Dieser Artikel wird kontinuierlich mit den neusten Gesetzesänderungen aktualisiert.
April 2025: Die CDU/CSU und SPD haben sich nach längeren Verhandlungen auf ein Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser beinhaltet auch viele Arbeitsrechtliche Neuerungen, wobei es noch nicht klar ist wieviele davon wirklich in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden. Wir haben die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst,
Zum Jahresbeginn 2025 treten zahlreiche neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die für Personalabteilungen, Payroll-Spezialisten, Rechtsabteilungen und das Management von zentraler Bedeutung sind. Von geänderten Mindestlöhnen bis hin zu neuen Anforderungen für digitale Arbeitszeugnisse – wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst und erklären, was das für die Praxis bedeutet. Dieser umfassende Leitfaden gibt dir nicht nur die Details der neuen Regelungen, sondern auch praktische Tipps, wie du dein Unternehmen optimal vorbereitest.
Arbeitsrechtliche Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag 2025
Wichtig: Stand 10.04.2025
Dies sind nur die Arbeitsrechtlichen Vorschläge aus dem Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und SPD, und noch keine gültigen Gesetze oder Implementierungen.
Fachkräftemangel
Was sagt der Koalitionsvertrag: Dem massiven Fachkräftemangel wollen wir entgegenwirken, indem wir Arbeitsgenehmigungen für qualifizierte Fachkräfte beschleunigen.
Schriftformerfordernisse*
Was sagt der Koalitionsvertrag: Den Abbau von Schriftformerfordernissen, insbesondere im Arbeitsrecht (zum Beispiel bei Befristungen), werden wir umsetzen.
*Was ist eine Schriftformerfordenis? Ein Schriftformerfordernis besteht, wenn das Gesetz oder die Vertragsparteien die Schriftform vorschreiben.
Statusfeststellungsverfahren*
Was sagt der Koalitionsvertrag: "Wir werden durch eine wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens die Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber schaffen."
*Was ist ein Statusfeststellungsverfahren? Ein Statusfeststellungsverfahren klärt, ob eine Tätigkeit als abhängig Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit anzusehen ist.
Entsendemeldung*
Was sagt der Koalitionsvertrag: Die Entsendemeldung in der EU wollen wir durch die Reform der eDeclaration technisch erleichtern und streben eine Bündelung mit dem sogenannten A1-Verfahren an.
*Was ist ein Entsendemeldung? Eine Entsendemeldung ist eine Erklärung, die ein Arbeitgeber einreicht, wenn er seine Mitarbeiter vorübergehend ins Ausland entsendet. Sie ist vorgeschrieben, wenn Mitarbeiter in ein anderes EU-Mitgliedsland entsandt werden.
Telefonische Krankschreibung
Was sagt der Koalitionsvertrag: Die telefonische Krankschreibung werden wir so verändern, dass Missbrauch zukünftig ausgeschlossen ist (zum Beispiel Ausschluss der Online-Krankschreibung durch private Online-Plattformen).
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
Was sagt der Koalitionsvertrag: Wir wollen Familien helfen, den alltäglichen Spagat zwischen Kindererziehung, Arbeit, Haushalt, Pflege und auch Erholung besser bewältigen zu können. Deshalb prüfen wir ein jährliches Familienbudget für Alltagshelfer für Familien mit kleinen Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen mit kleinen und mittleren Einkommen, das wir digital zugänglich machen. Damit wollen wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen fördern. Das hilft auch im Kampf gegen Schwarzarbeit. Zur Attraktivitätssteigerung der Berufsbilder in diesem Bereich wollen wir eine Anerkennungsoffensive starten und Quereinstiege ermöglichen.
Beschleunigte Anerkennung der Berufsqualifikationen
Was sagt der Koalitionsvertrag: Es gilt, bürokratische Hürden einzureißen, etwa durch eine konsequente Digitalisierung sowie die Zentralisierung der Prozesse und eine beschleunigte Anerkennung der Berufsqualifikationen. Dafür schaffen wir, unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit, eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung – „Work-and-stay-Agentur“ – mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte. Die Agentur bündelt und beschleunigt unter anderem alle Prozesse der Erwerbsmigration und der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen und verzahnt diese mit den Strukturen in den Ländern.
Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme
Was sagt der Koalitionsvertrag: Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme werden wir abbauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren. Dies gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen. Wir werden die schnelle und nachhaltige Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt mit einer Verbindung aus früherer Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb und berufsbegleitender Weiterbildung/Qualifizierung dauerhaft voranbringen.
Arbeitsschutz
Was sagt der Koalitionsvertrag: Wir wollen die Prävention vor psychischen Erkrankungen stärken. Wir werden dazu alle nötigen Instrumente des Arbeitsschutzes auf ihre Wirksamkeit prüfen.
Für Berufskraftfahrer setzen wir uns für höhere europäische Arbeitsschutzstandards ein. Wir wollendie Sanitärinfrastruktur auf Park- und Rastplätzen auf Bundesautobahnen mit kostenfreiem Zugang ausbauen.
Wir verbessern die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche. Die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge hat sich hier bewährt. An diesen Regelungen orientieren wir uns für die Paketzustellung und führen eine vergleichbare Nachunternehmerhaftung ein.
Mindestlohn und Stärkung Tarifbindung
Was sagt der Koalitionsvertrag: Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.
Tariflöhne müssen wieder die Regel werden und dürfen nicht die Ausnahme bleiben. Deswegen werden wir ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen. Das Bundestariftreuegesetz gilt für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro und für Start ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ab 100.000 Euro. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen werden wir auf ein absolutes Minimum begrenzen.
Arbeitszeit
Was sagt der Koalitionsvertrag: Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität. Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Wir werden die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorsehen. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich. Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern. Dabei werden wir die hohen Standards im Arbeitsschutz wahren und die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten. Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden.
Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten. Wir werden bei der konkreten Ausgestaltung eine praxisnahe Lösung in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern entwickeln. Wir werden einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten schaffen: Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, werden wir diese Prämie steuerlich begünstigen
Online Betriebsratssitzungen
Was sagt der Koalitionsvertrag: Wir ermöglichen Online Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen zusätzlich als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten. Zusätzlich soll die Option, online zu wählen, im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden. Wir ergänzen das Zugangsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe um einen digitalen Zugang, der ihren analogen Rechten entspricht. Der Einsatz von KI im Unternehmen erfordert sowohl die Qualifizierung der Beschäftigten als auch die faire Regelung des Umgangs mit den Daten im Betrieb. Wir machen die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver.
Betriebliche Altersvorsorge
Was sagt der Koalitionsvertrag: Wir werden die betriebliche Altersvorsorge digitalisieren, vereinfachen, transparenter machen und entbürokratisieren. Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel wollen wir erhöhen.
Inklusion
Was sagt der Koalitionsvertrag: Wir werden die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern. Dafür werden wir die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen stärken.
Wir werden die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessern. Wir wollen Werkstätten für behinderte Menschen erhalten und reformieren. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Wir werden den Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten, den Nachteilsausgleich auch bei Übergängen erhalten und das Budget für Arbeit attraktiver machen.
Die wichtigsten Neuerungen 2025
Bürokratieentlastungsgesetz IV
Ab dem 1. Januar 2025 bringt das Bürokratieentlastungsgesetz IV zahlreiche Erleichterungen für Unternehmen. Ein zentrales Element ist die Ermöglichung der Textform anstelle der bisher verpflichtenden Schriftform in vielen Fällen.
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist ein von der Bundesregierung initiiertes Gesetzespaket, das darauf abzielt, Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu befreien. Es wurde im Rahmen des Meseberger Entbürokratisierungspakets entwickelt und soll eine jährliche Entlastung von mehr als drei Milliarden Euro bewirken.
Was heißt das im Detail?
- Arbeitsverträge und Vertragsänderungen können per E-Mail übermittelt werden, ohne qualifizierte Signatur.
- Die Dokumente müssen für Mitarbeitende zugänglich sein, damit sie diese speichern oder ausdrucken können.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Empfangsbestätigung einzuholen (z. B. per Lesebestätigung).
