Alle Arbeitgeber tragen für ihre Mitarbeiter eine Verantwortung. Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber kommt dabei in vielen gesetzlichen Regelungen zum Vorschein. Aufgrund der recht unterschiedlichen Ausgestaltung der möglichen Arbeitsverhältnisse verteilen sich diese auf verschiedene Gesetze und sind meist recht allgemein gehalten.
Nach deutschem Recht sind Arbeitgeber also verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Interessen der Beschäftigten nicht beeinträchtigt werden. Sie müssen die Rechte, gesetzlichen Interessen und sonstigen Interessen der anderen Partei aus dem Arbeitsvertrag berücksichtigen. Dazu gehört auch die Verantwortung, das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. In unserem Artikel erklären wir Dir als Arbeitgeber alles was Du über die Fürsorgepflicht wissen musst und stellen Dir die einzelnen Schutzbereiche näher vor.
Was ist "Fürsorgepflicht"?
"Fürsorgepflicht" ist ein rechtlicher Begriff, der die Verpflichtung eines Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern beschreibt. Die Fürsorgepflicht bezieht sich auf die Verantwortung des Arbeitgebers, die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen.
Dies umfasst die Verpflichtung, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle und -verletzungen zu vermeiden, sowie die Bereitstellung von sicheren Arbeitsbedingungen, geeigneten Arbeitsgeräten und -materialien, Schulungen und Anweisungen zur Gefahrenvermeidung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung, psychischen Erkrankungen und Mobbing am Arbeitsplatz.
Die Fürsorgepflicht gilt nicht nur während der Arbeitszeit, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit und nach der Arbeit, wenn Arbeitnehmer sich auf dem Betriebsgelände aufhalten.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Welche Bereiche sind geschützt?
Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist nicht immer einfach, sollte jedoch grundsätzlich von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägt sein.
So sind alle Arbeitnehmer Dir als Arbeitgeber gegenüber zur Treue verpflichtet. Im Gegenzug entsteht die Fürsorgepflicht für jeden einzelnen der Mitarbeiter.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus folgenden Gesetzen:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Zusätzlich gelten unter Umständen auch weitere Regeln, die die Berufsgenossenschaften oder Kammern einzelner Berufszweige aufweisen.
Achtung: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beginnt bereits, wenn ein Vorstellungsgespräch ansteht. Dies gilt insbesondere für eine Aufklärungspflicht hinsichtlich der in Deinem Unternehmen herrschenden Umstände.
Fürsorgepflicht der Arbeitgeber: Grundregeln
Obwohl es sehr viele verschiedene Regelungen gibt, die sich detailliert mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beschäftigen, so musst Du diese in den meisten Fällen nicht unbedingt kennen, um korrekte Entscheidungen zu treffen.
In § 618 Abs. 1 BGB heißt unter anderem es, dass Du als Arbeitgeber
- Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die zur Verrichtung der Dienste nötig sind, beschaffen, einrichten und unterhalten musst
- sowie dafür zu sorgen hast, dass Mitarbeiter gegen eine Gefahr für das Leben sowie die Gesundheit geschützt sind, sofern es die Art der Dienstleistung gestattet.
Vor allem der letzte Teil ist von besonderer Bedeutung für Dich, denn je nach Segment fallen die Anforderungen sehr unterschiedlich aus.
Wer beispielsweise mit ätzenden Lösungen arbeitet, kann dies selbstverständlich nicht ohne Handschuhe tun. Entstehen gesundheitsschädliche Gase, ist eine entsprechende Maske nötig.
Ein klassischer Bürojob am Schreibtisch erfordert hingegen nur wenig Schutz, während es Dachdeckern durchaus zuzumuten ist, auf dem First eines Daches entlangzugehen. Die nötige Sicherung muss zwar erfolgen, eine Gefahr lässt sich bei derlei Tätigkeiten jedoch nie ganz ausschließen.
Hältst Du Dich an diese Grundsätze der Sicherheit, so kommst Du Deiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber in aller Regel bestens nach.
