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Vergütung

Alles Wichtige zum Nachtzuschlag: Definition, Berechnung und Anspruch (+ Rechner)

Viele Angestellte arbeiten nicht im klassischen 8-bis-17-Uhr-Rhythmus, sondern haben Nachtschichten. Für diese Arbeit in den späten Stunden steht ihnen oft ein Nachtzuschlag zu, dessen Art und Höhe variieren kann. Aber ist dieser Zuschlag gesetzlich geregelt? Und wann genau wird er ausbezahlt? 

 

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In diesem Artikel klären wir diese zentralen HR-Fragen, zeigen Dir, wie Du den Nachtzuschlag korrekt berechnest und liefern wertvolle Informationen zur steuerlichen Handhabung sowie praxisnahe Beispiele.

 

Was ist der Nachtzuschlag?

 

Der Nachtzuschlag, oft auch als Nachtschichtzulage bezeichnet, ist eine zusätzliche Vergütung für Mitarbeiter, die während der Nachtstunden arbeiten. Die Höhe und die Bedingungen dieser Zulage werden häufig durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge bestimmt. Einige Unternehmen bieten statt einer monetären Zulage auch zusätzliche Freizeit oder eine Mischung aus beidem an.

Was ist Nachtarbeit?

 

Gemäß dem Arbeitszeitgesetz bezeichnet man Arbeit als Nachtarbeit, wenn sie mehr als zwei Stunden während der Nachtzeit stattfindet. Dabei definiert das Gesetz Nachtzeit generell als den Zeitraum von 23 bis 6 Uhr. Für Bäckereien und Konditoreien gilt jedoch eine Ausnahme von 22 bis 5 Uhr. Als Nachtarbeitnehmer nach diesem Gesetz gelten diejenigen, die entweder regelmäßig in Wechselschichten nachts arbeiten oder die im Laufe eines Jahres an mindestens 48 Tagen nachtarbeiten.

 

Wer hat ein Anrecht auf einen Nachtzuschlag?

 

Wenn Arbeitnehmer regelmäßig für mindestens 2 Stunden in der Nacht tätig sind, haben sie Anspruch auf Nachtzuschläge. Üblicherweise beträgt dieser Zuschlag zwischen 25 und 40 % des Brutto-Stundenlohns.

 

Dieser Anspruch besteht auch für Minijobber und jene, die den Mindestlohn beziehen. Dabei liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er einen monetären Zuschlag oder einen Freizeitausgleich bietet.

 

Obwohl dies die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben sind, gibt es in der Praxis zahlreiche Ausnahmen und Variationen. Daher ist es essentiell, sich über die eigenen Rechte im Klaren zu sein und eventuelle Unklarheiten mit dem Vorgesetzten in einem konstruktiven Dialog zu besprechen.

 

Wer hat kein Anrecht auf einen Nachtzuschlag?

 

Nicht jeder, der in der Nacht arbeitet, hat automatisch Anspruch auf einen Nachtzuschlag. Es müssen zwei Kriterien erfüllt sein:

 

  1. Es muss regelmäßige Nachtarbeit vorliegen – das bedeutet, mindestens 48 Tage im Jahr oder im Wechselschichtsystem. So könnten beispielsweise Mitarbeiter in der Gastronomie einen Nachtzuschlag beanspruchen, da sie oft nachts arbeiten.
  2. Die Arbeitszeit muss für mindestens zwei Stunden in den gesetzlich definierten Nachtzeitraum fallen, um berechtigt für den Nachtzuschlag zu sein. Ein Lkw-Fahrer beispielsweise, der um 16 Uhr startet und um 00:30 Uhr endet, hat keinen Anspruch auf den Zuschlag. In diesem Fall umfassen die Arbeitsstunden in der Nacht nur anderthalb Stunden, was nicht ausreicht für den Nachtzuschlag.

 

Gesetzliche Vorgaben zum Nachtzuschlag

 

Muss ein Nachtzuschlag gezahlt werden? Die Antwort lautet: ja! Denn die Regelung zum Nachtzuschlag ist im Gesetz festgelegt und somit verpflichtend. Das bedeutet, dass Firmen verpflichtet sind, ihren nachtarbeitenden Mitarbeitern eine besondere Vergütung für die Nachtarbeit zu bieten. Dabei haben Arbeitgeber die Wahl, ob sie einen monetären Zuschlag zahlen, zusätzlichen Freizeitausgleich bieten oder eine Mischform aus beiden Varianten anwenden.

 

Ab wann gibt es einen Nachtzuschlag?