Diese Änderung spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch die Kosten für Papier und Versand. Gerade in größeren Unternehmen mit häufigen Vertragsänderungen bietet das erhebliches Einsparpotenzial.
Ausnahmen:
- Branchen wie Bau oder Sicherheit bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen.
- Mitarbeitende können weiterhin schriftliche Vertragsdokumente verlangen.
Elektronische Arbeitszeugnisse
Eine weitere Neuerung betrifft die elektronische Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Ab 2025 erlaubt § 109 Abs. 3 GewO erstmals die digitale Übermittlung, sofern Mitarbeitende zustimmen.
Praktische Tipps:
- Etabliere frühzeitig Prozesse zur Einholung der Zustimmung.
- Dokumentiere die Zustimmung rechtskonform.
- Nutze sichere und DSGVO-konforme Tools, um sensible Daten zu übermitteln.
Ein weiterer Vorteil der elektronischen Zeugnisse ist die Zeitersparnis für HR. Zeugnisse können schneller erstellt, prüft und versendet werden. Gleichzeitig wird der Zugriff für Mitarbeitende erleichtert.
Schon gelesen? Arbeitszeugnis: Formulierungen, Beispiele, Noten, und Vorlagen
Mindestlohn und Minijobs
Der gesetzliche Mindestlohn in 2025 steigt auf 12,82 Euro pro Stunde. Damit einher geht eine Anhebung der Minijob-Grenze auf 556 Euro pro Monat. Die dynamische Anpassung sorgt dafür, dass Minijobber trotz steigender Mindestlöhne nicht automatisch in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln.
Sachbezüge
Zusätzlich zu ihrem Lohn oder Gehalt profitieren Mitarbeitende häufig von nicht-monetären Vorteilen, den sogenannten Sachbezügen. Diese Sachleistungen werden bis zu einem bestimmten Rahmen ebenfalls als Arbeitsentgelt betrachtet und unterliegen den Regelungen für Sozialversicherung und Steuern. Ihr Wert wird durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Ab 2025 gelten die folgenden Werte:
Sachbezugswerte für freie Verpflegung
Personenkreis | Zeitraum | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Gesamt |
Volljährige Beschäftigte
(inkl. Auszubis) |
pro Monat | 69,00 | 132,00 | 132,00 | 333,00 |
pro Kalendertag | 2,30 | 4,40 | 4,40 | 11,10 |
Sachbezugswerte für freie Unterkunft
Belegung Unterkunft mit
|
Zeitraum | allgemein |
in Arbeitgeberhaushalt /
Gemeinschaftsunterkunft |
mit einem Beschäftigten
|
pro Monat | 282,00 | 239,70 |
pro Kalendertag | 9,40 | 7,99 | |
mit zwei Beschäftigten
|
pro Monat | 169,20 | 126,90 |
pro Kalendertag | 5,64 | 4,23 |
Tipp: Die neuen Grenzwerte erfordern eine Überprüfung der bestehenden Verträge, um sicherzustellen, dass keine Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben auftreten. Auch automatisierte Gehaltsabrechnungssysteme müssen entsprechend angepasst werden.
Alles zum Thema "Sachbezüge" findest du übrigens in diesem Artikel: Was sind Sachbezüge und welche sind steuerfrei?
Teilzeitbefristungsgesetz
- Befristungen auf das gesetzliche Rentenalter können in Textform vereinbart werden.
- Andere Befristungen erfordern weiterhin Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG).
Diese Anpassung erleichtert es Unternehmen, flexibler mit befristeten Verträgen umzugehen. Gerade in Branchen mit häufiger Befristung oder Rentennähe wird dies den administrativen Aufwand erheblich reduzieren.
E-Rechnungspflicht
Ab 2025 müssen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich genutzt werden. Der Versand wird bis 2027/2028 verpflichtend.
Tipp: Plane frühzeitig die Umstellung deiner Buchhaltungs- und ERP-Systeme. Achte darauf, dass deine Systeme sowohl den Empfang als auch die Archivierung von E-Rechnungen sicherstellen. Eine frühe Implementierung verschafft dir einen Wettbewerbsvorteil, da du Ressourcen effizienter nutzen kannst.
