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Schichtplanung

Schichtzuschläge: Nacht-, Wochenend- & Feiertagszuschläge im Überblick

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026.

 

Kurz gesagt: Schichtzuschläge gleichen Arbeit zu belastenden Zeiten aus. Steuerfrei bleiben nach § 3b EStG Zuschläge für Nachtarbeit bis 25 %, für Sonntagsarbeit bis 50 % und für Feiertagsarbeit bis 125 % des Grundlohns. Wie hoch der Zuschlag tatsächlich ausfällt, legen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag fest.


  • Nacht: Steuerlich zählt die Zeit von 20 bis 6 Uhr, bis 25 % sind steuerfrei. Von 0 bis 4 Uhr gelten bis zu 40 %, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr begonnen hat.
  • Feiertag: Bis 125 % sind steuerfrei, am 24.12. ab 14 Uhr, am 25.12., am 26.12. und am 1. Mai bis 150 %.
  • Samstag und Schichtzuschlag: Beide stehen nicht in § 3b EStG und sind in der Regel steuerpflichtig.
  • Obergrenze: Für die Steuerfreiheit zählt ein Grundlohn von höchstens 50 € pro Stunde, für die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung höchstens 25 € pro Stunde.

 

Schichtarbeit gehört in vielen Branchen zum Alltag, ob in der Produktion, Logistik, im Einzelhandel oder in der Pflege. Um die besondere Belastung durch Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten auszugleichen, erhalten Arbeitnehmer in Deutschland Zuschläge. Diese gelten zusätzlich zum Grundlohn und können, je nach Art der Arbeitszeit, teilweise steuerfrei ausgezahlt werden.


Besonders relevant sind Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Samstagszuschläge. Die steuerlichen Regeln stehen im Einkommensteuergesetz (§ 3b EStG) und unterscheiden sich nach Uhrzeit, Wochentag und Feiertag. Viele Tarifverträge schreiben zudem höhere oder abweichende Prozentsätze vor.


In diesem Artikel erhältst Du einen kompakten Überblick über die wichtigsten Arten von Schichtzuschlägen, ihre steuerliche Behandlung und Beispiele aus der Praxis. Außerdem zeigen wir Dir, wie Du Schichtzuschläge mit einem Zuschläge-Rechner schnell berechnest und wie Du Zuschlagsregeln in der Software von Kenjo hinterlegst.


Zuschlag Gesetzliche Grundlage Steuerfrei bis (§ 3b EStG)
Nachtschichtzuschlag Angemessener Zuschlag oder bezahlte freie Tage, wenn kein Tarifvertrag greift (§ 6 Abs. 5 ArbZG) 25 % (20 bis 6 Uhr); 40 % von 0 bis 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr begann
Sonntagsarbeit Zuschlag Höhe laut Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag 50 %
Feiertagszuschläge Höhe laut Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag 125 %; 150 % am 24.12. ab 14 Uhr, am 25.12., am 26.12. und am 1. Mai
Samstagsarbeit Zuschlag Keine gesetzliche Pflicht, oft 25 % vereinbart Nicht von § 3b EStG erfasst, steuerpflichtig

Nachtschichtzuschlag


Was ist ein Nachtschichtzuschlag?


Der Nachtschichtzuschlag ist die zusätzliche Vergütung für Arbeit in der Nacht. Das Arbeitszeitgesetz definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr. Als Nachtarbeit gilt jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst (§ 2 ArbZG). Steuerlich ist die Nachtzeit weiter gefasst: § 3b EStG rechnet die Zeit von 20 bis 6 Uhr dazu.


Für Nachtarbeitnehmer, also Arbeitnehmer in Wechselschicht oder mit Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr, gilt: Gibt es keine tarifliche Ausgleichsregelung, muss der Arbeitgeber eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt gewähren (§ 6 Abs. 5 ArbZG).