Schutzbereiche der Fürsorgepflicht und besonders schutzwürdige Personen
Auch wenn es kaum möglich ist, alle Schutzbereiche abschließend aufzuführen, so möchten wir es Dir dennoch etwas leichter machen, die verschiedenen Bereiche der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber etwas genauer kennenzulernen.
Arbeitsschutz als wichtigster Teil der Fürsorgepflicht
Dieser Bereich ist sicherlich für die meisten Arbeitgeber von größter Bedeutung. Das Ziel ist dabei stets darauf ausgerichtet, Unfälle am Arbeitsplatz zu verhindern.
Dies bedeutet jedoch auch, dass der Arbeitsplatz so ausgestattet sein muss, dass es jedem Deiner Mitarbeitenden zuzumuten ist, die jeweiligen Aufgaben zu erfüllen. So muss allen Angestellten, die am PC sitzen, ein Schreibtisch, ein PC mit Monitor und Zubehör sowie ein Schreibtischstuhl zur Verfügung stehen.
Es besteht hingegen kein ausdrücklicher Anspruch auf einen teuren, ergonomischen Schreibtischstuhl. Auch ein zweiter Schreibtischstuhl zum Wechseln oder aber ein höhenverstellbarer Schreibtisch sind nicht automatisch von der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst.
Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rückenleiden vorliegt und dieses ärztlich bescheinigt wird. Unter Umständen genügt es hier jedoch auch, wenn Du für ausreichende kurze Bewegungspausen sorgst.
Eine entsprechende Ausstattung musst Du auch für Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätze bereitstellen.
Der Bereich des Arbeitsschutzes umfasst jedoch nicht nur die Einrichtung des Arbeitsplatzes, sondern auch psychische Belastungen, die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten sowie die Sicherung und Überwachung von Arbeitsprozessen.
Im Umgang mit Maschinen sowie gefährlichen Stoffen gelten viele Sondervorschriften, die sich allerdings stark unterscheiden.
Tipp: Besprich die Notwendigkeit bei bestimmten Wünschen am besten direkt mit dem Angestellten. So kannst Du dem Entstehen von gravierenden Problemen vorbeugen. Letztlich ist die Mitarbeiterzufriedenheit für Dein Unternehmen deutlich wichtiger als Kosteneinsparungen bei der Büroausstattung.
Erhöhter Schutz von Arbeitnehmer mit besonderen Bedürfnissen
Neben der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gibt es bestimmte Berufsgruppen, die der Gesetzgeber als besonders schützenswert erachtet.
Dieser Schutz gilt:
- bei Frauen während der Schwangerschaft
- bei jugendlichen Angestellten (unter 18 Jahren)
- gegenüber Schwerbehinderten
- in höherem Alter (je nach Beruf ab 55 oder 60 Jahren)
- bei einer sehr langen Betriebszugehörigkeit (über 20 Jahre)
Im Fokus stehen dabei die möglichen körperlichen Einschränkungen. So dürfen Schwangere beispielsweise nicht schwer heben.
Bei Jugendlichen ist es vor allem der Schutz vor zu kurzen Schlafphasen, sodass Arbeiten nach 22 oder 23 Uhr nur unter besonderen Umständen erlaubt sind.
Verletzungen der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber vermeiden
Jeder Deiner Angestellten hat das Recht, die Arbeit zu verweigern, wenn die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht gewährleistet ist.
Genau diesen Aspekt solltest Du also stets im Blick behalten. Zudem schützt Du Dein Unternehmen am besten dadurch, dass Du Dich aktiv um Deine Mitarbeiter kümmerst und Dich bei Problemen oder Fragen kooperativ zeigst. So verbesserst Du die Arbeitsatmosphäre, was sich letztlich positiv auf die Motivation aller Mitarbeiter auswirkt. Im Hinblick auf den Gewinn zahlen sich über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Fürsorgepflichten als Arbeitgeber daher in aller Regel aus.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgfaltspflicht und Fürsorgepflicht?
