Schichtarbeit gehört in vielen Branchen zum Alltag – ob in der Produktion, Logistik, im Einzelhandel oder in der Pflege. Um die besondere Belastung durch Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten auszugleichen, erhalten Arbeitnehmer in Deutschland sogenannte Zuschläge. Diese gelten zusätzlich zum Grundlohn und können – je nach Art der Arbeitszeit – teilweise steuerfrei ausgezahlt werden.
Besonders relevant sind dabei Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge, und Samstagszuschläge. Die genauen Regelungen finden sich im Einkommensteuergesetz (§ 3b EStG) und unterscheiden sich teils nach Uhrzeit, Wochentag oder Feiertag. Viele Tarifverträge schreiben zudem höhere oder abweichende Prozentsätze vor.
In diesem Artikel erhältst Du einen kompakten Überblick über die wichtigsten Arten von Schichtzuschläge, ihre steuerliche Behandlung und Beispiele aus der Praxis. Außerdem zeigen wir Dir, wie sich Schichtzuschläge mit einem Zuschläge-Rechner schnell und transparent berechnen lassen – und wie Unternehmen die Verwaltung ihrer Zuschlagsregelung vollständig automatisieren können.
Zuschlag | Regelwert |
Nachtschichtzuschlag | mindestens 25% |
Sonntagsarbeit Zuschlag | 50% |
Feiertagszuschläge | 125% |
Samstagsarbeit Zuschlag | nicht Pflicht, aber oft 25% |
Nachtschichtzuschlag
Was ist ein Nachtschichtzuschlag?
Unter Nachtarbeitszuschlag versteht man die zusätzliche Vergütung für Arbeitszeiten, die nachts geleistet werden. Gesetzlich gilt die Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr als Nachtarbeit (in einigen Branchen, z. B. Bäckereien, bereits ab 22:00 Uhr). Arbeitnehmer, die in diesem Zeitraum arbeiten, haben Anspruch auf einen Zuschlag oder eine angemessene Zahl von bezahlten Ausgleichsstunden.
Höhe der Zuschläge für Nachtarbeit
Die Höhe des Nachtzuschlags ist im Gesetz nicht exakt festgeschrieben, wohl aber durch Rechtsprechung und Tarifverträge geprägt:
- Regelwert: mindestens 25 % des Grundlohns.
- Besonders belastende Zeit zwischen 0:00 und 4:00 Uhr: häufig 40 % oder mehr.
- Abweichungen: Manche Branchen zahlen höhere Sätze, andere regeln Zuschläge individuell über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
Steuerliche Behandlung
Der Nachtzuschlag ist nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu folgenden Grenzen steuerfrei:
- Bis 25 % des Grundlohns steuerfrei für Arbeit zwischen 23:00–6:00 Uhr.
- Bis 40 % steuerfrei für Nachtarbeit zwischen 0:00–4:00 Uhr.
- Zuschläge, die über diese Werte hinausgehen, sind steuerpflichtig.
Praxisbeispiel: Nachtzuschlag berechnen
Ein Mitarbeiter verdient 20 € pro Stunde und arbeitet von 23:00 bis 6:00 Uhr (7 Stunden).
- Grundlohn: 7 × 20 € = 140 €
- Nachtzuschlag (25 %): 7 × 20 € × 0,25 = 35 €
- Gesamt brutto: 175 €
Je nach Steuerklasse wird ein Teil des Zuschlags steuerfrei berücksichtigt. So erhält der Mitarbeiter einen echten Netto-Vorteil durch die Zuschläge.
Fazit & Weiterführendes:
Der Nachtzuschlag ist ein fester Bestandteil gerechter Bezahlung in Schichtbetrieben. Er sorgt für Ausgleich bei gesundheitlicher und sozialer Belastung durch nächtliche Arbeit.
Sonntagsarbeit Zuschlag
Was ist ein Sonntagsarbeit Zuschlag?
Der Zuschlag für Sonntagsarbeit wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer an einem Sonntag arbeiten müssen. Als Sonntag gilt der Zeitraum von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Ziel des Zuschlags ist es, die besondere Belastung auszugleichen, da Sonntage traditionell als Ruhetage vorgesehen sind.
Höhe des Zuschlags bei Sonntagsarbeit
Die gängige Praxis in Deutschland ist ein Zuschlag bei Sonntagsarbeit von 50 % des Grundlohns. In einigen Tarifverträgen können höhere Sätze vereinbart sein. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob es sich um eine Nachtschicht oder Tagschicht handelt – entscheidend ist der Kalendersonntag.
Steuerliche Behandlung
Nach § 3b EStG sind Sonntagszuschläge bis zu 50 % des Grundlohns steuerfrei. Liegt der Zuschlag darüber, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Praxisbeispiel: Sonntagszuschlag berechnen
Ein Mitarbeiter verdient 20 € pro Stunde und arbeitet am Sonntag von 10:00 bis 18:00 Uhr (8 Stunden).
- Grundlohn: 8 × 20 € = 160 €
- Sonntagszuschlag (50 %): 8 × 20 € × 0,5 = 80 €
- Gesamt brutto: 240 €
Da der Zuschlag innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleibt, sind die 80 € steuerfrei.
Fazit & Weiterführendes
Der Sonntagszuschlag ist ein wichtiger finanzieller Ausgleich für Arbeitnehmer, die ihre freie Zeit am Wochenende im Betrieb verbringen.
Feiertagszuschläge
Was ist ein Feiertagszuschlag?