Höhe der Zuschläge für Nachtarbeit


Die Höhe des Nachtzuschlags ist im Gesetz nicht festgeschrieben, das Gesetz verlangt einen angemessenen Zuschlag. In der Praxis sind 25 % des Grundlohns ein verbreiteter Wert.


  • Viele Tarifverträge sehen für die besonders belastende Zeit zwischen 0:00 und 4:00 Uhr höhere Sätze vor, häufig 40 % oder mehr.
  • Manche Branchen zahlen höhere Sätze, andere regeln Zuschläge individuell über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Steuerliche Behandlung


Der Nachtzuschlag ist nach § 3b EStG bis zu folgenden Grenzen steuerfrei:


  • Bis 25 % des Grundlohns für Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr.
  • Bis 40 % für Arbeit zwischen 0:00 und 4:00 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0:00 Uhr aufgenommen wurde.
  • Nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit sind begünstigt. Zuschläge, die über die Grenzen hinausgehen, sind steuerpflichtig.
  • Als Grundlohn zählen höchstens 50 € pro Stunde. In der Sozialversicherung sind lohnsteuerfreie Nachtzuschläge nur beitragsfrei, soweit der Grundlohn 25 € pro Stunde nicht übersteigt (§ 1 SvEV).

Praxisbeispiel: Nachtzuschlag berechnen


Ein Mitarbeiter verdient 20 € pro Stunde und arbeitet von 23:00 bis 6:00 Uhr (7 Stunden).


  • Grundlohn: 7 × 20 € = 140 €
  • Nachtzuschlag (25 %): 7 × 20 € × 0,25 = 35 €
  • Gesamt brutto: 175 €

Die 35 € liegen innerhalb der Grenze von 25 % und sind steuerfrei. Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind sie ebenfalls, weil der Grundlohn unter 25 € pro Stunde liegt. So erhält der Mitarbeiter einen echten Netto-Vorteil durch den Zuschlag.


Fazit & Weiterführendes


Der Nachtzuschlag ist ein fester Bestandteil gerechter Bezahlung in Schichtbetrieben. Er sorgt für Ausgleich bei gesundheitlicher und sozialer Belastung durch nächtliche Arbeit. Wie Du Dienstpläne rechtzeitig und rechtssicher bekannt gibst, liest Du im Artikel zum Arbeitsrecht bei der Dienstplan Bekanntgabe.



Sonntagsarbeit Zuschlag


Was ist ein Sonntagsarbeit Zuschlag?


Der Zuschlag für Sonntagsarbeit wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer an einem Sonntag arbeiten. Als Sonntagsarbeit gilt steuerlich die Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr. Beginnt die Nachtarbeit vor 0:00 Uhr, zählt außerdem die Zeit von 0:00 bis 4:00 Uhr des Folgetags als Sonntagsarbeit (§ 3b EStG). Ziel des Zuschlags ist es, die besondere Belastung auszugleichen, da Sonntage traditionell als Ruhetage vorgesehen sind.


Höhe des Zuschlags bei Sonntagsarbeit


Häufig wird bei Sonntagsarbeit ein Zuschlag von 50 % des Grundlohns vereinbart. In einigen Tarifverträgen können höhere Sätze gelten. Der Zuschlag gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Nachtschicht oder Tagschicht handelt, entscheidend ist der Kalendersonntag.


Steuerliche Behandlung


Nach § 3b EStG sind Sonntagszuschläge bis zu 50 % des Grundlohns steuerfrei. Liegt der Zuschlag darüber, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt nach § 3b Abs. 1 Nr. 2 EStG die Grenze für den Feiertag.


Praxisbeispiel: Sonntagszuschlag berechnen


Ein Mitarbeiter verdient 20 € pro Stunde und arbeitet am Sonntag von 10:00 bis 18:00 Uhr (8 Stunden).


  • Grundlohn: 8 × 20 € = 160 €
  • Sonntagszuschlag (50 %): 8 × 20 € × 0,5 = 80 €
  • Gesamt brutto: 240 €

Da der Zuschlag innerhalb der steuerlichen Grenze bleibt, sind die 80 € steuerfrei.


