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Gleitzone: Wie hoch ist die Obergrenze und wer hat Anspruch?

Die Gleitzone wurde im Jahr 2003 eingeführt und wird auch Midijob genannt. Sie gilt für Arbeitnehmer, die einen versicherungspflichtigen Job innerhalb eines bestimmten Gehaltsgefüges ausüben und soll diese Jobs attraktiver machen. Für die Arbeitskräfte gelten besondere Bedingungen in Bezug auf die Beitragsbemessungsgrundlage sowie für die Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

 

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2019 wurde die Gleitzone in Übergangsbereich umbenannt und die Obergrenze der Beitragsentlastung auf 1.300 Euro festgelegt. Reduzierte Rentenversicherungsbeiträge führen nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen und im Jahr 2022 lag ein Job im Übergangsbereich, wenn der Lohn regelmäßig 520,01 Euro bis 1.600,00 Euro im Monat beträgt. Wie hoch die Obergrenze im Jahr 2023 liegt, was es sonst noch mit der Gleitzone, oder auch dem Übergangsbereich, auf sich hat und was passiert, wenn die Gleitzone überschritten wird, erfährst Du in diesem Artikel. Kenjo hat alle Informationen zur Gleitzone für Dich aufbereitet und bietet zusätzlich einen gratis Gleitzonenrechner an. Viel Spaß beim Lesen.

 

Was ist die Gleitzone?

 

Die Gleitzone, auch als Midijob bezeichnet, ist ein Begriff aus dem deutschen Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Es handelt sich dabei um einen Bereich oberhalb der geringfügigen Beschäftigung (auch als Minijob bekannt), bei dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen 520,01 Euro und 2.000,00 Euro Euro brutto pro Monat verdienen können. In der Gleitzone werden sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung fällig, jedoch in reduziertem Umfang im Vergleich zu regulären Beschäftigungen. 

 

Deine Arbeitnehmer zahlen beispielsweise nur einen reduzierten Beitrag zur Rentenversicherung, während Du als Arbeitgeber den vollen Beitrag zur Rentenversicherung zahlst, aber einen reduzierten Beitrag zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung. 

 

Die Gleitzone soll Arbeitnehmern mit einem Einkommen knapp über dem Bereich des Minijobs eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen, die für beide Seiten, also auch Dich als Arbeitgeber, günstiger ist als eine reguläre Beschäftigung. Einnahmen unterhalb der Untergrenze des Midijobs gelten als Minijob.

Wie hoch war die Obergrenze der Gleitzone im Jahr 2022?

 

Die Gleitzone hat sich am 1. Januar 2022 wie folgt geändert: Sie erstreckte sich vom Mindestbetrag für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Höhe von 520,01 Euro bis zu einem Entgelt in Höhe von 1.600 Euro brutto im Monat. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro verdienen, in der Gleitzone arbeiteten und entsprechend reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung zahlten. 

 

Du als Arbeitgeber zahlst, wie bereits erwähnt, ebenfalls reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung für Deine Arbeitnehmer in der Gleitzone. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Beträge für die Gleitzone von Jahr zu Jahr ändern können. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten daher immer auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Regelungen bleiben.

Wie hoch war die Obergrenze der Gleitzone im Jahr 2023?

 

Gerade Beschäftigte mit einem Lohn im unteren Bereich der Gleitzone werden stärker entlastet, weshalb der Gesetzgeber im Jahr 2023 für eine Anhebung der Obergrenze des Übergangsbereichs gesorgt hat. Demnach lag die Grenzen seit dem ersten Januar 2023 bei 2.000 Euro Bruttogehalt im Monat. So sollte für eine gerechtere Entlastung bei Niedriglöhnen gesorgt werden.

 

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Wir von Kenjo haben euch eine übersichtliche Tabelle angelegt, in der ihr die Entwicklung der Ober- und Untergrenzen der Gleitzone der letzten Jahre überblicken könnt. Hier die Tabelle:

 

Jahr

Untergrenze

Obergrenze

2013 - 2019

450 Euro

850 Euro

2019 - 2022

450 Euro

1.300 Euro

2022 - 2022

520 Euro

1.600 Euro

2023

520 Euro

2.000 Euro

 

Wie hoch ist die Obergrenze der Gleitzone im Jahr 2024?

 

Die Informationen über die Anhebung der Obergrenze des Übergangsbereichs auf 2.000 Euro Bruttogehalt im Monat gelten auch für das Jahr 2024. Diese Maßnahme wurde im Jahr 2023 vom Gesetzgeber eingeführt, um gerade Beschäftigte mit niedrigen Löhnen stärker zu entlasten und für eine gerechtere Entlastung bei Niedriglöhnen zu sorgen. Für eine detaillierte Übersicht über die Entwicklung der Ober- und Untergrenzen der Gleitzone der letzten Jahre könnt ihr unsere übersichtliche Tabelle nutzen, die von Kenjo erstellt wurde.

