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Krankengeld: Wer zahlt und wie hoch ist es? (+ gratis Krankengeld-Rechner)

Sich als Arbeitnehmer krank zu melden, ist oft der letzte Ausweg, wenn man sich einen Virus oder eine andere Krankheit eingehandelt hat. Geld bekommt man aber trotzdem, da der bezahlte Krankenstand in Deutschland eine der vielen sozialen Sicherheiten ist, von denen Dein Arbeitnehmer, der Teil des öffentlichen Gesundheitssystems ist, profitiert. 

 

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In Deutschland ist es Gang und Gäbe, dass Dein Arbeitnehmer im Krankheitsfall, auch bei einer Erkältung, zu Hause bleibt, um dort schnell gesund zu werden und um die Krankheit nicht zu verschleppen. So kann sich sein Körper erholen und seine Kollegen werden nicht angesteckt. Ist er aber länger als sechs Wochen krank, erhält er Krankengeld. In diesem Artikel erfährst Du alles, was Du über das Krankengeld in Deutschland wissen musst, ab wann es bezahlt wird, wie viel finanzielle Unterstützung Dein Arbeitnehmer bekommt und welche Abläufe Du als Arbeitgeber beachten musst. 

 

Was ist Krankengeld?

 

Grundsätzlich ist zu sagen: Dein Arbeitnehmer bekommt das Krankengeld von seiner gesetzlichen Kran­ken­kas­se bezahlt, wenn er wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist. Davor bekommt er eine Lohnfortzahlung von Dir als Arbeitgeber, da Arbeitnehmer in Deutschland von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall profitieren. Wenn sie krank sind und bis zu sechs Wochen lang nicht arbeiten können, zahlst Du als Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Wenn der Mitarbeitende jedoch gerade erst eine Stelle in Deinem Unternehmen angetreten hat und innerhalb der ersten vier Wochen krank wird, musst Du als Arbeitgeber nicht bezahlen. In diesem Fall muss der Mitarbeitende direkt das Krankengeld bei seiner gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

 

Wenn der Mitarbeitende wegen ein und derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld. Der Mitarbeitende erhält das Krankengeld für maximal 72 Wochen. Dabei spielt es keine Rolle, ob seine Krankschreibung auf eine körperliche oder psychische Erkrankung zurückzuführen ist. 

 

Wenn der Mitarbeitende privat versichert ist, hat er keinen Anspruch auf Krankengeld; stattdessen kann er Krankentagegeld beantragen. Wenn der Mitarbeitende selbstständig oder freiberuflich tätig ist, muss er finanzielle Verluste während seiner Krankheit selbst abdecken. Deshalb ist es umso wichtiger, wenn er privat versichert ist, einen Tarif mit Krankentagegeld abzuschließen.

 

Worauf müssen Arbeitnehmer während einer Krankschreibung achten?

 

Als erstes sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber informieren, dass sie krank sind. Zusätzlich muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die gesamte Zeit abdecken, die der Arbeitnehmer nicht bei der Arbeit ist. Der Mitarbeitende darf während seiner Krankschreibung ansonsten alles tun, was seinen Heilungsprozess nicht behindert. Hier sind ein paar Beispiele dafür, was er weiterhin tun darf:

 

  • Spazieren gehen
  • Lebensmittel einkaufen 
  • Ins Kino gehen
  • Reisen, wenn es ihm bei der Genesung hilft (z.B. hilft ein Ausflug ans Meer oder an einen Ort mit Thermalwasser bei der Genesung von Asthma oder Bronchitis)

 

Der Mitarbeitende kann auch schon vor dem Ende seiner Krankschreibung wieder zur Arbeit gehen, wenn er und Du als Arbeitgeber der Meinung sind, dass er sich erholt hat. 

 

Es entspricht dem gesunden Menschenverstand, dass der Mitarbeitende nicht auf Partys geht, oder beim Trinken, beim Sport oder bei anderen exzessiven Verhaltensweisen gesehen werden sollte.

 

Worauf müssen Arbeitgeber bei Krankschreibungen und beim Krankengeld achten? 