Fazit & Weiterführendes


Der Sonntagszuschlag ist ein wichtiger finanzieller Ausgleich für Arbeitnehmer, die ihre freie Zeit am Wochenende im Betrieb verbringen.



Feiertagszuschläge


Was ist ein Feiertagszuschlag?


Feiertagszuschläge werden gezahlt, wenn Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Sie dienen als Ausgleich dafür, dass Beschäftigte an Tagen arbeiten, die üblicherweise frei von Arbeit sind und gesellschaftlich einen besonderen Stellenwert haben. Welche Tage als gesetzliche Feiertage gelten, bestimmen die am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften. Ein Feiertag zählt von 0:00 bis 24:00 Uhr.


Höhe des Feiertagszuschlags


Wie hoch der Zuschlag ausfällt, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Viele Arbeitgeber orientieren sich an den steuerfreien Grenzen aus § 3b EStG:


  • Gesetzliche Feiertage und der 31. Dezember ab 14 Uhr: häufig 125 % Zuschlag.
  • Heiligabend ab 14 Uhr, der 25. Dezember, der 26. Dezember und der 1. Mai: häufig 150 % Zuschlag.
  • In manchen Tarifverträgen können noch höhere Sätze vereinbart sein.

Steuerliche Behandlung


Nach § 3b EStG gilt:


  • Feiertagszuschläge bis 125 % sind steuerfrei, auch am 31. Dezember ab 14 Uhr.
  • Für den 24. Dezember ab 14 Uhr, den 25. und 26. Dezember sowie den 1. Mai sind bis 150 % steuerfrei.
  • Zuschläge, die diese Prozentsätze übersteigen, sind steuerpflichtig.

Praxisbeispiel: Feiertagszuschlag berechnen


Eine Mitarbeiterin verdient 20 € pro Stunde und arbeitet am 25. Dezember von 14:00 bis 22:00 Uhr (8 Stunden).


  • Grundlohn: 8 × 20 € = 160 €
  • Feiertagszuschlag (150 %): 8 × 20 € × 1,5 = 240 €
  • Gesamt brutto: 400 €

Von den 240 € Zuschlag sind in diesem Fall die kompletten Beträge steuerfrei, da sie innerhalb der steuerlichen Grenze liegen.


Fazit & Weiterführendes


Feiertagszuschläge sind nicht nur ein finanzieller Ausgleich, sondern auch ein wichtiges Signal der Wertschätzung für Mitarbeiter, die an besonderen Tagen im Einsatz sind.



Samstagsarbeit Zuschlag


Was ist ein Samstagsarbeit Zuschlag?


Der Samstagsarbeit Zuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeit an Samstagen. Für Samstagsarbeit sieht das Gesetz weder eine Zuschlagspflicht noch eine Steuerbefreiung vor. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird, hängt vom Tarifvertrag, von Betriebsvereinbarungen oder vom individuellen Arbeitsvertrag ab.


Höhe des Zuschlags bei Samstagsarbeit


  • Häufig werden 25 % des Grundlohns als Zuschlag vereinbart.
  • In manchen Branchen (z. B. Handel, Logistik) sind auch feste Pauschalen oder andere Regelungen üblich.
  • Da es keine allgemeine gesetzliche Vorgabe gibt, kann der Satz stark variieren.

Steuerliche Behandlung


Samstagsarbeit wird in § 3b EStG nicht genannt. Ein Zuschlag für Arbeit am Samstag ist deshalb in der Regel steuerpflichtig und wird zum normalen Bruttolohn hinzugerechnet. Fällt die Arbeit am Samstagabend in die Nachtzeit ab 20 Uhr, kann der Teil des Zuschlags, der die Nachtarbeit ausgleicht, innerhalb der Grenze für Nachtarbeit steuerfrei sein.


Praxisbeispiel: Samstagszuschlag berechnen


Ein Mitarbeiter verdient 20 € pro Stunde und arbeitet am Samstag von 8:00 bis 16:00 Uhr (8 Stunden).


