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Vergütung

Sonntagszuschlag: Alles, was Du wissen musst (inkl. Rechner)

Sonntagsarbeit ist in vielen Branchen wie dem Einzelhandel, der Pflege oder der Gastronomie keine Seltenheit. Doch wann hast Du Anspruch auf einen Sonntagszuschlag? Wie hoch fällt er aus, ist er steuerfrei – und wie wird er berechnet? In diesem Guide erfährst Du alles, was Du über den Sonntagszuschlag wissen musst. Ganz einfach erklärt, aber fachlich korrekt – inklusive Online-Rechner und Tipps für Minijobs, Tarifverträge und Sonderfälle.

 

Was ist ein Sonntagszuschlag?

Ein Sonntagszuschlag ist ein zusätzlicher Geldbetrag, den Du für geleistete Arbeit an einem Sonntag erhältst – als Ausgleich für die Erschwernis, an einem gesetzlichen Ruhetag zu arbeiten. Dieser Zuschlag wird in Prozent des Grundlohns berechnet und variiert je nach Branche, Tarifvertrag und individueller Vereinbarung. Ziel ist es, Mitarbeitenden, die an arbeitsfreien Tagen ihren Dienst leisten, eine faire Entlohnung zu garantieren.

 

Warum gibt es den Sonntagszuschlag?

Sonntage gelten traditionell als arbeitsfreie Ruhetage – sowohl aus gesellschaftlicher als auch religiöser Sicht. Viele Menschen nutzen diesen Tag zur Erholung, für Familie oder Hobbys. Wer an diesem Tag arbeitet, verzichtet auf diesen sozialen Ausgleich. Der Sonntagszuschlag ist eine Art „Entschädigung“ dafür. Er motiviert, steigert die Fairness und sorgt für eine bessere Mitarbeiterbindung, insbesondere in Branchen mit hohem Personalbedarf an Wochenenden.

 

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonntagszuschläge?

Es gibt keinen allgemeingültigen, gesetzlich garantierten Sonntagszuschlag in Deutschland. Das Arbeitszeitgesetz (§ 6 ArbZG) schreibt lediglich vor, dass eine Ersatzruhezeit innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss, wenn an einem Sonntag gearbeitet wurde. Einen finanziellen Ausgleich in Form eines Zuschlags müssen Arbeitgeber jedoch nur zahlen, wenn dies tariflich oder vertraglich geregelt ist. Mehr zum rechtlichen Rahmen findest Du auch in unserem Artikel über Zeitzuschläge.

 

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Wann muss Sonntagszuschlag gezahlt werden?

Die Pflicht zur Zahlung eines Sonntagszuschlags ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag. In Unternehmen ohne Tarifbindung kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er Sonntagsarbeit zusätzlich vergütet oder nicht. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Zuschlag im Betrieb zur üblichen Vergütung gehört – dann kann sich ein sogenannter „betrieblicher Übungsanspruch“ entwickeln.

 

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

In vielen Branchen ist der Zuschlag klar geregelt – etwa:

  • IG Metall: 50 % Sonntagszuschlag

  • TVöD (öffentlicher Dienst): 25 %

  • Verdi-Tarifverträge: häufig zwischen 25 % und 35 %

Ein Blick in die entsprechende Vereinbarung lohnt sich – auch bei Schichtarbeit oder Teilzeitmodellen.

 

Minijob und Sonntagszuschlag

Auch Minijobber*innen dürfen auf Zuschläge hoffen. Wenn ein Tarifvertrag für das Unternehmen gilt oder eine Betriebsvereinbarung existiert, gelten diese Regelungen auch für geringfügig Beschäftigte. Wichtig: Sonntagszuschläge, die steuerfrei sind, zählen nicht zum monatlichen Verdienst und beeinflussen die 520 €-Grenze nicht. Wer regelmäßig sonntags arbeitet, kann so spürbar mehr Netto verdienen.

 

Branchen im Überblick

  • Pflege: Sonntagsarbeit ist hier unvermeidbar. Tarifliche Zuschläge von 35–50 % sind üblich, oft ergänzt durch Freizeit-Ausgleich oder Zulagen für geteilte Dienste.

