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Rückwirkende Krankschreibung: Regelungen, Voraussetzungen und wichtige Hinweise

Eine rückwirkende Krankschreibung kann schnell zu Verwirrung führen. Diese besondere Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nur unter bestimmten Bedingungen ausgestellt und ist an strenge Vorgaben gebunden. In diesem Artikel von Kenjo erfährst Du, wann eine rückwirkende Krankschreibung möglich ist, welche Pflichten und Rechte Du dabei beachten musst und welche Konsequenzen drohen können, wenn Du die gesetzlichen Vorgaben nicht einhältst. So bist Du bestens informiert und kannst rechtliche sowie finanzielle Nachteile vermeiden.

 

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Was ist eine rückwirkende Krankschreibung?

 

Eine rückwirkende Krankschreibung ist eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum, der vor dem ersten Arztbesuch liegt. Gemäß § 5 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien ist eine rückwirkende Krankschreibung nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Prüfung durch den behandelnden Arzt zulässig. Bei der Ausstellung einer rückwirkenden Krankschreibung muss der Arzt sicherstellen, dass die Erkrankung bereits zu einem früheren Zeitpunkt bestand und ein früherer Praxisbesuch nicht möglich war.

 

Wann ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich?

 

Eine rückwirkende Krankschreibung ist in bestimmten Fällen möglich, jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden. Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, ihren Arbeitgeber über eine Erkrankung umgehend zu informieren und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bei kurzfristigen Erkrankungen sollte die Information sofort erfolgen, während bei längeren Krankheitszeiten ab dem vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss.

 

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Eine rückwirkende Krankschreibung kann dann ausgestellt werden, wenn der Arzt nachträglich bestätigt, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem ersten Arztbesuch bestand. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen und unter sorgfältiger Prüfung möglich. Zudem können Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen, wie in Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen festgelegt, bereits vor dem vierten Tag eine Bescheinigung verlangen.

 

Zusammenfassend ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich, wenn die Krankheit nachweislich bereits vor dem Arztbesuch bestand und der Arbeitnehmer den Arztbesuch aus triftigen Gründen nicht früher wahrnehmen konnte.

 

Wann ist eine rückwirkende Krankschreibung erforderlich?

 

Eine rückwirkende Krankschreibung ist erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage war, sofort einen Arzt aufzusuchen, beispielsweise weil die Krankheit am Wochenende oder an Feiertagen auftrat, als die Arztpraxis geschlossen war. In solchen Fällen kann der Arzt rückwirkend eine Krankschreibung für bis zu drei Tage ausstellen, um den Zeitraum abzudecken, in dem der Arbeitnehmer bereits arbeitsunfähig war. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer auch bei verspätetem Arztbesuch eine lückenlose Bescheinigung ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten.

 

Wochenenden

 

Ein besonderer Fall, in dem eine rückwirkende Krankschreibung erforderlich sein kann, betrifft Erkrankungen, die an Wochenenden auftreten. Da viele Arztpraxen am Wochenende geschlossen sind, kann es vorkommen, dass ein Arbeitnehmer erst am darauffolgenden Montag oder dem nächsten Werktag einen Arzt aufsuchen kann. In diesem Fall kann der Arzt rückwirkend eine Krankschreibung für die Tage des Wochenendes ausstellen, um die bereits bestehende Arbeitsunfähigkeit abzudecken. Diese Möglichkeit stellt sicher, dass der Arbeitnehmer keine Lücken in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat und dadurch keinen Nachteil erleidet, wenn er am Wochenende erkrankt.

 

Folgebescheinigungen

 

Ein weiterer wichtiger Sonderfall für rückwirkende Krankschreibungen betrifft Folgebescheinigungen. Wenn ein Arbeitnehmer bereits krankgeschrieben ist und die ursprüngliche Krankschreibung ausläuft, aber die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht, muss eine Folgebescheinigung ausgestellt werden. Sollte der Arbeitnehmer aus triftigen Gründen nicht rechtzeitig zum Arzt gehen können, um die Folgebescheinigung direkt im Anschluss an die erste Krankschreibung zu erhalten, kann der Arzt diese rückwirkend ausstellen. Damit wird sichergestellt, dass die gesamte Krankheitsdauer lückenlos dokumentiert ist und der Arbeitnehmer keine Probleme bei der Fortzahlung des Krankengeldes oder ähnlichen Ansprüchen hat.

 

Wie lange ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich?

 

Nach § 5 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien ist die Entscheidung, ob eine rückwirkende Krankschreibung ausgestellt wird, dem Ermessen des behandelnden Arztes überlassen. Eine solche Krankschreibung darf jedoch nur für einen Zeitraum von maximal drei Tagen vor dem eigentlichen Arztbesuch erfolgen. Dabei werden auch Wochenenden und Feiertage mit einbezogen. Der Arzt muss sicherstellen, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits in diesem rückwirkenden Zeitraum bestand und dass triftige Gründe vorlagen, warum der Patient nicht früher ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen konnte.

 

Kann ein Arzt eine rückwirkende Krankschreibung ablehnen?

 

Ärzte dürfen eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeit nur nach gründlicher Prüfung bescheinigen. Wenn eine Krankschreibung zu Unrecht ausgestellt wird, können daraus Konsequenzen entstehen. Wenn der behandelnde Arzt eine vorherige Arbeitsunfähigkeit für unwahrscheinlich hält, hat er das Recht, eine rückwirkende Krankschreibung abzulehnen.