  • Grundlohn: 8 × 20 € = 160 €
  • Samstagszuschlag (25 %): 8 × 20 € × 0,25 = 40 €
  • Gesamt brutto: 200 €

Da Samstagszuschläge nicht steuerfrei sind, unterliegen die 40 € der normalen Lohnsteuer.


Fazit & Weiterführendes


Der Samstagszuschlag ist vor allem ein tariflicher oder vertraglicher Bonus. Arbeitnehmer sollten im Arbeits- oder Tarifvertrag prüfen, ob und in welcher Höhe er vorgesehen ist.



Schichtzuschlag


Was ist ein Schichtzuschlag?


Der Schichtzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitnehmer für die Arbeit in einem Wechselschicht- oder Schichtsystem erhalten. Ziel ist es, die besondere Belastung durch wechselnde Arbeitszeiten, etwa früh, spät und nachts, auszugleichen. Im Gegensatz zu Nacht- oder Feiertagszuschlägen ist der Schichtzuschlag nicht an bestimmte Uhrzeiten gebunden, sondern an die Tatsache, dass Mitarbeiter regelmäßig im Schichtbetrieb arbeiten.


Höhe des Schichtzuschlags


  • Üblich sind 10 bis 15 % des Grundlohns, entweder als stundenbasierter Zuschlag oder als monatliche Pauschale.
  • Tarifverträge können unterschiedliche Modelle vorsehen: z. B. ein fixer Betrag pro Monat oder gestaffelte Zuschläge nach Schichtart (Früh, Spät, Nacht).
  • Auch Kombinationen mit anderen Zuschlägen sind möglich, z. B. ein Schichtzuschlag plus ein Nachtzuschlag.

Steuerliche Behandlung


Der Schichtzuschlag fällt nicht unter die Steuerbefreiungen des § 3b EStG. Er ist daher in der Regel voll steuerpflichtig und wird zusammen mit dem Grundlohn versteuert.


Praxisbeispiel: Schichtzuschlag berechnen


Eine Mitarbeiterin verdient 20 € pro Stunde und erhält zusätzlich einen Schichtzuschlag von 15 %. Bei 160 Stunden pro Monat ergibt sich:


  • Grundlohn: 160 × 20 € = 3.200 €
  • Schichtzuschlag (15 %): 3.200 € × 0,15 = 480 €
  • Gesamt brutto: 3.680 €

Der gesamte Schichtzuschlag ist steuerpflichtig.


Fazit & Weiterführendes


Schichtzuschläge sind ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiter im Schichtbetrieb für die besonderen Arbeitszeiten zu entlasten. Sie sind vor allem in tarifgebundenen Betrieben üblich und können individuell ausgestaltet sein.



SFN-Zuschläge


Was sind SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit kombiniert)?


Unter SFN-Zuschlägen versteht man Zuschläge, die für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit anfallen, oft auch in Kombination. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel in einer Nacht von Samstag auf Sonntag arbeitet, können mehrere Zuschläge gleichzeitig greifen. Ob sie sich addieren, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.


Höhe der SFN-Zuschläge


Wenn sich die Zuschläge addieren, ergibt sich die Höhe aus der Kombination der jeweiligen Zuschläge:


  • Samstag + Nacht → z. B. 25 % + 25 % = 50 %
  • Sonntag + Nacht → z. B. 50 % + 25 % = 75 %
  • Feiertag + Nacht → z. B. 125 % + 25 % = 150 %
  • Besondere Feiertage (z. B. 25.12., 1. Mai) + Nacht → bis zu 175 %

Welche Kombinationen gelten, hängt von Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung ab.


Steuerliche Behandlung


Auch bei Kombinationen gelten die steuerlichen Grenzen des § 3b EStG:


  • Nachtzuschläge steuerfrei bis 25 % (von 0 bis 4 Uhr bis 40 %, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr begann).
  • Sonntagszuschläge steuerfrei bis 50 %.
  • Feiertagszuschläge steuerfrei bis 125 % bzw. 150 % an den besonderen Feiertagen.
  • Addieren sich Zuschläge, sind nur die Teile steuerfrei, die innerhalb der jeweiligen Grenze liegen.