  • Gastronomie: Besonders in Hotels, Bäckereien oder der Systemgastronomie ist Sonntagsarbeit Standard. Zuschläge gelten hier als Zeichen von Fairness – besonders bei jungen Beschäftigten oder Auszubildenden.

  • Einzelhandel: Hier hängt vieles vom Bundesland und von verkaufsoffenen Sonntagen ab. Große Ketten haben oft klare Regelungen, kleinere Läden eher flexible Vereinbarungen.

Was gilt in Bayern?

Bayern gehört zu den Bundesländern mit besonders strengen Regelungen zur Sonntagsöffnung. Daher ist Sonntagsarbeit im Einzelhandel nur in Ausnahmen erlaubt – etwa an vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr. Wer an diesen Tagen arbeitet, erhält jedoch je nach Tarifvertrag meist einen Zuschlag oder eine Kompensation in Form von Freizeit. In Pflege und Gastronomie gelten bundesweite Regelungen.

 

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Wie hoch ist der Sonntagszuschlag?

Einen gesetzlich festgelegten Zuschlagswert gibt es in Deutschland nicht. Dennoch haben sich im Laufe der Zeit branchenübliche Sätze etabliert, die häufig in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sind. In der Regel liegt der Sonntagszuschlag bei 25 % bis 50 % des regulären Stundenlohns – teilweise sogar noch höher, wenn weitere Zuschläge hinzukommen.

 

Übliche Höhe des Sonntagszuschlags:

  • 25 %: Diese Untergrenze wird häufig in tariflosen Betrieben angewendet, z. B. in kleineren Unternehmen oder bei freiwilliger Zahlung durch den Arbeitgeber.

  • 50 %: Das ist der gängige Satz in vielen tarifgebundenen Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie (IG Metall) oder im öffentlichen Dienst (TVöD).

  • 100 %: In Sonderfällen möglich, z. B. wenn Sonntagsarbeit gleichzeitig mit Feiertags- oder Nachtarbeit zusammenfällt. Die Zuschläge können dabei addiert werden.

Die Höhe des Zuschlags hängt außerdem davon ab, ob Du regelmäßig sonntags arbeitest oder nur gelegentlich einspringst. Auch ob es einen Freizeitausgleich zusätzlich oder stattdessen gibt, ist von der jeweiligen Regelung abhängig. Für viele Beschäftigte ist der Sonntagszuschlag ein wichtiger finanzieller Ausgleich – insbesondere in der Pflege, der Gastronomie und im Einzelhandel, wo Sonntagsarbeit keine Ausnahme, sondern die Regel ist.


Ist der Sonntagszuschlag steuerfrei?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen kann Dein Sonntagszuschlag steuerfrei ausgezahlt werden. Das ist besonders attraktiv, da Du den vollen Betrag zusätzlich zu Deinem Lohn bekommst, ohne dass Abzüge durch Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

 

Die Bedingungen für Steuerfreiheit nach § 3b EStG sind:

  1. Der Zuschlag darf höchstens 50 % des Grundlohns betragen.

  2. Dein Stundenlohn darf maximal 25 € betragen. Liegt er darüber, ist der Zuschlag anteilig oder vollständig steuerpflichtig.

  3. Die Arbeit muss tatsächlich an einem Sonntag geleistet werden – das bedeutet: nicht nur im Kalenderplan, sondern im realen Arbeitszeitraum.

Sind alle drei Kriterien erfüllt, ist der Zuschlag steuer- und sozialabgabenfrei. Das ist besonders für Minijobber interessant, da solche Zuschläge nicht auf die 520 €-Grenze angerechnet werden. Wer regelmäßig sonntags arbeitet, kann dadurch erheblich mehr verdienen, ohne seinen Status zu verlieren.

Ein häufiger Fehler: Wird versehentlich ein zu hoher Zuschlag steuerfrei ausgezahlt oder der Stundenlohn überschreitet die Grenze, drohen Nachzahlungen oder Rückforderungen bei Lohnsteuerprüfungen. Um das zu vermeiden, lohnt sich ein digitales System zur automatischen Berechnung, wie es z. B. Kenjo anbietet.

