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Vergütung

Alles, was du über Bewirtungsbelege wissen musst

In der heutigen Geschäftswelt ist es üblich, Geschäftspartner oder Kunden zu bewirten. Doch was genau ist ein Bewirtungsbeleg und warum ist er so wichtig? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über Bewirtungsbelege wissen musst, einschließlich der Definition, Regelungen und einer Vorlage, die dir bei der Erstellung eines Bewirtungsbelegs helfen kann.

 

 

 

Was genau ist ein Bewirtungsbeleg?

 

Ein Bewirtungsbeleg ist eine schriftliche Aufzeichnung über Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsbewirtung entstanden sind. Er dient dazu, die Ausgaben nachvollziehbar zu dokumentieren und möglicherweise für steuerliche Zwecke zu verwenden. Ein Bewirtungsbeleg kann von einem Unternehmen oder einem Selbständigen ausgestellt werden und enthält normalerweise Informationen wie das Datum der Bewirtung, den Ort, den Anlass, die Teilnehmer und den Gesamtbetrag der Ausgaben.

 

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Die Bedeutung eines Bewirtungsbelegs für Unternehmen

 

Ein Bewirtungsbeleg ist für Unternehmen von großer Bedeutung, da er ihnen ermöglicht, Bewirtungskosten steuerlich geltend zu machen. Ohne einen ordnungsgemäß ausgestellten Bewirtungsbeleg können die Kosten möglicherweise nicht als betriebliche Ausgaben abgesetzt werden. Darüber hinaus bietet ein Bewirtungsbeleg auch einen Nachweis für die ordnungsgemäße Verwendung von Unternehmensmitteln und kann bei einer Betriebsprüfung als Nachweis dienen.

 

Unterschied zwischen geschäftlicher und betrieblicher Bewirtung

 

Es ist wichtig zu beachten, dass zwischen geschäftlicher und betrieblicher Bewirtung unterschieden wird. Geschäftliche Bewirtung bezieht sich auf die Bewirtung von Kunden, Geschäftspartnern oder potenziellen Kunden und dient in erster Linie der Förderung der Geschäftsbeziehung. Betriebliche Bewirtung hingegen bezieht sich auf die Bewirtung von Mitarbeitern oder sonstigen betrieblichen Personen und dient in erster Linie der betrieblichen Verpflegung. Die steuerlichen Regelungen und Abzugsfähigkeit von Kosten können je nach Art der Bewirtung unterschiedlich sein.

 

Kleine Aufmerksamkeiten und Bewirtung: Was ist erlaubt?

 

Neben der Bewirtung sind auch kleine Aufmerksamkeiten, wie zum Beispiel Werbegeschenke, ein gängiges Mittel, um Geschäftsbeziehungen zu fördern. Doch welche Regeln gelten hier? Generell sind kleine Aufmerksamkeiten, die einen geringen Wert haben, wie beispielsweise Kugelschreiber oder Schlüsselanhänger, unproblematisch und können ohne weiteres an Geschäftspartner verschenkt werden. Bei größeren Geschenken oder Bewirtung sollten jedoch die steuerlichen Regelungen beachtet werden. Es ist ratsam, sich hierzu mit einem Steuerberater oder der örtlichen Finanzbehörde in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

 

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So füllst du einen Bewirtungsbeleg korrekt aus

 

  • Datum der Bewirtung: Notiere das genaue Datum, an dem die Bewirtung stattgefunden hat.
  • Ort der Bewirtung: Gib den Ort an, an dem die Bewirtung stattgefunden hat.
  • Anlass der Bewirtung: Beschreibe den Anlass der Bewirtung, zum Beispiel ein Geschäftsessen oder ein Kundenmeeting.
  • Teilnehmer der Bewirtung: Liste die Namen der Teilnehmer auf, die an der Bewirtung teilgenommen haben.
  • Gesamtbetrag der Ausgaben: Gib den Gesamtbetrag der Ausgaben an, inklusive Mehrwertsteuer.

Es ist wichtig, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind, um den Bewirtungsbeleg gültig zu machen. Vergiss auch nicht, den Beleg von allen Teilnehmern unterzeichnen zu lassen, um die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen.

 

Aktuelle Regelungen ab 2023 für Bewirtungsbelege

 

Ab 2023 gelten neue Regelungen für Bewirtungsbelege. Es ist geplant, dass Bewirtungsausgaben nur noch zu 30% steuerlich absetzbar sind. Dies bedeutet, dass Unternehmen und Selbständige nur noch einen Teil der Bewirtungskosten als betriebliche Ausgaben geltend machen können. Es ist ratsam, sich über die genauen Regelungen in deinem Land oder deiner Region zu informieren, um Missverständnisse und unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden.

 

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