Praxisbeispiel: SFN-Zuschläge berechnen


Ein Mitarbeiter arbeitet von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 6:00 Uhr (8 Stunden) bei einem Grundlohn von 20 € pro Stunde. Im Beispiel gelten 25 % für Samstag, 25 % für Nacht ab 23:00 Uhr und 50 % für Sonntag, alle Zuschläge werden addiert.


  • 22:00 bis 23:00 Uhr (Sa): Samstag 25 % = 5 €
  • 23:00 bis 24:00 Uhr (Sa): Samstag 25 % + Nacht 25 % = 10 €
  • 0:00 bis 6:00 Uhr (So): Sonntag 50 % + Nacht 25 % = 6 Std. × 20 € × 0,75 = 90 €

Rechnung:


  • Grundlohn: 8 × 20 € = 160 €
  • Zuschläge: 5 € + 10 € + 90 € = 105 €
  • Gesamt brutto: 265 €

Fazit & Weiterführendes


SFN-Zuschläge zeigen besonders deutlich, wie komplex die Berechnung von Lohnzuschlägen werden kann. Da mehrere Faktoren gleichzeitig wirken, ist eine manuelle Berechnung fehleranfällig.



Zuschläge bei Überstunden


Wie hängen Überstundenzuschlag und SFN-Zuschläge zusammen?


§ 3b EStG nennt nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Ein Überstundenzuschlag gehört nicht dazu und wird deshalb wie normaler Arbeitslohn versteuert. Fällt eine Überstunde zusätzlich in die Nacht oder auf einen Sonntag oder Feiertag, kann daneben ein SFN-Zuschlag anfallen. Ob beide Zuschläge addiert werden oder nur der höhere gezahlt wird, regeln Tarifvertrag und Arbeitsvertrag.


Praxisbeispiel: Überstunden am Sonntag


Ein Mitarbeiter verdient 20 € pro Stunde und leistet am Sonntag 2 Überstunden. Sein Arbeitsvertrag sieht 25 % Überstundenzuschlag und 50 % Sonntagszuschlag vor, beide werden addiert.


  • Grundlohn: 2 × 20 € = 40 €
  • Überstundenzuschlag (25 %): 2 × 20 € × 0,25 = 10 € (steuerpflichtig)
  • Sonntagszuschlag (50 %): 2 × 20 € × 0,5 = 20 € (steuerfrei innerhalb der Grenze von 50 %)
  • Gesamt brutto: 70 €

Welche Variante in Deinem Betrieb gilt, steht im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag.


Schichtzuschläge berechnen und in Kenjo abbilden


Zuschläge mit dem Rechner berechnen


Wie die Beispiele gezeigt haben, kann die Berechnung von Zuschlägen schnell kompliziert werden, besonders wenn mehrere Faktoren zusammenfallen (SFN-Zuschläge). Manuelle Berechnungen sind fehleranfällig und kosten viel Zeit. Mit unserem Schichtzulagen-Rechner kannst Du Deine Zuschläge sofort online berechnen, minutengenau und mit Aufschlüsselung in steuerfreie und steuerpflichtige Anteile.


Zuschlagsregeln in Kenjo hinterlegen


Für Unternehmen bietet Kenjo die Möglichkeit, Zuschlagsregeln einmal zu definieren und Deinen Mitarbeitern zuzuweisen. Die Berechnung basiert auf den erfassten Zeiten aus der Zeiterfassung. Die Regeln legst Du unter Anwesenheit > Einstellungen > Lohnzuschläge-Richtlinien an. Dort kombinierst Du Wochentage, Feiertage laut Unternehmenskalender oder Bestimmte Tage im Jahr mit einem Zeitfenster, zum Beispiel 14:00 bis 00:00 Uhr am 24. Dezember. Das Help Center beschreibt jeden Schritt im Artikel Lohnzuschläge einrichten, berechnen und verwalten.


