeitslos melden). Wird eine Ausbildung gekündigt, gibt es eine Sperrfrist.
Vom Hartz-IV-Bezug sind Auszubildende, die ein Ausbildungsgehalt oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, grundsätzlich ausgeschlossen. Der Grund dafür ist, dass sie dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen.
Weitere Details zur Personalentwicklung erfahren Personaler in unserem Leitfaden.