Sorgfaltspflicht und Fürsorgepflicht sind zwei rechtliche Konzepte, die oft miteinander verwechselt werden. Die Sorgfaltspflicht ist dabei Teil der Fürsorgepflicht.
Die Sorgfaltspflicht bezieht sich auf die Pflicht eines Arbeitgebers, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen, Schäden oder Unfälle zu vermeiden, die den Mitarbeitern zugefügt werden könnten. Es geht also darum, die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen, um Risiken zu minimieren oder zu vermeiden. Diese Pflicht gilt in verschiedenen Situationen bei der Arbeit, wie beispielsweise im Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Die Fürsorgepflicht, die unter anderem die Sorgfaltspflicht beinhaltet, hingegen bezieht sich auf die allgemeine Pflicht eines Arbeitgebers, für das Wohlergehen und die Sicherheit eines Arbeitnehmers zu sorgen. Es geht also darum, sich um das Wohlbefinden anderer zu kümmern und dafür zu sorgen, dass keine Schäden entstehen. Die Fürsorgepflicht ist die Pflicht zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Arbeitnehmers.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgepflicht und Fürsorgepflicht?
Vorsorgepflicht und Fürsorgepflicht sind zwei Begriffe, die eng miteinander verwandt sind, aber dennoch unterschiedliche Bedeutungen haben.
Die Vorsorgepflicht ist eine Pflicht zur Prävention. Zum Beispiel hat ein Arbeitgeber eine Vorsorgepflicht, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter sicher arbeiten können, indem er beispielsweise eine arbeitsmedizinische Vorsorge bereitstellt. Dies ist durch die Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) geregelt.
Die Fürsorgepflicht hingegen bezieht sich darauf, dass eine Person für das Wohl und die Sicherheit einer anderen Person verantwortlich ist. Sie ist also eine Pflicht zur Fürsorge. Zum Beispiel hat ein Elternteil eine Fürsorgepflicht für sein Kind und ist dafür verantwortlich, dass es gesund und sicher aufwächst.
Insgesamt kann man sagen, dass die Vorsorgepflicht sich auf Maßnahmen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge konzentriert, während die Fürsorgepflicht sich auf das gesamte Wohlergehen und die Sicherheit von Personen konzentriert, für die eine Person verantwortlich ist.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Beispiele
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist im Gesetz verankert. Wir haben einige Beispiele zusammengetragen, ab wann sie zum Tragen kommt.
Psychische Erkrankung
Man geht davon aus, dass jeder vierte Mensch in Deutschland jedes Jahr von einem psychischen Problem betroffen ist. Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber verbietet die Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung, und ein psychisches Problem kann als Behinderung angesehen werden, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:
Sie beeinträchtigt die Fähigkeit, den normalen täglichen Aktivitäten nachzugehen
Sie hält mindestens 12 Monate an (oder wird voraussichtlich anhalten)
Sie beeinträchtigt das Leben des Arbeitnehmers erheblich.
Das bedeutet, dass häufige psychische Probleme wie chronischer Stress, Depressionen und Angstzustände als Behinderung eingestuft werden können und diese Personen daher nach dem allgemeinen Recht nicht am Arbeitsplatz diskriminiert werden dürfen. Arbeitgeber müssen daher angemessene Anpassungen vornehmen, um sie am Arbeitsplatz zu unterstützen.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch darin besteht, arbeitsbedingte Krankheiten zu verhindern. Arbeitgeber müssen daher Maßnahmen für alle Beschäftigten ergreifen, nicht nur für diejenigen, die als behindert gelten, um deren psychische Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern.
Akute Krankheit
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei akuter Krankheit umfasst verschiedene Maßnahmen, um dem erkrankten Arbeitnehmer Unterstützung und Hilfe zu bieten. Hierzu gehören unter anderem:
- Freistellung von der Arbeit: Der Arbeitgeber hat die Pflicht, einen erkrankten Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich auszuruhen und zu erholen.
