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Vergütung

Lohngleichheit durch Transparenz - Kenjos Tool zum Gender-Pay-Gap

In Deutschland wurden bereits unterschiedliche Maßnahmen verabschiedet, um der Gender Pay Gap, also der Lohnlücke entgegenzuwirken, beispielsweise das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (2015). 

 

Ein weiterer Schritt in diese Richtung war das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, das seit 2017 in Kraft ist. Laut Entgelttransparenzgesetz müssen bestimmte Unternehmen – in der Regel mit mehr als 500 Beschäftigten – einen Lagebericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen. Das heißt, als Arbeitgeber müssen sie regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern berichten.

 

Außerdem werden private Arbeitgeber ab dieser Größe aufgefordert, ihre Entgeltregelungen regelmäßig mittels betrieblichen Prüfverfahrens zu überprüfen. Damit soll die Lohngerechtigkeit in Deutschland gestärkt und die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen durch mehr Transparenz bei den Gehältern beseitigt werden. Laut Statistischem Bundesamt lag der Gender Pay Gap 2020 bei rund 18 Prozent –und damit höher als im EU-Durchschnitt.

 

Der Entwurf einer neuen EU-Richtlinie zu mehr Gehaltstransparenz vom März 2021 verlangt, „dass Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten öffentlich über das durchschnittliche Lohngefälle zwischen Männern und Frauen berichten.” In Deutschland liegt diese Grenze wie gesagt noch bei 500. Allerdings sind alle Arbeitgeber und Unternehmen, auch kleinere, verpflichtet, Lohngleichheit zu gewährleisten und sie dürfen Mitarbeiter*innen nicht aufgrund des Geschlechts ungleich bezahlen. 

 

Es ist also für jedes Unternehmen ratsam, von Anfang an eine geschlechtergerechte Einstellungs- und Geschäftspolitik zu verfolgen und geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede zu vermeiden, insbesondere für schnell wachsende Start-ups.

 

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In Spanien beispielsweise besteht bereits eine Berichtspflicht für alle Unternehmen, und zwar unabhängig von ihrer Größe. In der Schweiz sind seit Juli 2020 private und öffentliche Organisationen mit 100 oder mehr Beschäftigten ebenfalls zu einer regelmäßigen Lohngleichheitsanalyse verpflichtet (Neue Züricher Zeitung). 

 

Die Erstellung von Berichten über interne Lohngleichheit oder Lohnlücken kann eine Personalabteilung jedoch vor gewisse Herausforderungen stellen. In einer von Kenjo durchgeführten Umfrage zur Berichtspflicht bezüglich Lohnunterschiede gaben 68 Prozent der Führungskräfte an, dass sie erhebliche Schwierigkeiten bei der Berichterstellung haben. 

 

Damit die Berichterstellung für Unternehmen weniger herausfordernd ist, haben wir ein neues, einfaches und intuitiv-bedienbares Tool herausgebracht. 

 

Damit können Unternehmen Berichte zur Entgeltgleichheit automatisch und den rechtlichen Anforderungen entsprechend erstellen und schnell erkennen, wo gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht. Im Folgenden erklären wir, welche (rechtlichen) Maßnahmen zur Verringerung der Gender Pay Gap in Deutschland schon erfolgt sind und wie Du das Tool sinnvoll für Deine Personalarbeit und Deine internen Prüfverfahren zur Entgeltgleichheit verwenden kannst. 

 

 

Welche (gesetzlichen) Maßnahmen zur Verringerung der Gender Pay Gap gibt es in Deutschland?

 

In Deutschland sind bereits erste Maßnahmen zur Verringerung der Lohnlücke umgesetzt oder in Kraft getreten: Dazu gehören das 

 

  • Gleichstellungsgesetz 
  • oder auch das Angebot von Analyseinstrumenten wie der Entgeltgleichheitscheck, mit dem die Ursachen von ungleicher Bezahlung sichtbar gemacht werden können, 
  • und der Gleichbehandlungscheck. 

 

Der Leitfaden „Gendergerechtigkeit stärken: Entgeltgleichheit sicherstellen“ unterstützt Arbeitgeber dabei, ihre Arbeitsplätze zu analysieren und Ungleichheiten festzustellen. 