 

Du als Arbeitgeber bist verpflichtet, in den ersten sechs Wochen der Krankschreibung den Lohn weiterzuzahlen, denn in den meisten Fällen zahlt die Krankenkasse das Krankengeld erst ab der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung. Der Arbeitgeber informiert Dich über die Erkrankung, worauf Du dann bei der Krankenkasse die Krankschreibung einsehen kannst.

 

Was müssen Arbeitnehmer tun, um Krankengeld zu beantragen?

 

Um das Krankengeld zu erhalten, ist es wichtig, dass der Mitarbeitende die folgenden drei Schritte befolgt, wenn er sich krankschreiben lassen will. 

 

1. Arbeitgeber informieren

 

Der Mitarbeitende muss seinen Arbeitgeber sofort informieren, wenn er nicht arbeiten kann. Die meisten Unternehmen haben dafür ein Verfahren, bei dem man in der Regel seinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung informieren muss. Rechtlich gesehen gibt es keine bestimmte Form, die verwendet werden muss; man kann anrufen, eine E-Mail schreiben oder eine SMS schicken. Idealerweise erkundigt sich der Arbeitnehmer in den ersten Monaten bei seinem Vorgesetzten nach der bevorzugten Methode.

 

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2. Einen Arzt aufsuchen

 

Je nach Schwere der Krankheit sollte der Mitarbeitende einen Arzt aufsuchen und sich gegebenenfalls eine Krankschreibung ausstellen lassen. 

 

3. Der Arbeitgeber ruft die Krankschreibung bei der Krankenkasse ab

 

Die Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder gelber Schein genannt, gibt es in drei verschiedenen Versionen. Eine für die Krankenkasse, auf der die Diagnose angegeben ist, eine für den Arbeitgeber, auf der die Diagnose nicht angegeben ist, und eine Kopie für die Unterlagen des Mitarbeitenden. Auf derjenigen für die Krankenkasse steht "Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse" und auf derjenigen für den Arbeitgeber "Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber".



Um Krankengeld von der Krankenkasse zu erhalten, braucht Dein Arbeitnehmer dann nur die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt. Für den Erhalt des Krankengeldes muss von seiner Seite kein Antrag gestellt werden. Zum Ende der Lohnfortzahlung durch Dich als Arbeitgeber wird die Krankenkasse mit ihm Kontakt aufnehmen.

 

Wer zahlt das Krankengeld?

 

Wenn der Mitarbeitende vor seiner Krankheit mindestens vier Wochen gearbeitet hat, kann er für bis zu 6 Wochen Krankenstand 100% seines Gehalts von Dir als Arbeitgeber bekommen. Wenn er mehr als einmal im Jahr die gleiche Krankheit hat, werden diese Tage zusammengerechnet.

 

Für dieselbe Krankheit beginnt diese 6-Wochen-Frist erneut, wenn seit dem Beginn seiner ersten Krankschreibung ein Jahr vergangen ist oder seit dem Ende seiner letzten Krankschreibung sechs Monate vergangen sind. Wenn er eine neue Krankheit hat, beginnt die 6-Wochen-Frist ebenfalls von neuem.

 

Nach der 6-wöchigen Krankschreibung bekommt der Mitarbeitende Krankengeld von seiner Krankenkasse. Der Mitarbeitende erhält mindestens 70% seines Bruttoeinkommens und höchstens 90% seines Nettoeinkommens.

 

Wenn im Gehalt Einmalzahlungen enthalten sind, z.B. ein zusätzliches Weihnachtsgeld, wird auch dieser Betrag zur Berechnung des Krankengeldes herangezogen. Der Mitarbeitende kann dieses Krankengeld für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit erhalten.

 

Wie hoch ist das Krankengeld?

 

Wie viel Krankengeld dem Mitarbeitenden zusteht, hängt von seiner Situation und seinem Gehalt ab. In der Regel beträgt der Betrag mindestens 70% seines Bruttomonatsgehalts oder höchstens 90% seines monatlichen Nettogehalts. Sozialbeiträge wie Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung werden noch von seinem Krankengeld abgezogen.

