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Sonntagszuschlag: Alles, was Du wissen musst (inkl. Rechner)

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026



Sonntagsarbeit ist in vielen Branchen wie dem Einzelhandel, der Pflege oder der Gastronomie keine Seltenheit. Doch wann hast Du Anspruch auf einen Sonntagszuschlag? Wie hoch fällt er aus, ist er steuerfrei – und wie wird er berechnet? In diesem Guide erfährst Du alles, was Du über den Sonntagszuschlag wissen musst. Ganz einfach erklärt, aber fachlich korrekt – inklusive Online-Rechner und Tipps für Minijobs, Tarifverträge und Sonderfälle.


 


Was ist ein Sonntagszuschlag?


Ein Sonntagszuschlag ist ein zusätzlicher Geldbetrag, den Du für geleistete Arbeit an einem Sonntag erhältst – als Ausgleich für die Erschwernis, an einem gesetzlichen Ruhetag zu arbeiten. Dieser Zuschlag wird in Prozent des Grundlohns berechnet und variiert je nach Branche, Tarifvertrag und individueller Vereinbarung. Ziel ist es, Mitarbeitern, die an arbeitsfreien Tagen ihren Dienst leisten, eine faire Entlohnung zu garantieren.


Warum gibt es den Sonntagszuschlag?


Sonntage gelten traditionell als arbeitsfreie Ruhetage – sowohl aus gesellschaftlicher als auch religiöser Sicht. Viele Menschen nutzen diesen Tag zur Erholung, für Familie oder Hobbys. Wer an diesem Tag arbeitet, verzichtet auf diesen sozialen Ausgleich. Der Sonntagszuschlag ist eine Art „Entschädigung" dafür. Er motiviert, steigert die Fairness und sorgt für eine bessere Mitarbeiterbindung, insbesondere in Branchen mit hohem Personalbedarf an Wochenenden.


Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonntagszuschläge?


Es gibt keinen allgemeingültigen, gesetzlich garantierten Sonntagszuschlag in Deutschland. Das Arbeitszeitgesetz (§ 6 ArbZG) schreibt lediglich vor, dass eine Ersatzruhezeit innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss, wenn an einem Sonntag gearbeitet wurde. Einen finanziellen Ausgleich in Form eines Zuschlags müssen Arbeitgeber jedoch nur zahlen, wenn dies tariflich oder vertraglich geregelt ist. Mehr zum rechtlichen Rahmen findest Du auch in unserem Artikel über Zeitzuschläge.


 


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Wann muss Sonntagszuschlag gezahlt werden?


Die Pflicht zur Zahlung eines Sonntagszuschlags ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag. In Unternehmen ohne Tarifbindung kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er Sonntagsarbeit zusätzlich vergütet oder nicht. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Zuschlag im Betrieb zur üblichen Vergütung gehört – dann kann sich ein sogenannter „betrieblicher Übungsanspruch" entwickeln.



Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen


In vielen Branchen ist der Zuschlag klar geregelt – etwa:


  • IG Metall: 50 % Sonntagszuschlag

  • TVöD (öffentlicher Dienst): 25 %

  • Verdi-Tarifverträge: häufig zwischen 25 % und 35 %


Ein Blick in die entsprechende Vereinbarung lohnt sich – auch bei Schichtarbeit oder Teilzeitmodellen.


Minijob und Sonntagszuschlag


Auch Minijobber dürfen auf Zuschläge hoffen. Wenn ein Tarifvertrag für das Unternehmen gilt oder eine Betriebsvereinbarung existiert, gelten diese Regelungen auch für geringfügig Beschäftigte. Wichtig: Sonntagszuschläge, die steuerfrei sind, zählen nicht zum monatlichen Verdienst und beeinflussen die 520 €-Grenze nicht. Wer regelmäßig sonntags arbeitet, kann so spürbar mehr Netto verdienen.


Branchen im Überblick


  • Pflege: Sonntagsarbeit ist hier unvermeidbar. Tarifliche Zuschläge von 35–50 % sind üblich.

  • Gastronomie: Besonders in Hotels, Bäckereien oder der Systemgastronomie ist Sonntagsarbeit Standard.

  • Einzelhandel: Hier hängt vieles vom Bundesland und von verkaufsoffenen Sonntagen ab.


Was gilt in Bayern?


Bayern gehört zu den Bundesländern mit besonders strengen Regelungen zur Sonntagsöffnung. Daher ist Sonntagsarbeit im Einzelhandel nur in Ausnahmen erlaubt – etwa an vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr.


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Wie hoch ist der Sonntagszuschlag?


Einen gesetzlich festgelegten Zuschlagswert gibt es in Deutschland nicht. In der Regel liegt der Sonntagszuschlag bei 25 % bis 50 % des regulären Stundenlohns.


  • 25 %: Häufig in tariflosen Betrieben.

  • 50 %: Gängiger Satz in tarifgebundenen Branchen wie IG Metall oder TVöD.

  • 100 %: In Sonderfällen, wenn Sonntagsarbeit mit Feiertags- oder Nachtarbeit zusammenfällt.


Ist der Sonntagszuschlag steuerfrei?


Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Die Bedingungen für Steuerfreiheit nach § 3b EStG sind:


  1. Der Zuschlag darf höchstens 50 % des Grundlohns betragen.

  2. Dein Stundenlohn darf maximal 25 € betragen.

  3. Die Arbeit muss tatsächlich an einem Sonntag geleistet werden.


Das ist besonders für Minijobber interessant, da solche Zuschläge nicht auf die 520 €-Grenze angerechnet werden.


Wie berechnet man den Sonntagszuschlag?


Formel: Zuschlag = Stundenlohn × Zuschlagsprozentsatz × gearbeitete Sonntagsstunden


Beispiel: 4 Stunden × 20 € × 50 % = 40 € steuerfreier Zuschlag. Das ergibt 120 € Gesamtauszahlung (80 € Grundlohn + 40 € Zuschlag).


Sonntagszuschlag-Rechner


Berechne Deinen steuerfreien Sonntagszuschlag basierend auf Deinem Stundenlohn und den gearbeiteten Sonntagsstunden.

 

Sonntagszuschlag in Österreich


In Österreich sind die Zuschläge meist durch Kollektivverträge geregelt. Für Sonntagsarbeit gilt oft 50 % Zuschlag, ein zusätzlicher Ruhetag oder eine Kombination aus beidem.


Sonntagszuschlag in der Schweiz


In der Schweiz ist Sonntagsarbeit generell bewilligungspflichtig (Art. 18 Arbeitsgesetz). Es gelten 50 % Lohnzuschlag oder Freizeitausgleich; Zuschläge können mit Nachtzuschlägen kombiniert werden.


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Häufige Fragen (FAQ) zum Sonntagszuschlag


Muss der Sonntagszuschlag im Arbeitsvertrag stehen?
Nicht zwingend. Wenn ein Tarifvertrag Zuschläge vorsieht, gelten diese auch ohne Erwähnung im Vertrag.


Ist der Sonntagszuschlag Pflicht?
Nur wenn er tariflich oder betrieblich geregelt ist.


Was gilt bei Minijobs?
Auch Minijobber haben Anspruch, wenn dies betrieblich oder tariflich geregelt ist. Steuerfreie Zuschläge werden nicht auf die 520 €-Grenze angerechnet.


Kann man Nacht- und Sonntagszuschläge kombinieren?
Ja. Sonntags zwischen 23 und 2 Uhr: 25 % Nachtzuschlag + 50 % Sonntagszuschlag = 75 % gesamt möglich.


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