Viele Unternehmen gehen zu bestimmten Zeiten im Jahr in die Betriebsferien und schicken ihre Angestellten verpflichtend in den Urlaub. Wir von Kenjo klären die wichtigsten Fragen zum Thema Betriebsurlaub und erklären Dir, ab wann Betriebsferien sinnvoll und vom Gesetz zulässig sind. Werden Betriebsferien auf die Urlaubstage der Mitarbeiter angerechnet? Wie viele Tage Betriebsurlaub kann ein Arbeitgeber anordnen? Die Antworten auf diese Fragen findest Du in unserem Artikel!
Was sind Betriebsferien?
Bei Betriebsferien, die auch Betriebsurlaub genannt werden, handelt es sich um eine Auszeit, die von der gesamten Firma oder dem gesamten Betrieb gleichzeitig genommen wird. Normalerweise bleibt der Betrieb während der Betriebsferien oder während des Betriebsurlaubs geschlossen und alle Mitarbeitenden müssen gemeinsam Urlaub nehmen. Die Produktion und der Betrieb stehen dann still.
Betriebsferien sind aber an strenge Regeln gebunden, da der Arbeitgeber laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zwar Betriebsurlaub anordnen darf, dies aber nur aus „dringenden betrieblichen Gründen“ geschehen darf. Wie viel Betriebsurlaub erlaubt ist, ob die Betriebsferien den Mitarbeitern von den Urlaubstagen abgezogen werden und alle weiteren Fragen, wollen wir von Kenjo Dir in unserem Artikel beantworten.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsferien und Urlaubstagen?
Zunächst einmal sind sich die Betriebsferien und Urlaubstage sehr ähnlich. Der Arbeitnehmer ist weiterhin versichert und bekommt auch weiterhin volles Gehalt. Alle Tage, an denen er nicht arbeiten muss, werden ihm von seinem Jahresurlaub abgezogen. Abwesenheiten müssen vorab abgesprochen und im Team kommuniziert werden.
Wie also unterscheiden sich Betriebsferien und Urlaubstage voneinander? Bei Urlaubstagen ist es dem Arbeitnehmer freigestellt, wann er diese nimmt. Natürlich müssen auch hier vorher Absprachen getroffen werden und Du als Arbeitgeber musst den Urlaub freigeben. Dies geht übrigens am leichtesten mit einer HR-Software!
Beim Betriebsurlaub ist es hingegen so, dass dieser von Dir als Arbeitgeber angeordnet wird und alle Arbeitnehmer kollektiv in den Urlaub gehen, ohne darüber entscheiden zu können. Hierbei ist es besonders wichtig, dass dies frühzeitig kommuniziert wird, damit noch genügend Urlaubstage zur Verfügung stehen und keine unangenehmen Überraschungen entstehen.
Wann darf der Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnen?
Wie bereits erwähnt, darf der Arbeitgeber laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zwar Betriebsurlaub anordnen, aber nur aus „dringenden betrieblichen Gründen“. Nun stellt sich natürlich die Frage, was genau mit diesen betrieblichen Gründen gemeint ist. Hier ein paar Beispiele, ab wann Betriebsurlaub Sinn macht.
In einer Fabrik kann dies zum Beispiel bedeuten, dass zu einer gewissen Zeit die Produktion heruntergefahren wird, da nicht mehr die normalen Stückzahlen produziert werden. In dieser Zeit kann Betriebsurlaub angeordnet werden. Auch in einer medizinischen Praxis haben die Arzthelferinnen, sobald der Arzt im Urlaub ist, weniger Aufgaben und es können somit Betriebsferien angeordnet werden.
Oft ist es in Betrieben auch so, dass zwischen Weihnachten und Neujahr die Arbeitslast runtergeht und deshalb der gesamte Betrieb in die Betriebsferien geht. Ob ein dringender betrieblicher Grund vorliegt, muss aber im Zweifelsfall immer überprüft werden.
Wie viel Betriebsurlaub ist erlaubt?
