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Vergütung

Geldwerter Vorteil: Leistungen, Freibeträge und Splitting

Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Mitarbeitern neben dem regulären Lohn auch Zusatzleistungen anzubieten. Ob eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio, der Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann oder aber der Zuschuss zum Mittagessen, solch ein geldwerter Vorteil begeistert Deine Angestellten. 

 

Aber welche Details gilt es zu beachten und wie machen sich geldwerte Vorteile steuerlich bemerkbar? Wir zeigen, welche Details Du bei der Gewährung stets im Blick behalten solltest.

Was wird als geldwerter Vorteil bezeichnet?

Bei einem geldwerten Vorteil handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die Angestellten gewährt werden und über das reine Gehalt hinausgehen.

 

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Dies kann sowohl zusätzliche Bezüge in Geldform beinhalten, sich jedoch auch rein auf Sachbezüge beschränken. Auch Sachbezüge müssen dabei gem. § 8 Abs. 2 S. 1 EstG (Einkommensteuergesetz) versteuert werden.

Es gelten jedoch zusätzliche Freibeträge, die es für viele Mitarbeiter durchaus attraktiv machen, diese anstelle eines höheren Gehalts anzunehmen.

Der geldwerte Vorteil führt also letztlich dazu, dass Deine Angestellten mehr Geld von Ihrem reinen Lohn für private Zwecke verwenden können. Eine Steuerersparnis macht das Konzept dabei sowohl für Dich als Arbeitgeber als auch für Deine Mitarbeitenden sehr interessant.

Geldwerter Vorteil: Aufteilung in verschiedene Bereiche

Ein geldwerter Vorteil kann auf viele verschiedene Arten Verwendung finden. Je nachdem, wo dieser zum Einsatz kommt, entstehen dabei unterschiedliche steuerliche Vorteile. Besonders sinnvoll ist es daher, wenn Du verschiedene Bereiche miteinander kombinierst.

So entlastest Du Deine Angestellten und profitierst gleichzeitig davon, die eine oder andere direkte Gehaltserhöhung zu vermeiden.

Steuerfreie Sachbezüge

Unter den Bereich der steuerfeien Sachbezüge fallen alle Leistungen, die Du zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren kannst. Die Freibetragsgrenze beträgt seit 2022 50 Euro pro Angestelltem pro Monat, also 1.200 Euro im Jahr.

Umfasst von der Regel sind beispielsweise Geschenkgutscheine, Tankkarten, aber auch reine Sachgeschenke, wie Geschenkkörbe oder Blumen.

Firmenwagen als geldwerter Vorteil

Längst nicht alle Mitarbeiter benötigen tatsächlich einen Firmenwagen. Dennoch kann es teils sinnvoll sein, diesen anzuschaffen und zusätzlich zur privaten Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Viele Angestellte freuen sich über einen eigenen Dienstwagen, da dieser mit einem gewissen Prestige verbunden ist. Als Arbeitgeber kann die nächste Gehaltserhöhung hingegen etwas kleiner oder aber ganz ausfallen, obwohl die Motivation gleichermaßen hoch bleibt. Es entstehen Dir also keine zusätzlichen Lohnnebenkosten.

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Die Kosten für die Anschaffung, Versicherungen, die Finanzierung sowie Inspektionen fallen auf den ersten Blick zwar recht hoch aus. Du sicherst jedoch die Bindung an Dein Unternehmen, da der Wagen nie in das Eigentum des Angestellten übergeht. Bei einem Wechsel der Arbeitsstelle ist also gleichzeitig kein Fahrzeug mehr vorhanden.

Zudem sparst Du die Umsatzsteuer bei der Anschaffung, die Arbeitnehmer für einen privaten PKW-Kauf aufwenden müssten und entsprechend in der eigenen Kalkulation berücksichtigen.

Sämtliche Ausgaben für das Fahrzeug kannst Du zudem als Betriebsausgaben absetzen.

Tipp: Diese Vorteile entstehen Dir auch, wenn Du einen oder mehrere Dienstwagen nicht kaufst, sondern least. Die Leasing-Option ist daher vor allem bei einem niedrigeren Kapital eine sinnvolle Option.

Angestellte müssen bei der Besteuerung die 1-Prozent-Regel beachten oder aber ein Fahrtenbuch führen.

Technische Ausstattung für die dienstliche und private Nutzung

Laptops, Smartphones oder andere technische Geräte, die für die Arbeit erforderlich sind, kannst Du als Anreiz nutzen. Diese sind zudem steuerfrei von allen Arbeitnehmern nutzbar.