 

 

Entgelttransparenzgesetz

 

Bei dem eingangs erwähnten Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) geht es vor allem darum, dass Frauen ihren Anspruch auf gleiche Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit durchsetzen können. Um dies zu ermöglichen, umfasst das Entgelttransparenzgesetz deshalb drei wesentliche Punkte:

 

  • Berichtspflichten (Wie oben erwähnt müssen bestimmte Arbeitgeber über die betriebliche Gleichstellung von Frauen und Männern Bericht erstatten, einschließlich Zahlen zur Beschäftigtenstruktur und vom Unternehmen durchgeführten Maßnahmen zur Gewährleistung der Entgeltgleichheit.)
  • Aufforderung zu Prüfverfahren (Es gibt die gesetzliche Aufforderung an Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, durch entsprechende Prüfverfahren die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots sicherzustellen; Arbeitgeber sind zu dieser Prüfung allerdings nicht verpflichtet.)
  • Auskunftsanspruch (Seit 2018 haben Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten außerdem Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber erläutert, nach welchen Kriterien die Mitarbeiter*innen bezahlt werden. Um den individuellen Auskunftsanspruch zu erfüllen, müssen Arbeitgeber deshalb folgende Informationen offenlegen können: nach welchen Kriterien und Verfahren das Entgelt des jeweiligen Beschäftigten festgelegt wird; welche Kriterien und Verfahren für die Entgeltfindung einer Vergleichstätigkeit gelten; sowie die Angabe des Mittelwertes eines Entgeltes für die Vergleichstätigkeit, auch Vergleichsentgelt.)

 

Arbeitgeber, die sich für ein solches betriebliches Prüfverfahren entscheiden, sollten allerdings beachten, dass dieses Prüfverfahren eine Bestandsaufnahme, eine Analyse und einen Ergebnisbericht umfassen muss (§ 18 EntgTranspG):

 

  • In der Bestandsaufnahme muss der Arbeitgeber die aktuellen Entgeltregelungen, die einzelnen Entgeltbestandteile und die Arbeitsbewertungsverfahren erfassen und offenlegen.
  • Anschließend muss eine entsprechende Analyse erfolgen, die die genannten Punkte im Hinblick auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots prüft und auswertet. 
  • Die Ergebnisse sind in einem abschließenden Ergebnisbericht festzuhalten; der Arbeitgeber muss den Betriebsrat sowie die Beschäftigten über die Ergebnisse dieses Prüfverfahrens informieren (§ 20 EntgTranspG).

 

Laut Entgelttransparenzgesetz haben Arbeitgeber bei den Analysemethoden und Arbeitsbewertungsverfahren freie Wahl. Allerdings müssen sie im Blick behalten, dass die Methoden statistisch valide sind. Darüber hinaus müssen die Daten nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden und der Datenschutz gewährleistet sein.

 

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Was beinhaltet Kenjos Tool zur Lohngleichheit mit Reporting-Funktion?

 

Wenn ein Arbeitgeber sich also zur Auswertung der Entgelte in seinem Unternehmen entschließt und dies mit möglichst wenig Aufwand vornehmen möchte, dann ist unser Bericht über Lohngleichheit genau das Richtige. Denn es digitalisiert und vereinfacht diesen Prozess. 

 

Das Tool verfügt über eine Reihe von Funktionen, die Unternehmen helfen, einen Bericht über die interne Entgeltstruktur vorschriftsgemäß zu erstellen und alle wichtigen Informationen einzuschließen.

 

Im Folgenden erklären wir, wie das Tool funktioniert und wie Du es in Deinem Unternehmen einsetzen kannst. Die in den folgenden Diagrammen enthaltenen Daten dienen lediglich zur Veranschaulichung und wurden nur für diesen Artikel erstellt.

 

 

Informationen zum Gehalt des Personals

 

Das Tool gibt Dir einen Überblick über die Gehälter Deiner Mitarbeiter*innen, aufgeteilt nach Geschlecht. Auf diese Weise erkennst Du sofort, ob in Deinem Unternehmen eine Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern besteht, die korrigiert werden sollte. Im Tool stehen folgende Parameter zur Auswahl, die veranschaulicht werden können:

 

  • Auswahl des Bezugszeitraums: Der Bezugsraum ist ein Kalenderjahr und Du kannst das aktuelle Jahr oder die Vorjahre auswählen.
  • Grundgehalt: Im Diagramm wird der prozentuale Anteil von Frauen und Männern am Grundgehalt in Deinem Unternehmen visualisiert.
  • Grundgehalt und variabler Anteil: Zusätzlich zum festen Grundgehalt werden automatisch auch Boni und Zusatzleistungen berechnet.

 

Bericht über Lohngleichheit

Kenjo Benutzeroberfläche

 

 

Dieser Bereich umfasst auch:

 

  • Berechnungen von Mittelwert und Median: Das Tool berechnet automatisch den Mittelwert und den Median der Verdienste beider Geschlechter.
  • Variable Vergütung: Dies liefert aufgeschlüsselte Informationen über Boni und zusätzliche Leistungen, zum Beispiel Boni für bestimmte (Verkaufs-)Ziele oder Weiterbildungen.
  • Mitarbeiterinformationen: Unterhalb der Diagramme siehst Du Informationen zu den betreffenden Mitarbeiter*innen.