- Krankmeldung: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich über seine Erkrankung zu informieren und ihm eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die die Arbeitsunfähigkeit bestätigt.
- Lohnfortzahlung: In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem erkrankten Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit den Lohn weiterzuzahlen, um ihm eine finanzielle Absicherung zu bieten.
- Hilfe bei der Organisation von medizinischer Versorgung: Der Arbeitgeber kann dem erkrankten Arbeitnehmer auch Hilfe bei der Organisation von medizinischer Versorgung und Behandlung anbieten, indem er ihm beispielsweise eine Liste von Ärzten oder Krankenhäusern zur Verfügung stellt.
- Prävention: Der Arbeitgeber kann auch Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter zu fördern, wie z.B. Schulungen zur Prävention von Erkrankungen oder die Bereitstellung von ergonomischen Arbeitsplätzen.
Insgesamt hat der Arbeitgeber eine umfassende Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, insbesondere bei akuten Krankheiten, um deren Gesundheit und Wohlbefinden zu gewährleisten.
Mobbing
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Du als Arbeitgeber Deine Beschäftigten, die von Mobbing direkt betroffen sind oder sein könnten, unterstützt. Dies ist erforderlich, wenn:
- Ermittlung oder Bewertung von Gefahren oder Risiken an einem Arbeitsplatz, einschließlich des Risikos von Mobbing am Arbeitsplatz
- Bereitstellung von Informationen und Schulungen zum Thema Mobbing
- Vorschläge für Änderungen, die sich auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten auswirken können
- Konsultationen können dabei helfen, Präventivmaßnahmen zu ergreifen und das Bewusstsein in der Belegschaft für das Thema Mobbing zu schärfen.
Eine wirksame Konsultation kann die Arbeitsplatzkultur verbessern und das Risiko von Mobbing und anderen unangemessenen Verhaltensweisen, die sich auf die Gesundheit und Sicherheit auswirken, verringern.
Extreme Wetterbedingungen
Es gibt keinen Ort auf der Welt, an dem in den letzten Jahren nicht die Häufigkeit und Schwere von Wetterextremen zugenommen hat. Und dieser Trend wird sich aufgrund des Klimawandels fortsetzen. Damit Du als Arbeitgeber Diner allgemeinen Fürsorgepflicht bei Unwettern nachkommen kannst, musst Du das Wetter in der Arbeitsumgebung Deiner Beschäftigten im Auge behalten und im Notfall Sicherheitsprotokolle kommunizieren.
Beschäftigte mit Behinderungen
Als Arbeitgeber bis Du verpflichtet, jedem Mitarbeiter ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten - auch die Mitarbeiter mit Behinderungen. Du musst Deine Fürsorgepflicht erfüllen und eine Umgebung schaffen, die speziell auf die Bedürfnisse Deiner behinderten Beschäftigten zugeschnitten ist.
Wenn du zum Beispiel Mitarbeiter hast, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und einen Rollstuhl benutzen, musst du sicherstellen, dass geeignete Rampen und Aufzüge vorhanden sind. Du solltest auch sicherstellen, dass du für die besonderen Bedürfnisse dieser Mitarbeiter im Falle eines Notfalls, der eine Evakuierung erfordert, vorsorgst.
Hier sind einige Möglichkeiten, wie du für deine behinderten Mitarbeiter sorgen kannst:
- Kenne deine gesetzlichen Verpflichtungen
- Vermeide jede Art von diskriminierenden Richtlinien/Praktiken, die zu rechtlichen Schritten führen können
- Biete Deinen Mitarbeitern die Möglichkeit, Bedenken oder Verbesserungsvorschläge zu äußern.
- Frag Deine Mitarbeiter direkt, was ihre Erfahrungen und ihre Sicherheit (sowohl geistig als auch körperlich) verbessern könnte.
Kann die Fürsorgepflicht ausgeschlossen werden?