 

Allerdings gibt es einen Höchstbetrag für das Krankengeld von 112,88 Euro brutto pro Tag, was 3.386 Euro brutto pro Monat ergibt. Nach Abzug der Sozialbeiträge beträgt der maximale Nettokrankengeldbetrag, den der Mitarbeitende im Jahr 2023 erhalten kann, jedoch 2.979 Euro pro Monat, unabhängig davon, ob sein Monatsgehalt exponentiell höher ist.

 

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld im Jahr 2024 und 2025?


Im Jahr 2024 und 2025 bleiben die Anspruchstage für das Kinderkrankengeld erhöht, wie es im Pflegestudiumstärkungsgesetz festgelegt wurde. Dies ist eine Fortführung der Sonderregelungen, die ursprünglich während der Corona-Pandemie eingeführt wurden, obwohl diese Sonderregeln 2023 ausgelaufen sind.

Ab 2024 gilt:

 

  • Eltern haben Anspruch auf 15 Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Jahr (statt der üblichen 10 Tage).
  • Alleinerziehende können pro Kind und Jahr 30 Tage in Anspruch nehmen (statt der regulären 20 Tage).
  • Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf 35 Tage pro Elternteil und Jahr (statt 25 Tage).
  • Alleinerziehende mit mehreren Kindern haben sogar Anspruch auf insgesamt 70 Tage pro Jahr (statt 50 Tage).

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Eltern auch in schwierigen Situationen, wie etwa bei längeren Krankheitsphasen ihrer Kinder, ausreichend abgesichert sind.

 

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

 

Laut der Gewerkschaften in Deutschland musst Du als Arbeitgeber bis zu 30 Krankheitstage pro Jahr akzeptieren. Jede Krankschreibung, die länger als 30 Tage dauert, kann als unzumutbar angesehen werden, vor allem, wenn sie sich mehrere Jahre hintereinander wiederholt. 

 

Laut Gesetz muss spätestens nach drei Tagen des Krankschreibens ein ärztliches Attest vorliegen, also am vierten Arbeitstag. Du als Unternehmen kannst diese Frist jedoch im Arbeitsvertrag verkürzen. Überprüfe also unbedingt den Abschnitt über Arbeitsunfähigkeit, denn es ist üblich, dass Deine Personalabteilung die Zeit auf einen oder zwei Krankheitstage verkürzt. Wenn der Mitarbeitende sich krank meldet, kannst Du als Arbeitgeber theoretisch auch eine Krankmeldung für denselben Tag verlangen. 

 

Nach sechs Wochen Krankheit, zahlt die Krankenkasse dann Krankengeld. Doch wie lange wird das Krankengeld gezahlt? Die Gesetzeslage hierzu ist eindeutig: Die Krankengeldzahlung endet nach 78 Wochen. Danach kann der Arbeitnehmer, wenn er weiterhin krank ist, eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

 

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

 

Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss der Mitarbeitende die folgenden Kriterien erfüllen:

 

  • Er ist erwerbstätig und beitragspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Er hat eine gültige Aufenthaltserlaubnis (falls zutreffend), die es ihm erlaubt, in Deutschland zu arbeiten.
  • Er ist seit mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig.
  • Er hat ein Attest eines Arztes, das seine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
  • Er nimmt auf Verlangen an einer ärztlichen Untersuchung teil.

Wenn der Mitarbeitende privat krankenversichert ist, hängt es von seinem individuellen Vertrag ab, ob er Anspruch auf Krankengeld hat oder nicht. Er soll sich bei seiner Krankenkasse erkundigen, wenn er sich unsicher ist. 

 

Was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft?

 

Die Krankengeldzahlung endet nach 78 Wochen, was man als "Aussteuerung" bezeichnet. Wenn Dein Mitarbeiter wegen Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, kann er eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Wie berechnet man das Krankengeld?