 

Wie hoch ist die Obergrenze der Gleitzone im Jahr 2025?

 

Ab dem 01.01.2025 liegt die Obergrenze des Übergangsbereichs (früher Gleitzone) weiterhin bei 2.000 Euro. Aufgrund der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro und der damit einhergehenden Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 556 Euro verschiebt sich der Beginn des Übergangsbereichs auf 556,01 Euro. Damit erstreckt sich der Übergangsbereich im Jahr 2025 von 556,01 Euro bis 2.000 Euro. Die Formeln zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen müssen entsprechend den neuen Grenzen angepasst werden.

Welche Gruppen sind von der Gleitzone ausgeschlossen?

 

Nicht alle Beschäftigten, die im Rahmen der Lohngrenzen der Gleitzone liegen, werden auch tatsächlich durch die Regelung bevorzugt. Wir von Kenjo haben euch eine Liste zusammengestellt, von Gruppen, die von der Gleitzone ausgeschlossen sind:

 

  • Auszubildende 
  • Praktikanten
  • Teilnehmer: Freiwilliges soziales Jahr 
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Mitarbeitende, deren monatlicher Lohn nur durch Kurzarbeit unter die Gleitzonengrenze von 1.600 € sinkt
  • Duale Studenten
  • Menschen mit Behinderung, die in speziellen Werkstätten tätig sind

 

Was passiert, wenn die Gleitzone überschritten wird?

 

Wenn der Lohn die Grenze von 2.000 € übersteigt, müssen die Beiträge zur Sozialversicherung von Arbeitnehmer und Dir als Arbeitgeber zur Hälfte getragen werden. Es gibt verschieden Sonderfälle, die wir hier nochmal einmal kurz erläutern wollen:

 

  • Einmalzahlungen: Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Boni werden bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts für die Gleitzone berücksichtigt. Sie werden auf zwölf Monate verteilt und in die Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Entgelts einbezogen. Daher kann eine einmalige Zahlung das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt erhöhen und dazu führen, dass die Grenze der Gleitzone überschritten wird.
  • Überstunden: Überstunden können auch in der Gleitzone geleistet werden, doch das zusätzliche Einkommen aus den Überstunden wird nicht auf das regelmäßige Entgelt addiert, um zu bestimmen, ob die Grenze von 2.000 Euro brutto im Monat überschritten wird oder nicht. Es ist jedoch zu beachten, dass Überstunden im Rahmen der Gleitzone nicht unbegrenzt möglich sind. Die Ausnahmeregelung gilt nur für maximal zwei Monate im Jahr.
  • Wechselndes Entgelt: Wenn Dein Arbeitnehmer wechselndes Entgelt erhält, ermittelt man das regelmäßige Entgelt per Schätzung oder mit einer Durchschnittsberechnung. Schwankt die Höhe des Arbeitsentgelts also unvorhersehbar, wirkt sich dies auf die Gleitzone aus.

Gleitzone und Rentenversicherung

 

Für Beschäftigungen in der Gleitzone gelten für die Rentenversicherung eigene Regeln, denn obwohl Beschäftigte auch bei einem Midijob Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, müssen sie geringere Abgaben leisten, weshalb für Midijobber nicht der volle Anspruch auf Rente besteht. Der Rentenversicherungsbeitrag liegt aktuell bei 18,6 Prozent, welchen sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende teilen.

Wie berechnet man die Gleitzone?

 

Die Gleitzone wird angewandt, wenn das Einkommen eines Beschäftigten zwischen 520,01 € und 2.000,00 € im Monat liegt. Zusätzlich darf die Grenze von 2.000,00 Euro nicht regelmäßig überschritten werden. Hat Dein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse, so ist das insgesamt erreichte Entgelt entscheidend. In der Gleitzone besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. 

 

So berechnest Du die Arbeitnehmerbeiträge in der Gleitzone 

 

Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung werden auf Grundlage einer reduzierten Beitragsbemessungsgrundlage berechnet. Die Formel zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage lautet: 

 

  • F x 520 + ([2000/(2000-520)] – [520/(2000-520)] x F) x (Arbeitsentgelt – 520) = Bemessungsgrundlage für die Arbeitnehmerbeiträge. 


“F” beschreibt dabei den Faktor, der aus dem durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag eines Kalenderjahres ermittelt wird.

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So hilft Dir Kenjo

 

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