Nach langer Krankheit oder einem Unfall helfen Maßnahmen der Wiedereingliederung Deinem Mitarbeiter dabei, sich wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren und sich langsam an sein altes Pensum zu gewöhnen. Eine gewichtige Rolle kann dabei das Hamburger Modell spielen. Was es genau damit auf sich hat, was im Rahmen einer Wiedereingliederung zu beachten ist und was passiert, wenn die Wiedereingliederung scheitert, erklären wir von Kenjo Dir hier in diesem Artikel.
Was ist eine Wiedereingliederung?
Bei der Wiedereingliederung handelt es sich um eine gesonderte Rechtsform zwischen Dir als Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Die Person kehrt nach einer Pause, meist verursacht durch Krankheit oder einem Unfall, an die alte Arbeitsstelle zurück und nimmt die alte Tätigkeit zumindest stundenweise wieder auf. Dein Arbeitnehmer ist dabei aber weiterhin krankgeschrieben, erleidet dadurch aber keinerlei finanzielle Einbußen.
Auch der Versichertenstatus bleibt unverändert. Zu Beginn der Wiedereingliederung liegt die Arbeitsbelastung bei mindestens zwei Stunden pro Arbeitstag und wird dann schrittweise bis auf sechs Stunden erhöht. Ob eine Wiedereingliederung möglich ist, entscheidet der behandelnde Arzt.
Das Hamburger Modell - Die stufenweise Wiedereingliederung
Beim Hamburger Modell handelt es sich um eine spezielle Art der stufenweisen Wiedereingliederung. Wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, haben sie danach Anrecht auf eine stufenweisen Wiedereingliederung, die zunächst mit einer täglichen Arbeitszeit von zwei Stunden beginnt. Anschließend wird die Belastung wöchentlich erhöht, um zu sehen, wie der Mitarbeitende auf das Arbeitspensum reagiert. Die Eingliederung kann zwischen sechs Wochen und sechs Monaten dauern und wird durch die entsprechende Leistungsfähigkeit des Mitarbeitenden beeinflusst.
Wie lange dauert eine stufenweise Wiedereingliederung?
Wie bereits erwähnt, beginnt die Wiedereingliederung mit einer täglichen Arbeitszeit von zwei Stunden und wird anschließend wöchentlich erhöht, um zu sehen, wie der Mitarbeitende auf die Belastung reagiert. Die Eingliederung kann zwischen sechs Wochen und sechs Monaten dauern und wird durch die entsprechende Leistungsfähigkeit des Mitarbeitenden beeinflusst.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Nach dem Sozialgesetzbuch ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit - mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres - krankheitsbedingt ausfällt. Diese Maßnahme ist, im Gegensatz zum Hamburger Modell, gesetzlich verpflichtend. Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und zu klären, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, um einer erneuten Arbeitsunfähigkeit entgegenzuwirken. Das BEM kann nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person durchgeführt werden. Die Beschäftigten sind daher nicht verpflichtet, am Eingliederungsmanagement teilzunehmen.
Der Arbeitnehmer erhält im Rahmend es BEM von Dir als Arbeitgeber ein Einladungsschreiben, in dem die Ziele des BEM aufgeführt und die beteiligten Stellen genannt werden. In dem Schreiben muss klargestellt werden, dass das BEM nur mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers stattfindet. Nach einem ersten Gespräch finden je nach den Vorschlägen der beteiligten Parteien weitere Gespräche statt. Es werden mögliche BEM-Maßnahmen besprochen, zum Beispiel Änderungen der Arbeitsaufgaben, -abläufe und -zeiten.
Im besten Fall wird ein Maßnahmenpaket geschnürt, um eine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erreichen, und es werden Fristen festgelegt. Mögliche BEM-Maßnahmen beziehen sich auf die Bereiche Work-Life-Balance, auf einen gesunden, ergonomischen Arbeitsplatz, Weiterbildung und sogar einen Arbeitsplatz- oder Berufswechsel. Das BEM endet offiziell mit einer Abschlusserklärung, die von allen unterschrieben wird.
Was ist der Unterschied zwischen dem Hamburger Modell und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Im Gegensatz zum Hamburger Modell ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement ein ergebnisoffener Prozess, welcher nach einer Krankheit von mehr als sechs Wochen durchgeführt werden muss. Während Du als Arbeitgeber zum BEM verpflichtet bist, handelt es sich beim Hamburger Modell nur um eine Option, den Arbeitnehmer an seine Arbeit wieder heranzuführen.
Das BEM ist nicht identisch mit der stufenweisen Wiedereingliederung, z.B. nach dem sogenannten Hamburger Modell. Das Verfahren kann jedoch parallel durchgeführt werden und in dieser Phase zusätzliche Unterstützung bieten, von der Planung bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz. Auch wenn Dein Arbeitnehmer häufig für ein paar Tage arbeitsunfähig ist, kann Dir das BEM helfen, zu analysieren, ob die Gründe dafür in den Arbeitsbedingungen zu finden sind, um diese dann gegebenenfalls besser an seine gesundheitliche Situation anzupassen.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Wiedereingliederung?