Gerade Deine Arbeitnehmer stellen sich natürlich die Frage, wie viel Betriebsurlaub Du als Arbeitgeber im Jahr verordnen darfst. Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht eine klare Regel aufgestellt, die besagt, dass nicht der gesamte Jahresurlaub der Belegschaft als Betriebsferien verwertet werden darf. Grundsätzlich ist zu sagen, dass etwa zwei Fünftel des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub verbraucht werden darf. Dies entspricht ungefähr 60 Prozent aller Urlaubstage. Hat Dein Arbeitnehmer also 30 Tage zur Verfügung, so kannst Du als Arbeitgeber 18 Tage Betriebsferien anberaumen.
Wann müssen Betriebsferien angekündigt werden?
Um die Planbarkeit zu gewährleisten, wäre es für Dich als Unternehmer sinnvoll, Deine Mitarbeitenden schon vorab über etwaige Betriebsferien zu informieren. Es bestehen zwar keine zwingenden gesetzlichen Regelungen zu dem Thema, Du als Arbeitgeber kannst Dich aber dennoch an unsere Empfehlung von mindestens 6 Monaten für Dein Unternehmen halten. Betriebsferien, die erst Wochen vor Beginn angekündigt werden, führen oft zu Unstimmigkeiten unter der Belegschaft.
Betriebsferien: Was entscheidet der Betriebsrat?
Betriebsurlaub wird oft von Dir als Chef direkt angeordnet. Doch wie sieht es eigentlich in größeren Unternehmen aus? Entscheidet hier der Betriebsrat mit? Die Antwort ist klar: Wenn es in Deiner Firma einen Betriebsrat gibt, liegt die Hoheit in Bezug auf die Betriebsferien nicht nur bei Dir allein. Urlaub wegen Betriebsferien kann dann nämlich nur mit Zustimmung des Betriebsrats angeordnet werden. Als Unternehmer solltest Du den Betriebsrat deshalb frühzeitig in Deine Planung mit einbeziehen. Dies ist ebenfalls relevant für die aktuelle Pandemie, da sich die Frage stellt, ob Du als Chef im Unternehmen einseitig Urlaub anordnen kannst.
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Werden in den Betriebsferien den Mitarbeitern Urlaubstage abgezogen?
Betriebsferien und Urlaubstage ähneln sich, bis auf den Fakt, dass der Betriebsurlaub von Dir als Chef angeordnet wird und der Urlaub von Deinem Arbeitnehmer eingereicht und genommen wird, stark. Deshalb ist es auch folgerichtig, dass die Betriebsferien von den Urlaubstagen Deines Mitarbeiters abgezogen werden. Daher ist es wichtig, die Belegschaft früh über die Betriebsferien zu informieren und ihnen somit die Chance zu geben, ihren Urlaub entsprechend zu planen. Wichtig ist hierbei, dass sie am Ende des Jahres noch genug Urlaub übrig haben, so dass es ihnen möglich ist, zwischen Weihnachten und Neujahr in die Betriebsferien zu gehen.
Krankheit während des Betriebsurlaubs
Jeder kennt die Situation: Der Urlaub beginnt und man spürt ein Kratzen im Hals. Am nächsten Tag liegt man mit Fieber im Bett. Was jetzt? Handelt es sich bei dem Urlaub um den normalen Jahresurlaub, ist der Fall klar. Die Urlaubstage bleiben erhalten, sobald man eine Krankschreibung einreicht. Doch wie sieht es bei Betriebsferien aus? Wie liegt hier der Fall?
Diesen Sachverhalt regelt der § 9 des Bundesurlaubsgesetzes. Hier steht, dass wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt, werden die durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Dies gilt auch für den Betriebsurlaub.
Kann man Mitarbeitern während der Betriebsferien kündigen?
Wie wir bereits erfahren haben, sind Betriebsferien in der Regel erlaubt, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Urlaubsanträge von Arbeitnehmern müssen berücksichtigt werden. Betriebsferien und Urlaubstage werden gleich behandelt. Doch wie verhält es sich mit einer Kündigung während des Betriebsurlaubs? Ist diese rechtmäßig?
Auch hierzu ist die Regel klar: Während der Betriebsferien ist eine Kündigung zulässig und kann von Dir als Arbeitgeber jederzeit ausgesprochen werden. Dies natürlich nur, wenn es einen triftigen Grund gibt.
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