Dies gilt nicht nur für die dienstliche, sondern auch für die private Verwendung. Dabei ist es egal, ob das Smartphone 200 Euro kostet oder aber der Hochleistungslaptop für 4.000 Euro zur Verfügung gestellt wird.

Gesundheitsförderungsmaßnahmen als geldwerter Vorteil

Als Arbeitgeber sollte es Dir wichtig sein, dass alle Arbeitnehmer möglichst selten krank sind. Besonders hilfreich sind dabei Präventionsangebote oder Kurse, die die Gesunderhaltung fördern.

Bis zu einem Betrag von 600 Euro im Jahr sind diese steuerfrei. Mitgliedsbeiträge für Vereine sowie Massagen etc. sind von dieser Regelung allerdings gem. § 3 Nr. 34 EStG ausgeschlossen.

 

Vor allem Präventionskurse, die von Krankenkassen zertifiziert sind, fallen unter diesen Bereich. Auch eine innerbetriebliche Gesundheitsförderung ist jedoch möglich. Auch hier gilt die Steuerbefreiung. Beachte jedoch, dass Du stets Teilnahmebescheinigungen ausstellst.

Kinderbetreuungsbonus als Extraleistung für Eltern

Jedes Unternehmen kann sich an der Übernahme der Kitakosten beteiligen oder aber diese komplett übernehmen.

Der Vorteil besteht darin, nur die reinen Nettokosten weiterzugeben. Diese stehen allen Arbeitnehmern in voller Höhe zur Verfügung. Die zusätzlichen Bezüge müssen also nicht versteuert werden.

Die Freibetragsgrenze für eine zusätzliche Unterbringung (in Notfällen, bei Krankheiten etc.) liegt pro Kalenderjahr bei 600 Euro.

 

Achtung: Die Bonuszahlung ist nur solange möglich, bis ein Kind 6 Jahre alt ist. Zudem ist eine nachträgliche teilweise Umwandlung des Gehalts nicht möglich. Daher ist die Option vor allem bei anstehenden Gehaltserhöhungen oder Neueinstellungen von Bedeutung.

Vermögensbeteiligungen schaffen Anreize

Besonders bei der Einstellung von Führungskräften kann es sinnvoll sein, diese am Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen. So kannst Du beispielsweise Aktienoptionen als geldwerten Vorteil hinzufügen.

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Du kannst es Arbeitnehmern beispielsweise ermöglichen, eigene Unternehmensanteile günstiger zu erwerben. Der Steuerfreibetrag liegt bei 1.440 Euro im Jahr.

Die zusätzliche Ausschüttung kann dabei sowohl als langfristige Geldanlage als auch zur schnellen Veräußerung verwendet werden. Dies liegt jedoch im Ermessen jedes Angestellten selbst.

Geldwerte Vorteile als Anreiz für Angestellte

Neben dem direkten Gehalt stellen vor allem zusätzliche Vergünstigungen, die nicht oder nur zum Teil versteuert werden müssen, einen Bonus für viele Angestellte dar.

Da Du Dir diesen Vorteil jedoch teils ebenfalls zunutze machen kannst, solltest Du dich aktiv mit dem Thema auseinandersetzen, um Mitarbeitern an Deinen Betrieb zu binden und gleichzeitig die Kosten zu reduzieren.

Fakten zum geldwerten Vorteil im Schnelldurchlauf:

 

Was zählt als geldwerter Vorteil?

Sämtliche Leistungen, die Du als Arbeitgeber neben dem Lohn zur Verfügung stellst, gelten als geldwerter Vorteil. Vielfach betrifft dies einen Dienstwagen sowie einen Personalrabatt.

 

Ist ein geldwerter Vorteil steuerfrei?

Es gibt verschiedene Bereiche, bei denen die Beurteilung unterschiedlich erfolgt. So müssen Mitarbeiter einen Firmenwagen angeben und voll versteuern. Kinderbetreuungskosten als Zuschuss sind hingegen in voller Höhe steuerfrei.

 

Mindern geldwerte Vorteile das Einkommen?

Generell darf ein solcher Vorteil nicht zur Einkommensverringerung eingesetzt werden. De facto kann dies jedoch bei einer Neueinstellung oder aber einer Beförderung eine große Rolle spielen.

 

 

So hilft Dir Kenjo bei geldwerten Leistungen

Mit der HR-Software von Kenjo hast Du alle Gehaltsanpassungen (und damit auch die geldwerten Leistungen) für Deine Mitarbeitenden im Blick. Dabei lassen sich beispielsweise auch ganz einfach die Gehaltsabrechnungen für feste und befristete Angestellte separat halten und Änderungsberichte zur Gehaltsabrechnung erstellen.

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