Grundvoraussetzung für eine Wiedereingliederung ist, dass der Arbeitnehmer bereit und befähigt ist, seine Tätigkeit in einem gewissen Maße wieder aufzunehmen. Ob dies der Fall ist, muss auch der behandelnde Arzt entscheiden, da der Mitarbeitenden weiterhin krankgeschrieben ist. Hier alle Voraussetzungen im Überblick:
- Der Job, für den bei Deinem Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist sozialversicherungspflichtig.
- Es ist medizinisch durch einen Arzt belegt worden, dass eine teilweise Rückkehr zu früheren Tätigkeiten möglich ist.
- Eine schrittweise Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit kann dem Mitarbeitenden den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben erleichtern.
- Das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit (AU) vor und während der Maßnahme ist gewährleistet.
- Mitarbeiter werden an ihrem bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt und sind so belastbar, dass sie mindestens zwei Stunden pro Tag arbeiten können.
- Mitarbeiter stimmen der Integration freiwillig und schriftlich zu.
- Die Wiedereingliederung kann jederzeit widerrufen werden.
Wie lange dauert eine Wiedereingliederung?
Die Wiedereingliederung im Rahmen des Hamburger Modells kann zwischen sechs Wochen und sechs Monaten dauern. Die Dauer bezieht sich dabei stark auf die Leistungsfähigkeit des Mitarbeitenden und wie schnell er an sein altes Pensum herangeführt werden kann. Die Arbeitsbelastung wird langsam erhöht und je nachdem wie schnell dieser Prozess vorangeht, ändert sich auch die Dauer des stufenweisen Wiedereingliederung.
Anders verhält es sich beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement, da die genaue Dauer sich hier nicht festlegen lässt. Das BEM wird so lange in Anspruch genommen, bis die Arbeitsunfähigkeit überwunden ist.
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Wer entscheidet über die Wiedereingliederung?
Wenn sich Dein Arbeitnehmer mit Dir als Arbeitgeber auf einen Stufenplan geeinigt hat und auch der behandelnde Arzt, oftmals der Betriebsarzt, auch zugestimmt hat, kann der Mitarbeitende dann bei der Kranken- oder Rentenversicherung die stufenweisen Wiedereingliederung beantragen. Diese folgt oftmals auf eine Reha-Maßnahme und darf nur bis zu vier nach dieser Maßnahme starten.
Gescheiterte Wiedereingliederung - Was nun?
Die Wiedereingliederung kann für sieben Tage unterbrochen werden. Kann Dein Arbeitnehmer danach nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren, gilt die Wiedereingliederung als gescheitert. Selbst in diesem Falle kann sie aber zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
Zu einem Abbruch der Maßnahme kann es kommen sobald sich der Gesundheitszustand der Person verschlechtert. Dieser Abbruch kann sowohl durch den Mitarbeitenden, durch Dich als Arbeitgeber, durch die Krankenkasse oder den behandelnden Arzt erwirkt werden.
Kann man die Wiedereingliederung ablehnen?
Da die stufenweisen Wiedereingliederung ein freiwilliger Prozess ist, kann sie sowohl durch Dich als Arbeitgeber, den Arbeitnehmer und die Krankenkasse abgelehnt werden. In diesem Falle endet die Maßnahme noch bevor sie gestartet worden ist.
Rechte und Pflichten bei der Wiedereingliederung
Du als Arbeitgeber bist nicht verpflichtet, Deinen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu einer schrittweisen Wiedereingliederung in die Arbeitswelt zu bieten. Andererseits bist Du als Unternehmer aber gesetzlich verpflichtet, eine BEM einzuleiten, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen am Stück krank ist.
Bezahlung bei der Wiedereingliederung
Die Krankenkasse zahlt während der stufenweisen Wiedereingliederung ein Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttolohns Deines Mitarbeitenden, solange er noch als arbeitsunfähig gilt. Die Bezugsdauer des Geldes darf dabei aber 78 Wochen innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.
Urlaubsanspruch während der Wiedereingliederung
Wenn Dein Arbeitnehmer Teil einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme ist, darf er während dieser Zeit keinen Urlaub beanspruchen, da er in der Wiedereingliederung weiterhin als krank gilt. Der Anspruchszeitraum, in dem er Urlaub nehmen darf, verkürzt sich um die Dauer der Wiedereingliederung.
Wiedereingliederung und Kündigungsschutz
Die strengen Kündigungsschutzregeln greifen im Rahmen einer Wiedereingliederung nicht, weil sie kein normales Arbeitsverhältnis darstellt. Unklar ist, ob der Arbeitgeber die entsprechende Auslauffrist konkret beachten muss. Dies ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt.
Arbeitszeiten während der Wiedereingliederung
Die Eingliederung kann zwischen sechs Wochen und sechs Monaten dauern und beginnt mit einer täglichen Arbeitszeit von zwei Stunden. Das Arbeitspensum wird danach wöchentlich erhöht und kann bei einer Vollzeitbeschäftigung schrittweise bis auf 6 Stunden erhöht werden.
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