 

Wie berechnet man den Sonntagszuschlag?

Die Berechnung des Sonntagszuschlags ist einfach, aber entscheidend für eine korrekte Abrechnung – besonders wenn Du steuerfreie Zuschläge geltend machen willst oder Deine Arbeitszeiten regelmäßig wechseln.

 

Die Formel lautet:

Zuschlag = Stundenlohn × Zuschlagsprozentsatz × gearbeitete Sonntagsstunden

Dabei ist es wichtig, auf den exakten Stundenlohn und die tatsächlich geleistete Sonntagszeit zu achten – nicht auf geplante Zeiten. Auch Pausen müssen korrekt herausgerechnet werden.

 

Sonntagszuschlag Beispielrechnung:

Du arbeitest 4 Stunden an einem Sonntag und erhältst 20 € pro Stunde. Dein Zuschlag beträgt 50 %.

 

20 € × 0,5 × 4 = 40 € steuerfreier Zuschlag

 

Dieser Betrag kommt zusätzlich zu Deinem normalen Stundenlohn. Das bedeutet, Du erhältst 80 € Grundlohn + 40 € Zuschlag = 120 € Gesamtauszahlung für 4 Stunden Arbeit.

 

Bei regelmäßiger Sonntagsarbeit lohnt sich das schnell. Wer z. B. zweimal im Monat sonntags arbeitet, erhält bei gleichen Werten zusätzlich 80 € steuerfrei – monatlich.

Für eine zuverlässige Berechnung kannst Du Tools wie den Sonntagszuschlagsrechner von Kenjo nutzen, der automatisch prüft, ob die Steuerfreigrenzen eingehalten werden.

 

Sonntagszuschlag berechnen – so geht’s

Mit dem Kenjo-Rechner kannst Du:

  • Deinen Sonntagszuschlag in € ermitteln

  • Sehen, ob er steuerfrei ist

  • Deinen Gesamtlohn berechnen (inkl. Zuschlag)

Einfach Stundenlohn, gearbeitete Stunden und Zuschlagsprozentsatz eingeben – der Rest passiert automatisch.

 

Sonntagszuschlag-Rechner

Berechne Deinen steuerfreien Sonntagszuschlag basierend auf Deinem Stundenlohn und den gearbeiteten Sonntagsstunden.

 

 

Sonntagszuschlag in Österreich

In Österreich sind die Zuschläge meist durch Kollektivverträge geregelt. Für Sonntagsarbeit gilt oft:

  • 50 % Zuschlag

  • Oder ein zusätzlicher Ruhetag

  • Oder eine Kombination aus beidem

Besonders im Gesundheitswesen und in Hotellerie/Bäckereien ist das relevant. Auch Auszubildende haben Anspruch auf Zuschläge, wenn dies im Kollektivvertrag vorgesehen ist.

 

Sonntagszuschlag in der Schweiz

In der Schweiz ist Sonntagsarbeit generell bewilligungspflichtig (Art. 18 Arbeitsgesetz). Nur unter bestimmten Bedingungen darf sonntags gearbeitet werden.

Was gilt:

  • 50 % Lohnzuschlag oder Freizeitausgleich

  • Nur sechs Sonntage pro Jahr ohne Bewilligung erlaubt

  • Zuschläge können mit Nachtzuschlägen kombiniert werden

 

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Häufige Fragen (FAQ) zum Sonntagszuschlag

Muss der Sonntagszuschlag im Arbeitsvertrag stehen?
Nicht zwingend. Wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Zuschläge vorsieht, gelten diese auch ohne explizite Erwähnung im Vertrag. Eine schriftliche Regelung schafft aber Klarheit – vor allem bei Neueinstellungen oder in Betrieben ohne Tarifbindung.

Ist der Sonntagszuschlag Pflicht?
Nur dann, wenn er tariflich oder betrieblich geregelt ist. Ohne solche Regelungen liegt es im Ermessen des Arbeitgebers. Allerdings kann ein regelmäßiger Zuschlag zu einem „betriebliche Übung“ werden – dann besteht auch ohne Vertrag ein Anspruch.

