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Mitarbeiterschulung

Betriebliche Fort- und Weiterbildungen – alles, was Personaler wissen müssen

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026


In zahlreichen Branchen hat sich das Arbeitsumfeld in den vergangenen Jahren stark verändert. Umso wichtiger ist es, sich über die Veränderungen in der Branche auf dem Laufenden zu halten. Damit Unternehmen sicherstellen können, dass ihre Mitarbeiter ausreichend geschult sind, können sie ihnen betriebliche Fort- und Weiterbildungen finanzieren.


 


Unternehmen können auch – unter bestimmten Voraussetzungen – ihren Mitarbeitern Fort- und Weiterbildungen steuerfrei anbieten oder diese bezuschussen lassen. Wie das aussehen kann, erklären wir Dir in diesem Beitrag.


Was sind finanzierte betriebliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen?


Grundsätzlich besteht keine Pflicht für Arbeitgeber, die Fort- und Weiterbildungskosten für ihre Beschäftigten finanziell zu fördern. Allerdings gibt es gute Gründe dafür – zwei Stichworte: Fachkräftemangel und Mitarbeiterbindung.


Wenn Mitarbeiter eine berufliche Fort- oder Weiterbildung machen, die mit ihrer Arbeit zusammenhängt, übernehmen Unternehmen häufig die Kosten ganz oder anteilig. Spätestens wenn der Arbeitgeber eine Mitarbeiterschulung anordnet, kann es sein, dass er die Kosten dafür übernehmen muss.


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Ziele von finanzierten Fort- und Weiterbildungen


  • Verbesserung der beruflichen Kompetenzen der Mitarbeiter durch Schulungen
  • Mehr Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität
  • Höheres Engagement im Unternehmen
  • Wertschätzung der Mitarbeiter, was zu mehr Zufriedenheit und Motivation führt.

Wann sind betriebliche Fort- und Weiterbildungen steuerfrei?


Seit dem 1. Januar 2020 gelten für Weiterbildungsleistungen zahlreiche Steuervergünstigungen. Folgende Voraussetzungen müssen die Schulungsangebote erfüllen:


  • Die Schulung muss im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen.
  • Sie muss sich auf den aktuellen Arbeitsplatz des Mitarbeiters beziehen.
  • Es darf sich um keine "Erstausbildung" handeln.
  • Sie darf nicht als Belohnung gedacht sein.

Gibt es eine Obergrenze für steuerfreie Weiterbildungsleistungen?


Es gibt keine Obergrenze für Weiterbildungskosten, die steuerfrei geltend gemacht werden können.


Welche Fördermöglichkeiten gibt es?


1. Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!


Die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit richtet sich vor allem an KMU. Je kleiner ein Unternehmen, desto höher die Förderung – bis zu 100 % sind möglich.


  • Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern: bis zu 100 %
  • KMU unter 250 Mitarbeitern: bis zu 50 %
  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitern: bis zu 25 %
  • Unternehmen ab 2.500 Mitarbeitern: bis zu 15 %


2. Bildungsgutscheine


Bildungsgutscheine können an Arbeitnehmer oder Unternehmen ausgestellt und für eine individuell ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme genutzt werden.


3. Branchenorientierte Weiterbildungsfonds


Branchenorientierte Weiterbildungsfonds sind ein wichtiges Instrument der betrieblichen Weiterbildung. Unternehmen erhalten einen Teil der Weiterbildungskosten zurück.


4. Förderung WeGebAU


Die WeGebAU ist durch das Qualifizierungschancengesetz ein umfassendes Förderinstrument für Berufstätige.


Was sind Rückzahlungsvereinbarungen?


Es ist gängige Praxis, die Übernahme von Weiterbildungskosten mit einer Rückzahlungsvereinbarung zu verbinden – sie soll sicherstellen, dass bei vorzeitiger Kündigung der Mitarbeiter die Kosten teilweise oder ganz zurückzahlt.


Weiterbildungen mit Kenjo planen und dokumentieren


Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind nur so gut wie ihre Dokumentation. Mit Kenjo hältst Du Schulungsmaßnahmen für jeden Mitarbeiter fest, planst Follow-ups und behältst den Überblick über den Entwicklungsstand Deiner Belegschaft. Schau Dir an, wie Kenjos digitale Personalakte Dein Weiterbildungsmanagement strukturiert.

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