Gehaltsangaben für gleichwertige Positionen

 

In diesem Bereich hast Du folgende Möglichkeiten:

 

  • Auswahl gleichwertiger Stellenprofile: Du kannst zwischen den unterschiedlichen Positionen im Unternehmen auswählen.
  • Vergleich zwischen Männern und Frauen: Die Funktion führt automatisch einen Gehaltsvergleich zwischen Männern und Frauen in einer vergleichbaren Rolle durch, zum Beispiel für Personen mit der Berufsbezeichnung „Sales Manager*in“.

 

Lohngleichheit

Kenjo Benutzeroberfläche

 

 

  • Berechnung des arithmetischen Mittels und des Medians: Auch hier berechnet das Tool automatisch das arithmetische Mittel und den Median für Männer und Frauen. 

 

 

Alarmfunktion bei vorhandener Lohnlücke

 

Das Tool warnt Dich bei diesen Parametern: 

 

  • Signifikante Gehaltsunterschiede: Wenn der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen in der gleichen Position 25 Prozent oder mehr beträgt, macht das Tool Dich darauf aufmerksam.
  • Unterschied zum Nachteil der Frauen: Wenn die angezeigte Lohnlücke nachteilig für Frauen ist, hebt Kenjo den Mittelwert und den Median in Rot hervor. 

 

Gender Pay Gap Report

Kenjo Benutzeroberfläche

 

 

  • Unterschied zum Nachteil der Männer: Wenn die angezeigte Lohnlücke nachteilig für Männer ist, wird das Ergebnis in schwarz-weiß angezeigt. 

 

Du willst Lohnerhöhungen für Deine Mitarbeiter berechnen? Dann hole Dir jetzt unsere Excel-Vorlage dazu! 👇👇👇

 

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Auswahl von unterschiedlichen Variablen

 

Mit dem Tool kannst Du unterschiedliche Variablen festlegen, wie zum Beispiel: 

 

  • Unternehmen: Wenn zur Organisation mehr als ein Unternehmen gehört, kannst Du Dir die Gehaltsinformationen für jedes einzelne Unternehmen anzeigen lassen und sogar einen Unternehmensvergleich durchführen
  • Niederlassungen: Wenn das Unternehmen mehr als eine Niederlassung hat, kannst Du auch eine oder mehrere auswählen.
  • Abteilungen: In diesem Abschnitt gibt es ein Drop-down-Menü mit den unterschiedlichen Unternehmensabteilungen wie Personal, Finanzen, Marketing oder Vertrieb.
  • Bezugszeitraum: Wie schon erwähnt, hast Du die Möglichkeit zwischen dem aktuellen und den Vorjahren auszuwählen.
  • Stellenprofile: Auch hier kannst Du zwischen den einzelnen Positionen wählen, um die Gehälter aller Mitarbeiter*innen mit derselben Berufsbezeichnung zu vergleichen. 

 

 

Datenexport

 

Neben diesen nützlichen Datenvisualisierungen erstellt das Tool auch einen Bericht mit Erläuterungen zu den Grafiken. Dieser Bericht ist für Unternehmen jeder Größe, ob sie nun berichtspflichtig sind oder nicht, ein wichtiges Hilfsmittel. Denn damit können sicherstellen, dass im Unternehmen für gleiche Arbeit auch gleiche Löhne gezahlt werden und keine geschlechtsspezifische Lohnungleichheit besteht.

 

Um Dir und Deinem Unternehmen den Datenexport zu erleichtern, ist das Tool mit folgenden möglichen Funktionen ausgestattet:

 

  • Exportieren von Berichten: Alle Informationen rund um die Vergütung können als PDF heruntergeladen werden, und zwar mit nur einem Klick. Der Bericht enthält folgende Informationen.
  • Exportieren von Berichten: Alle Informationen rund um die Vergütung können als PDF heruntergeladen werden, und zwar mit nur einem Klick. Der Bericht enthält folgende Informationen.
  • Referenzdiagramm: ein Bild mit den Gehaltsprozentsätzen sowie einer schriftlichen Erläuterung zu den jeweiligen Prozentsätzen
  • Angabe der variablen Vergütung: eine graphische Darstellung der Boni und Zusatzleistungen mit einer schriftlichen Erläuterung
  • Vertraulichkeit der Daten: Aus Datenschutzgründen beinhaltet das Dokument keine vertraulichen Informationen zu Deinen Mitarbeiter*innen.

 

Möchten Du oder Dein Team das Tool testen oder weitere Informationen darüber erhalten? Dann kontaktiere uns für eine kostenlose Testversion. 

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