Nein, die Fürsorgepflicht kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers reduziert werden kann. Beispielsweise kann eine spezifische Aufgabe, die für den Arbeitnehmer potenziell gefährlich ist, durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Einverständnis beider Parteien abgewickelt werden.
Verletzung der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers
Es gibt verschiedene Gründe, warum Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern verletzen können. Hier sind einige Beispiele:
- Vernachlässigung der Sicherheit: Ein Arbeitgeber kann die Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz vernachlässigen und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen nicht treffen. Dadurch können die Arbeitnehmer einem erhöhten Risiko von Unfällen oder Verletzungen ausgesetzt sein.
- Mangelnde Schulungen und Anweisungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über Gefahren am Arbeitsplatz zu informieren und ihnen angemessene Schulungen und Anweisungen zur Verfügung zu stellen. Wenn der Arbeitgeber dies nicht tut, können die Mitarbeiter unsicher handeln oder sich Verletzungen zuziehen.
- Diskriminierung und Mobbing: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter nicht diskriminiert oder gemobbt werden. Wenn der Arbeitgeber dies nicht tut, kann dies zu einer feindseligen Arbeitsumgebung führen, die die geistige Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter beeinträchtigt.
- Übermüdung oder Arbeitsüberlastung: Wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter überlasten, indem sie ihnen zu viele Stunden oder zu schwere Aufgaben geben, können die Mitarbeiter übermüdet und gestresst werden, was ihre Gesundheit und Sicherheit beeinträchtigen kann.
- Unzureichende medizinische Versorgung: Arbeitgeber haben auch eine Verantwortung, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter bei medizinischen Problemen angemessen versorgt werden. Wenn der Arbeitgeber keine angemessene medizinische Versorgung bereitstellt oder den Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung einschränkt, kann dies zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen für die Mitarbeiter führen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht verletzt?
Wenn ein Arbeitgeber die Fürsorgepflicht verletzt, sollte der Arbeitnehmer zunächst versuchen, das Problem auf informellem Wege mit dem Arbeitgeber zu klären. Hierbei kann es hilfreich sein, konkrete Beispiele für die Verletzung der Fürsorgepflicht anzuführen und mögliche Lösungen zu diskutieren.
Sollte eine solche Klärung nicht möglich oder erfolglos sein, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. Hierfür kann er sich an einen Anwalt oder an eine Gewerkschaft wenden, um eine Einschätzung der rechtlichen Situation und Unterstützung bei der Durchsetzung seiner Rechte zu erhalten.
Mögliche rechtliche Schritte können sein:
- Schadensersatzforderungen: Wenn der Arbeitgeber aufgrund der Verletzung der Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer ein Schaden entstanden ist, kann er Schadensersatzforderungen stellen.
- Kündigungsschutzklage: Wenn der Arbeitgeber aufgrund der Verletzung der Fürsorgepflicht eine Kündigung ausgesprochen hat, kann der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen, um seine Kündigung anzufechten.
- Arbeitsgerichtliche Klage: Wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat und er dadurch gesundheitlich geschädigt wurde, kann er eine arbeitsgerichtliche Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld einreichen.
In jedem Fall ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer seine Ansprüche zeitnah geltend macht, da diese in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist verjähren.
Die wichtigsten Informationen zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Schnelldurchlauf:
Gibt es einheitliche Regeln zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Die Pflichten eines Arbeitgebers verteilen sich über viele verschiedene Gesetze. Im Fokus steht dabei der Grundsatz von Treu und Glauben gem. § 242 BGB.
Auf welche Bereiche erstreckt sich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Du bist sowohl für die Sicherheit als auch für eine ordentliche Ausstattung sowie die Einhaltung der Arbeitszeiten verantwortlich. Im Zentrum steht allerdings der Arbeitsschutz.
Was geschieht bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Alle Arbeitnehmer können die Arbeit verweigern, sofern Sicherheitsbedenken vorliegen. Zudem drohen Dir in einigen Fällen Schadensersatzforderungen.
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