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Interviews

Der Kenjo Podcast – Folge 2: Digitale Arbeitszeiterfassung und das Arbeitszeitgesetz

Thema: Digitale Arbeitszeiterfassung und das Arbeitszeitgesetz
Gast: Dr. Markus Iske, Partner bei Phil Fisher, Düsseldorf

Das folgende Interview ist eine Zusammenfassung aus dem Gespräch zwischen Kenjo und Dr. Markus Iske. Das ganze Gespräch kannst du dir hier hören. Alle Kenjo Podcast Folgen findest du auf Kenjos Podcast Seite

 

 

Seit September 2022 müssen Arbeitgeber nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Beginn und Ende der Arbeitszeit, Dauer und Pausenzeiten systematisch erfassen. Unser Ziel in dieser Folge ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und praxisnahe Tipps zu geben, wie Sie Ihr Unternehmen – ob Handwerksbetrieb oder Logistikkette – auf die kommenden gesetzlichen Vorgaben vorbereiten.

 

1. Aktueller Rechtsstand

Paul:
„Arbeitszeiterfassung ist längst kein Randthema mehr. Wo stehen wir rechtlich?“

 

Dr. Iske:

„Im September 2022 hat das BAG klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind,

  1. Beginn und Ende der Arbeitszeit,

  2. Pausenzeiten und

  3. Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit
    aufzuzeichnen. Hintergrund ist der Arbeitnehmerschutz:

  • Ab 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause (2 × 15 Minuten möglich)

  • Ab 9 Stunden: insgesamt 45 Minuten

  • Maximal 10 Stunden pro Tag, im Durchschnitt 8 Stunden

  • Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen Arbeitsschluss und -beginn.“

 

2. Geltungsbereich

Paul:
„Ab welcher Betriebsgröße greift die Pflicht?“

 

Dr. Iske:

Ab dem ersten Mitarbeiter – egal, ob Sie 1 Angestellten haben oder 20.000. Arbeitnehmerschutz kennt hier keine Ausnahmen.“

 

3. Praxis in der Blue-Collar-Branche

Paul:
„Unterscheidet sich die Umsetzung in einem kleinen Handwerksbetrieb versus einem Großkonzern?“

 

Dr. Iske:

„Tarifvertragliche Sonderregeln ausgenommen, gelten dieselben Vorgaben. Ob Tante-Emma-Laden oder Automobilwerk – Beginn, Ende und Pausen müssen seit September 2022 erfasst werden, auch wenn das Gesetz formal erst noch folgt.“

 

4. Verantwortung und Kontrolle

Paul:
„Wer zeichnet auf – Arbeitgeber oder Mitarbeitende?“

 

Dr. Iske:

„Die Pflicht liegt formal beim Arbeitgeber, praktisch delegiert man sie meist elektronisch an die Beschäftigten. Wichtig: Arbeitgeber müssen stichprobenartig prüfen, ob Zeiten wirklich eingehalten wurden, und die Ergebnisse dokumentieren. So sind Sie auch für eine behördliche Prüfung gewappnet.“

 

5. Vertrauensarbeitszeit

Paul:
„Wie verträgt sich Vertrauensarbeitszeit mit der neuen Aufzeichnungspflicht?“

 

Dr. Iske:

„Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich; Mitarbeitende dokumentieren selbstständig ihre Zeiten. Arbeitgeber müssen aber regelmäßig kontrollieren, Verstöße ahnden und notfalls sogar arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen.“

 

6. Digital vs. analog

Paul:
„Reicht Zettel und Excel oder braucht es Software?“

 

Dr. Iske:

„Das BAG macht keine Technikvorgaben – Hauptsache, die Aufzeichnung erfolgt täglich. Aber papierbasiert = hoher Aufwand + viele Fehler. Nur digitale Zeiterfassungssysteme lassen sich effizient, transparent und prüfungssicher betreiben.“

 

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7. Automatische Pausenabzüge

Paul:
„Viele Systeme ziehen Pausen automatisch ab. Taugt das?“

 

Dr. Iske:

„Automatische Abzüge sind grundsätzlich zulässig. Unbedingt aber: Mitarbeitende müssen am Tagesende bestätigen oder manuell korrigieren können, ob sie die Pause wirklich genommen haben.“

 

8. Vorbereitung auf Prüfungen

Paul:
„Wie bereite ich mich auf eine behördliche Systemprüfung vor?“

 

Dr. Iske:

„Durch regelmäßige, dokumentierte Stichproben:

  1. Kontrolle der Aufzeichnungen

  2. Festhalten aller Verstöße

  3. Nachweis ergriffener Gegenmaßnahmen
    So demonstrieren Sie, dass Sie Ihre Pflichten ernst nehmen.“

 

9. Wettbewerbsvorteil

Paul:
„Ist digitale Zeiterfassung nur Pflicht oder auch Chance?“

 

Dr. Iske:

„Beides: Pflicht – ✅
Bald formaler Standard – kein Zurück mehr.
Frühzeitig einführen, Mitarbeitende schulen, Prozesse testen – das verschafft Ihnen Effizienz, Transparenz und senkt Bußgeld- und Prüfungsrisiken.“

 

Fazit

Auch ohne finalen Gesetzestext gilt seit Herbst 2022: Arbeitgeber müssen Arbeits- und Pausenzeiten systematisch erfassen, kontrollieren und dokumentieren. In jedem Betrieb – vom Handwerksbetrieb bis zum Großkonzern. Mit einer digitalen Zeiterfassung wandeln Sie gesetzliche Pflicht in einen echten Wettbewerbsvorteil.

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