 

Der Nachtzuschlag ist für Arbeitszeiten vorgesehen, die in der sogenannten "Nachtzeit" liegen. Diese Zeitspanne ist im § 2 ArbZG klar definiert: von 23 bis 6 Uhr und bei Bäckereien sowie Konditoreien von 22 bis 5 Uhr. Um als "Nachtarbeitnehmer" eingestuft zu werden und somit Anspruch auf den Nachtzuschlag zu haben, müssen nach § 2 Abs. 3 und 4 ArbZG zwei Bedingungen erfüllt sein:

 

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  1. Die tägliche Arbeitszeit beträgt mindestens 2 Stunden in der festgelegten Nachtzeit.
  2. Der Arbeitnehmer leistet entweder mindestens 48 Tage im Jahr Nachtarbeit oder erbringt seine Leistung im Rahmen einer regelmäßigen Nachtschicht in Wechselschichten.

 

Nachtzuschlag und Mindestlohn

 

Nicht nur Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Nachtzuschläge. Auch Minijobber können diesen Zuschlag beanspruchen, wenn sie nachts arbeiten. Ebenso haben Arbeitnehmer, die lediglich den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, ein Recht auf diese zusätzliche Vergütung für Nachtarbeit.

 

Wie hoch ist der Nachtzuschlag?

 

Wenn der Tarifvertrag keine spezifischen Regelungen enthält, kann ein Arbeitnehmer für Nachtarbeit einen Zuschlag von 25 bis 30 Prozent des Bruttostundenlohns erwarten. Die genaue Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Intensität der Arbeit. Bei durchgehenden Nachtschichten liegt der Zuschlag in der Regel bei 30 Prozent. Bei variierenden Schichten oder im Bereitschaftsdienst beträgt der übliche Nachtzuschlag meist 25 Prozent.

 

Kostenloser Nachtzuschlag Rechner

 

Wenn du den Nachtzuschlag für deine Mitarbeiter berechnen möchtest, kannst du unseren praktischen Nachtzuschlag Rechner verwenden. Gebe einfach die relevanten Informationen wie die Arbeitszeiten und den Stundenlohn ein, und der Rechner erledigt den Rest für dich. Mit unserem Nachtzuschlag Rechner kannst du sicherstellen, dass du deinen Mitarbeitern den korrekten Zuschlag für Nachtarbeit zahlen. Probier ihn jetzt gleich aus!

 
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Nachtzuschlag Berechnen

 

Ein Nachtzuschlag-Rechner hilft Arbeitnehmern und Arbeitgebern dabei, den genauen Betrag des Nachtzuschlags basierend auf dem Bruttostundenlohn und den gearbeiteten Nachtstunden zu ermitteln. Hier ist eine einfache Anleitung, wie Du den Nachtzuschlag manuell berechnen kannst:

 

  1.  Ermittelnden Bruttostundenlohn.
    1. Zuerst musst Du wissen, wie viel der Arbeitnehmer pro Stunde verdient.
  2. Bestimmen Sie den Prozentsatz des Nachtzuschlags.
    1. Dieser kann, je nach Vereinbarung oder Branchenstandard, zwischen 25% und 30% (oder einem anderen festgelegten Prozentsatz) liegen.
  3. Berechnung des Zuschlags pro Stunde.
    1. Multipliziere den Bruttostundenlohn mit dem Prozentsatz des Nachtzuschlags.
      1. Zum Beispiel: 
        1. Wenn der Bruttostundenlohn 20€ beträgt und der Zuschlag 25% ist, dann ist der Nachtzuschlag pro Stunde: 
          1. 20€ * 0,25 = 5€
  4. Gesamten Nachtzuschlag berechnen.
    1. Multiplizieren Sie den Zuschlag pro Stunde mit der Anzahl der Nachtstunden, die der Arbeitnehmer gearbeitet hat.
      1. Zum Beispiel:
        1. Wenn der Arbeitnehmer 4 Stunden in der Nacht gearbeitet hat, dann beträgt der gesamte Nachtzuschlag: 
          1. 4 Stunden * 5€ = 20€

 

Mit diesen Schritten kannst Du den Nachtzuschlag einfach selbst berechnen falls du nicht unseren Rechner benutzen möchtest. 

 

Nachtzuschlag - Nachtstunden Tabelle

 

  Arbeitszeit (in Std.) Nachtzeit (in Std.) Zuschlag (%)
16:00 - 24:00 8 1 -
17:00 - 1:00 8 2 25
18:00 - 2:00 8 3 25
19:00 - 3:00 8 4 25
20:00 - 4:00 8 5 25
21:00 - 5:00 8 6 25
22:00 - 6:00 8 7 25
23:00 - 7:00 8 7 25
24:00 - 8:00 8 6 25
1:00 - 9:00 8 5 25
2:00 - 10:00 8 4 25
3:00 - 11:00 8 3 25
4:00 - 12:00 8 2 25
5:00 - 13:00 8 1 -