Barrierefreiheit
Ab Juni 2025 schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefreie Webseiten und Apps für Unternehmen im B2C-Bereich vor.
Schwerpunkte:
- Kontraste, Schriftgrößen und Bedienbarkeit.
- Wichtig für Recruiting und Retention Management.
Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Bußgelder und verlieren potenzielle Talente. Es lohnt sich also, frühzeitig in barrierefreie Technologien und Design zu investieren.
Elternzeit und Teilzeit
Ab Mai 2025 können Anträge auf Elternzeit und Teilzeit in Textform gestellt werden. Ablehnungen können ebenfalls in Textform erfolgen.
Praxistipp:
Nutze Lesebestätigungen, um den Zugang von Ablehnungen rechtssicher nachzuweisen. Eine klare Dokumentation aller Vorgänge ist entscheidend, um Streitigkeiten vorzubeugen.
Kurzarbeitergeld
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird auf 24 Monate verlängert. Diese Regelung gilt bis Ende 2025. Diese Verlängerung gibt Unternehmen mehr Planungssicherheit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Schon gesehen? Unser ausführlicher Leitfaden zum Thema Kurzarbeitergeld: Kurzarbeitergeld — Antworten auf die häufigsten Fragen
Aufbewahrungsfristen
Bestimmte Buchungsbelege müssen nur noch acht Jahre statt zehn Jahre aufbewahrt werden (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Diese Änderung reduziert den Verwaltungsaufwand und schafft Platz in den Archiven.
Praktische Tipps für HR-Abteilungen
- Digitale Prozesse etablieren:
Stelle sicher, dass elektronische Arbeitszeugnisse und E-Rechnungen rechtskonform erstellt und archiviert werden. Tools wie Kenjo unterstützen dich dabei, personalrelevante Dokumente digital zu verwalten, Änderungen revisionssicher festzuhalten und so gesetzliche Vorgaben effizient umzusetzen. - Mitarbeiterkommunikation anpassen:
Informiere Mitarbeitende über neue Mindestlohngrenzen und Sozialversicherungsänderungen. Mit einer zentralen HR-Plattform wie Kenjo kannst du wichtige Updates (z. B. zu neuen Lohn- und Beitragsbemessungsgrenzen) automatisiert im Intranet oder via Benachrichtigungen bereitstellen und so die Belegschaft stets auf dem Laufenden halten. - Barrierefreiheit umsetzen:
Schule dein Team zu den Anforderungen des BFSG. Entwickle einen klaren Plan, um digitale Barrierefreiheit zu erreichen. Kenjo unterstützt Unternehmen durch nutzerfreundliche Oberflächen, die auch in puncto Barrierefreiheit stetig weiterentwickelt werden, sodass deine HR-Prozesse inklusive und zukunftssicher bleiben. - Elternzeitregelungen optimieren:
Aktualisiere interne Prozesse für Textform-Anträge. Nutze Vorlagen, um den Workflow zu standardisieren. Mit Kenjo lässt sich der gesamte Elternzeitprozess – vom Antrag bis zur Genehmigung – digital abbilden und automatisiert dokumentieren. So reduzierst du manuellen Aufwand und sorgst für maximale Transparenz. - Lohnabrechnungen prüfen:
Überprüfe bestehende Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen auf Einhaltung der neuen Grenzwerte. Kenjo erleichtert durch integrierte Abrechnungsfunktionen und automatisierte Workflows die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und lässt dich Änderungen wie höhere Mindestlöhne oder neue Steuerfreigrenzen unkompliziert hinterlegen. - Frühzeitig handeln:
Beginne so bald wie möglich mit der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen, um Risiken zu minimieren. Mit Kenjo kannst du viele Prozesse – von der Einholung digitaler Signaturen bis zur Fristenverwaltung – automatisiert planen. So verschaffst du deinem Unternehmen einen Vorsprung und stellst sicher, dass alle HR-relevanten Neuerungen rechtzeitig umgesetzt werden.
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