Was gilt bei Minijobs?
Auch Minijobber*innen haben Anspruch auf Sonntagszuschläge, wenn diese im Betrieb oder Tarifvertrag vorgesehen sind. Besonders attraktiv: Steuerfreie Zuschläge werden nicht auf die 520 €-Grenze angerechnet – das erhöht den Nettoverdienst deutlich.

Sind Sonntagszuschläge wirklich steuerfrei?
Ja – wenn die Bedingungen (§ 3b EStG) eingehalten werden: Max. 50 % Zuschlag, max. 25 €/Stunde Grundlohn, tatsächliche Arbeit an einem Sonntag. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Zuschlag ganz oder teilweise steuerpflichtig.

Was gilt beim Bereitschaftsdienst?
Nur die Zeit, in der Du tatsächlich gearbeitet hast, ist zuschlagsberechtigt. Reine Rufbereitschaft zählt meist nicht. Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber Bereitschaft regelmäßig als „aktive Dienstzeit“ wertet, kann es Sonderregelungen geben.

Gibt es im Einzelhandel besondere Regelungen?
Ja. Sonntagsarbeit ist dort nur bei Sonderöffnungen erlaubt – etwa bei Stadtfesten oder verkaufsoffenen Sonntagen. In tarifgebundenen Betrieben ist dann meist ein Zuschlag fällig, häufig 50 % oder mehr. Ohne Tarifvertrag entscheidet der Arbeitgeber, ob ein Zuschlag gezahlt wird.

Kann man Nacht- und Sonntagszuschläge kombinieren?
Ja, das ist rechtlich erlaubt. Wenn Du z. B. sonntags zwischen 23 und 2 Uhr arbeitest, kannst Du 25 % Nachtzuschlag + 50 % Sonntagszuschlag = 75 % gesamt erhalten. Wichtig ist: Die Berechnung erfolgt getrennt, eine doppelte Erhöhung des Grundlohns ist aber nicht zulässig.

 

Sonntagsarbeit fair ausgleichen

Sonntagsarbeit ist in vielen Branchen unvermeidlich – ob in der Pflege, im Einzelhandel oder in der Gastronomie. Gerade weil der Sonntag gesellschaftlich als Ruhetag gilt, ist es wichtig, diese Arbeitszeit fair zu kompensieren. Der Sonntagszuschlag ist dafür das wichtigste Mittel: Er zeigt Wertschätzung, erhöht die Motivation und bietet einen echten finanziellen Mehrwert.

 

Besonders bei häufigen Einsätzen oder in sensiblen Arbeitsfeldern wie Pflege, Logistik oder Notdiensten sind faire Zuschläge entscheidend für die Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Auch steuerlich lohnt sich der Blick auf die Details: Wer die Freibeträge kennt und einhält, kann den Nettoverdienst deutlich steigern – gerade bei Minijobs oder Teilzeit.

 

Lass Kenjo Deine Lohnzuschläge automatisieren

Mit Kenjo kannst Du die Berechnung und Verwaltung von Lohnzuschlägen für Deine Mitarbeiter mühelos automatisieren. Das neue Feature in der Kenjo HR-Plattform ermöglicht es Dir, Zuschläge für besondere Arbeitszeiten wie Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit vollständig anpassbar und gesetzeskonform zu berechnen. Du kannst individuelle Zuschlagsregeln erstellen, die automatisch auf die Gehaltsabrechnung angewendet werden, und so für Fairness und Transparenz sorgen.

 

Kenjo hilft Dir, die Abrechnungsprozesse zu optimieren und die Einhaltung der deutschen Gesetze sicherzustellen. Die detaillierten Berichte bieten Deinem Buchhalter eine klare Übersicht über die Gehalts- und Zuschlagszahlungen, während die automatische Berechnung Fehler minimiert und den Verwaltungsaufwand reduziert. Mit Kenjo kannst Du sicherstellen, dass Deine Mitarbeiter immer korrekt und pünktlich bezahlt werden, was das Vertrauen und die Zufriedenheit im Team fördert.

 

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