Das solltest Du dabei wissen:


  • Zuschlagssatz: Du gibst den Gesamtsatz ein. 125 % bedeuten 25 % Zuschlag auf den Stundensatz für Zuschläge, den Du im Mitarbeiterprofil unter Vergütung > Gehalt findest.
  • Stunden nach Mitternacht: Mit der Option Beginnt am Folgetag vergütest Du Stunden nach 0 Uhr für Schichten, die vor Mitternacht begonnen haben. So bildest Du zum Beispiel den Nachtsatz von 0 bis 4 Uhr ab.
  • Überschneidende Regeln: Kenjo addiert überschneidende Regeln nicht. Minuten, die unter mehrere Regeln fallen, zahlt Kenjo mit dem höheren Satz. Für kombinierte Sätze wie Feiertag plus Nacht legst Du eine eigene Regel mit dem zusammengerechneten Satz an.
  • Steuerfreie Grenzen: Kenjo berechnet Zuschlagsstunden und Zuschlagssätze. Die steuerfreien Grenzen wendet Dein Lohnabrechnungssystem an, zum Beispiel DATEV.
  • Export an Lohnanbieter: Bei der Anbindung an ADP und SD Worx übermittelt Kenjo derzeit die Standardregeln Feiertag 125 % und Nacht 25 %. Bei DATEV ordnest Du jede Zuschlagsregel einer Lohnart zu.

So werden Zuschläge nach den Regeln berechnet, die Du hinterlegt hast, statt von Hand nachgerechnet zu werden. Das spart Zeit bei der Erstellung von Dienstplänen und in der vorbereitenden Lohnabrechnung. Mit der Schichtplanung Software von Kenjo planst Du Schichten fairer und exportierst Daten an Deine Lohnbuchhaltung, zum Beispiel an DATEV, ADP oder SD Worx. Jetzt Demo anfordern!



Häufige Fragen (FAQ)


Sind Zuschläge gesetzlich vorgeschrieben?


Nur für Nachtarbeit sieht das Gesetz etwas vor: Gibt es keine tarifliche Ausgleichsregelung, muss der Arbeitgeber Nachtarbeitnehmern nach § 6 Abs. 5 ArbZG eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag gewähren. Für Sonntags-, Feiertags- und Samstagsarbeit regeln in der Regel Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag, ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird.


Welche Zeiten gelten als Nachtarbeit?


Das Arbeitszeitgesetz definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst (§ 2 ArbZG). Für die Steuerfreiheit von Zuschlägen zählt nach § 3b EStG die Zeit von 20 bis 6 Uhr.


Sind alle Zuschläge steuerfrei?


Nein. Steuerfrei sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG, und nur bis zu den dort genannten Prozentsätzen des Grundlohns: Nacht 25 %, Sonntag 50 %, Feiertag 125 % bzw. 150 % an den besonderen Feiertagen. Samstags- und Schichtzuschläge sind in der Regel steuerpflichtig. Als Grundlohn zählen höchstens 50 € pro Stunde, für die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung höchstens 25 € pro Stunde.


Werden Zuschläge addiert?


Ob sich Zuschläge addieren, regeln Tarifvertrag und Arbeitsvertrag. Ein Beispiel: Sonntag 50 % plus Nacht 25 % ergibt 75 %. Steuerfrei ist dabei nur der Teil, der innerhalb der Grenze der jeweiligen Zuschlagsart nach § 3b EStG liegt. In Kenjo werden überschneidende Regeln nicht addiert, es zählt der höhere Satz. Kombinierte Sätze legst Du als eigene Regel an.


Kann ich Zuschläge manuell berechnen?


Ja, aber die Berechnung ist komplex und fehleranfällig, vor allem bei SFN-Kombinationen. Der Schichtzulagen-Rechner berechnet Zuschläge minutengenau und zeigt steuerfreie und steuerpflichtige Anteile.

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