 

Nachtzuschlag Beispiele

 

Hier sind einige Beispiele für den Nachtzuschlag:

 

Beispiel 1:

  • Ein Krankenpfleger arbeitet von 20 Uhr bis 6 Uhr. Er hat somit 7 Stunden in der Nacht gearbeitet. Sein Bruttostundenlohn beträgt 20€. Der tarifliche Nachtzuschlag für Krankenpfleger beträgt 25%.
    • Nachtzuschlag pro Stunde = Bruttostundenlohn * Zuschlagsprozentsatz
      • Nachtzuschlag pro Stunde = 20€ * 0,25 = 5€  
        • Gesamter Nachtzuschlag für 7 Stunden = 7 Stunden * 5€ = 35€  

 

Beispiel 2:

  • Eine Sicherheitskraft arbeitet von 22 Uhr bis 4 Uhr. Das sind 6 Stunden in der Nacht. Ihr Bruttostundenlohn liegt bei 15€. Der vereinbarte Nachtzuschlag beträgt 30%.
    • Nachtzuschlag pro Stunde = Bruttostundenlohn * Zuschlagsprozentsatz
      • Nachtzuschlag pro Stunde = 15€ * 0,30 = 4,50€  
        • Gesamter Nachtzuschlag für 6 Stunden = 6 Stunden * 4,50€ = 27€  

 

Beispiel 3

  • Ein Bäcker beginnt um 2 Uhr morgens zu arbeiten und arbeitet bis 8 Uhr. Da er 4 Stunden während der für Bäckereien geltenden Nachtzeit (22 Uhr bis 5 Uhr) gearbeitet hat, hat er für diese 4 Stunden Anspruch auf einen Nachtzuschlag. Sein Bruttostundenlohn beträgt 18€. Der in seinem Tarifvertrag festgelegte Nachtzuschlag liegt bei 20%.
    • Nachtzuschlag pro Stunde = Bruttostundenlohn * Zuschlagsprozentsatz 
      • Nachtzuschlag pro Stunde = 18€ * 0,20 = 3,60€
        • Gesamter Nachtzuschlag für 4 Stunden = 4 Stunden * 3,60€ = 14,40€  

 

Diese Beispiele sollen veranschaulichen, wie der Nachtzuschlag je nach Branche, Dauer der Nachtarbeit und Zuschlagsprozentsatz variieren kann.

 

Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?

 

Nachtzuschläge bis zu einem Satz von 25 Prozent sind grundsätzlich von der Lohnsteuer ausgenommen. Dies gilt für die Zeitspanne zwischen 20 und 6 Uhr. Startet die Nachtschicht eines Mitarbeiters vor Mitternacht, so steigt der steuerfreie Anteil des Zuschlags für den Zeitraum zwischen 0 und 4 Uhr auf 40 Prozent.

 

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Wenn jemand während eines Sonntags bis in die frühen Morgenstunden des nächsten Tages arbeitet, profitiert er sowohl vom steuerfreien Sonntagszuschlag von 50 Prozent als auch vom Nachtzuschlag. Bei Tätigkeiten an gesetzlichen Feiertagen können sogar Zuschläge von 150 Prozent für den Feiertag und je nach Arbeitszeit zusätzlich 40 Prozent für die Nacht steuerfrei hinzukommen.

 

Wenn der Grundlohn über 50 Euro brutto pro Stunde liegt, wird nur der Betrag besteuert, der diesen Wert übersteigt. Bei einem Lohn von 60 Euro und einem Zuschlag von 25 Prozent sind demnach 2,50 Euro (25 Prozent von 10 Euro) zu versteuern.

 

Erst wenn der Grundlohn die Grenze von 25 Euro brutto pro Stunde überschreitet, werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Für die Berechnung der gesetzlichen Unfallversicherung muss der SFN-Zuschlag generell zum Gehalt hinzugezählt werden.

 

So hilft Dir Kenjo bei Deiner Lohnabrechnung

 

Die Lohnabrechnungssoftware von Kenjo ermöglicht eine automatische Berechnung der Gehälter – unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Schichtarbeiter handelt. Sie erlaubt eine einfache Anpassung an feste oder variable Abrechnungszeiträume und berücksichtigt alle relevanten Daten wie Abwesenheiten, erwartete Arbeitsstunden und zusätzliche Vergütungen. 

 

Mit nur einem Klick können Lohnabrechnungen an Mitarbeiter versendet oder Informationen für den Steuerberater heruntergeladen werden. Diese Software ist branchenübergreifend einsetzbar und berücksichtigt auch besondere Zuschläge, wie den Nachtzuschlag. Für eine praktische Demonstration ihrer Funktionsweise und Vorteile können Interessierte eine Demo bei Kenjo buchen.

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