 

Rückwirkende Krankschreibung und Krankengeld

 

Eine rückwirkende Krankschreibung kann in Bezug auf den Anspruch auf Krankengeld problematisch sein. Der Anspruch auf Krankengeld hängt nämlich vom Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ab. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise einen Tag ohne ärztlichen Nachweis krank war, zahlt die Krankenkasse für diesen Tag kein Krankengeld, selbst wenn eine rückwirkende Krankschreibung ausgestellt wird. Das bedeutet, dass der Tag, an dem die ärztliche Untersuchung tatsächlich stattgefunden hat, entscheidend für den Beginn der Krankengeldzahlung ist. Zwar bleibt die Mitgliedschaft in der Krankenkasse durch eine rückwirkende Krankschreibung unberührt, doch eine rückwirkende Feststellung allein reicht nicht aus, um rückwirkend Krankengeld zu erhalten. Arbeitgeber könnten in solchen Fällen unentschuldigtes Fehlen bemängeln, aber arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind in der Praxis selten.

 

Rückwirkende Krankschreibung - Richtlinien für Arbeitgeber

 

Arbeitgeber sollten klare Richtlinien für den Umgang mit rückwirkenden Krankschreibungen etablieren, um sowohl den Betriebsablauf zu sichern als auch die Rechte der Mitarbeiter zu wahren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter darüber informieren, unter welchen Bedingungen eine rückwirkende Krankschreibung akzeptiert wird. Dies umfasst die Anweisung, Krankmeldungen unverzüglich zu kommunizieren und den Arztbesuch zeitnah, spätestens jedoch am nächsten Werktag, nachzuholen, falls dies am Wochenende oder an Feiertagen nicht möglich ist. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber darauf achten, dass alle rückwirkenden Krankschreibungen korrekt dokumentiert und auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, um möglichen Missbrauch zu verhindern. Ein gutes Verständnis der gesetzlichen Regelungen und deren klare Kommunikation an die Belegschaft sind essentiell, um Missverständnisse zu vermeiden und die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.

 

Wann ist eine rückwirkende Krankschreibung akzeptabel?

 

Eine rückwirkende Krankschreibung ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen und maximal bis zu drei Tagen rückwirkend möglich. Dies ist nur dann akzeptabel, wenn der Arzt eindeutig feststellen kann, dass die Krankheit bereits vor dem Arztbesuch bestand. Eine sofortige Arztkonsultation nach dem Auftreten der Symptome ist wichtig.

 

Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten

 

Bei einer rückwirkenden Krankschreibung gibt es bestimmte Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, die sowohl den Arzt als auch den Arbeitnehmer betreffen:

 

Für den Arzt:

  • Dokumentation der Krankheitsgeschichte: Der Arzt muss die Krankheitsgeschichte und die medizinischen Gründe, die eine rückwirkende Krankschreibung rechtfertigen, ausführlich dokumentieren. Dies umfasst auch die genauen Symptome und den Zeitraum, in dem die Krankheit bereits bestand.
  • Aufbewahrungspflicht: Diese Dokumentationen müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

 

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Für den Arbeitnehmer:

  • Mitteilung an den Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer muss die Krankschreibung unverzüglich dem Arbeitgeber vorlegen, auch wenn sie rückwirkend ist. Dies sollte in der Regel spätestens am dritten Tag der Krankheit erfolgen.
  • Aufbewahrung der Bescheinigung: Es ist ratsam, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den eigenen Nachweis und für mögliche Nachfragen durch den Arbeitgeber oder die Krankenkasse aufzubewahren.

 

Eine rückwirkende Krankschreibung könnte vom Arbeitgeber genauer geprüft werden, insbesondere wenn sie häufiger vorkommt. Daher ist eine sorgfältige Dokumentation und Kommunikation wichtig.

 

Konsequenzen für die Nichtbeachtung

 

Die Nichtbeachtung der Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bei einer rückwirkenden Krankschreibung kann verschiedene Konsequenzen haben:

 

Für den Arzt:

  • Berufliche Sanktionen: Fehlende oder unzureichende Dokumentation kann zu berufsrechtlichen Konsequenzen führen. Im schlimmsten Fall drohen dem Arzt berufsrechtliche Maßnahmen oder der Entzug der Zulassung.
  • Haftung: Der Arzt könnte haftbar gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass die rückwirkende Krankschreibung ohne ausreichende medizinische Grundlage ausgestellt wurde.

 

Für den Arbeitnehmer:

  • Verlust des Lohnfortzahlungsanspruchs: Wenn der Arbeitnehmer die Krankschreibung nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber einreicht, kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verloren gehen.
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Eine verspätete oder nicht korrekt eingereichte Krankschreibung könnte als Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten gewertet werden, was zu Abmahnungen oder im Wiederholungsfall sogar zu einer Kündigung führen kann.
  • Probleme mit der Krankenkasse: Bei fehlender oder verspäteter Einreichung der Krankschreibung kann es zu Problemen mit der Krankenkasse kommen, etwa bei der Zahlung des Krankengeldes.

 

Eine ordnungsgemäße Einhaltung der Pflichten ist daher entscheidend, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

 

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