 

Die Krankenkasse übernimmt 70% des Bruttogehalts, bis zu einem Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (im Jahr 2023). Die Zahlungen dürfen 90% des Nettogehalts nicht übersteigen. Verdient der Mitarbeitenden also 3.000 Euro brutto, erhält er mindestens 2.100 Euro Krankengeld. Bei einem Verdienst von 3.000 Euro Netto sind bis zu 2.700 Euro Krankengeld möglich.

 

Dein Mitarbeiter ist bis zum Ende seiner bescheinigten Arbeitsunfähigkeit versichert (die in der Regel durch ein ärztliches Attest bestätigt wird), obwohl er innerhalb von drei Jahren nicht länger als 78 Wochen Krankengeld beziehen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung möglich.

 

Ab Januar 2023 gelten in Deutschland neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt dabei auf 59.850 Euro im Jahr und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro.

 

Krankengeld Excel Rechner

 

Kenjo hat diesen Krankengeld Excel Rechner für Dich erstellt, um Dir die zeitraubende Aufgabe der Krankengeld Berechnung zu erleichtern. Mit unserem Rechner kannst du in wenigen Minuten das Krankengeld Deiner Mitarbeiter automatisch berechnen.

 

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Wenn Du noch heute Dein Personalwesen digitalisieren willst, dann buche jetzt eine Demo mit unserem Expertenteam oder teste Kenjo 14 Tage lang kostenlos.

 

Krankengeld und Urlaub

 

Wenn Dein Mitarbeiter während seines Urlaubs krank wird, kannst er seinen Urlaub in eine Krankschreibung umwandeln. Er nimmt zum Beispiel diese Woche fünf Tage Jahresurlaub und dann wird er krank. Dann muss er zum Arzt gehen und sich eine Krankschreibung ausstellen lassen. Wenn der Arzt ihm eine Krankschreibung von 5 Tagen ausstellt, kannst er sich in dieser Woche fünf Tage krankschreiben lassen, anstatt seinen Jahresurlaub zu belasten. 

 

Doch wie sieht es mit Krankengeld und Urlaub aus? Dazu hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass Arbeitnehmer, die Krankengeld bekommen, trotzdem Urlaub in der EU machen dürfen. Die Krankenkasse muss weiterhin Krankengeld zahlen.

 

Wiedereingliederung nach der Krankheit

 

Bei der Wiedereingliederung handelt es sich um eine gesonderte Rechtsform zwischen Dir als Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, der nach einer Pause an die alte Arbeitsstelle zurückkehrt. Die Person nimmt die alte Tätigkeit stundenweise wieder auf, ist dabei aber weiterhin krankgeschrieben. Auch der Versichertenstatus bleibt unverändert. 

 

Zu Beginn der Wiedereingliederung liegt die Arbeitsbelastung bei mindestens zwei Stunden pro Arbeitstag und wird dann schrittweise bis auf sechs Stunden erhöht. Ob eine Wiedereingliederung möglich ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Mehr Informationen zur Wiedereingliederung erhältst Du in unserem Artikel "Wiedereingliederung: Wie lange dauert sie, was ist das Ziel und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?".

 

So hilft Dir Kenjo

 

Je größer Deine Firma wird, desto schwieriger wird es, den Überblick zu behalten. Mit der Abwesenheitsmanagement-Software von Kenjo kannst Du Urlaubs- und Krankheitstage Deiner Angestellten unkompliziert verwalten. Jedes Team kann dabei seine eigenen Auszeiten erfassen.

 

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Die Berichte, inklusive Abwesenheitsarten, gehen automatisch an die HR-Abteilung. So kann dort jemand sicherstellen, dass Krankgeschriebene eine Abwesenheitsnotiz senden. Wenn Du noch mehr über unser Produkt wissen möchtest, dann buche jetzt eine Demo mit unserem Expertenteam oder teste Kenjo 14 Tage lang kostenlos.

 

Disclaimer:

Wir möchten betonen, dass sämtliche Inhalte auf unserer Website, einschließlich möglicher Rechtsbeiträge, ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken dienen und keine rechtliche Beratung im eigentlichen Sinne darstellen. Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine persönliche und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.

 

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