Feiertagszuschläge werden gezahlt, wenn Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen. Er dient als Ausgleich dafür, dass Beschäftigte an Tagen arbeiten, die üblicherweise frei von Arbeit sind und gesellschaftlich einen besonderen Stellenwert haben.
Höhe des Feiertagszuschlags
Die Zuschlagshöhe unterscheidet sich je nach Feiertag:
- Normale gesetzliche Feiertage: üblicherweise 125 % Zuschlag.
- Besonders herausgehobene Feiertage (z. B. 1. Mai, 25. Dezember, 26. Dezember): häufig 150 % Zuschlag.
- In manchen Tarifverträgen können sogar noch höhere Sätze vereinbart sein.
Steuerliche Behandlung
Nach § 3b EStG gilt:
- Feiertagszuschläge bis 125 % sind steuerfrei.
- Für bestimmte Feiertage (z. B. 1. Mai, 25. Dezember) sind bis 150 % steuerfrei.
- Zuschläge, die diese Prozentsätze übersteigen, sind steuerpflichtig.
Praxisbeispiel: Feiertagszuschlag berechnen
Eine Mitarbeiterin verdient 20 € pro Stunde und arbeitet am 25. Dezember von 14:00 bis 22:00 Uhr (8 Stunden).
- Grundlohn: 8 × 20 € = 160 €
- Feiertagszuschlag (150 %): 8 × 20 € × 1,5 = 240 €
- Gesamt brutto: 400 €
Von den 240 € Zuschlägen sind in diesem Fall die kompletten Beträge steuerfrei, da sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen.
Fazit & Weiterführendes
Feiertagszuschläge sind nicht nur ein finanzieller Ausgleich, sondern auch ein wichtiges Signal der Wertschätzung für Mitarbeiter, die an besonderen Tagen im Einsatz sind.
Samstagsarbeit Zuschlag
Was ist ein Samstagsarbeit Zuschlag?
Der Samstagsarbeit Zuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeit an Samstagen. Anders als beim Sonn- oder Feiertagszuschlag gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag bei Samstagsarbeit gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsvertrag ab.
Höhe des Zuschlags bei Samstagsarbeit
- Häufig werden 25 % des Grundlohns als Zuschlag vereinbart.
- In manchen Branchen (z. B. Handel, Logistik) sind auch feste Pauschalen oder andere Regelungen üblich.
- Da es keine allgemeine gesetzliche Vorgabe gibt, kann der Satz stark variieren.
Steuerliche Behandlung
Samstagszuschläge fallen nicht unter § 3b EStG und sind daher in der Regel steuerpflichtig. Sie werden zum normalen Bruttolohn hinzugerechnet und entsprechend versteuert.
Praxisbeispiel: Samstagszuschlag berechnen
Ein Mitarbeiter verdient 20 € pro Stunde und arbeitet am Samstag von 8:00 bis 16:00 Uhr (8 Stunden).
- Grundlohn: 8 × 20 € = 160 €
- Samstagszuschlag (25 %): 8 × 20 € × 0,25 = 40 €
- Gesamt brutto: 200 €
Da Samstagszuschläge nicht steuerfrei sind, unterliegen die 40 € der normalen Lohnsteuer.
Fazit & Weiterführendes
Der Samstagszuschlag ist vor allem ein tariflicher oder vertraglicher Bonus. Arbeitnehmer sollten im Arbeits- oder Tarifvertrag prüfen, ob und in welcher Höhe er vorgesehen ist.
Schichtzuschlag
Was ist ein Schichtzuschlag?
Der Schichtzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitnehmer für die Arbeit in einem Wechselschicht- oder Schichtsystem erhalten. Ziel ist es, die besondere Belastung durch wechselnde Arbeitszeiten – etwa früh, spät und nachts – auszugleichen. Im Gegensatz zu Nacht- oder Feiertagszuschlägen ist der Schichtzuschlag nicht an bestimmte Uhrzeiten gebunden, sondern an die Tatsache, dass Mitarbeiter regelmäßig im Schichtbetrieb arbeiten.
Höhe des Schichtzuschlags
- Üblich sind 10–15 % des Grundlohns, entweder als stundenbasierter Zuschlag oder als monatliche Pauschale.
- Tarifverträge können unterschiedliche Modelle vorsehen: z. B. ein fixer Betrag pro Monat oder gestaffelte Zuschläge nach Schichtart (Früh, Spät, Nacht).
- Auch Kombinationen mit anderen Zuschlägen sind möglich, z. B. ein Schichtzuschlag plus ein Nachtzuschlag.
Steuerliche Behandlung
Der Schichtzuschlag fällt nicht unter die Steuerbefreiungen des § 3b EStG. Er ist daher in der Regel voll steuerpflichtig und wird zusammen mit dem Grundlohn versteuert.
Praxisbeispiel: Schichtzuschlag berechnen
Eine Mitarbeiterin verdient 20 € pro Stunde und erhält zusätzlich einen Schichtzuschlag von 15 %. Bei 160 Stunden pro Monat ergibt sich:
- Grundlohn: 160 × 20 € = 3.200 €
- Schichtzuschlag (15 %): 3.200 € × 0,15 = 480 €
- Gesamt brutto: 3.680 €
Der gesamte Schichtzuschlag ist steuerpflichtig.
Fazit & Weiterführendes
Schichtzuschläge sind ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiter im Schichtbetrieb für die besonderen Arbeitszeiten zu entlasten. Sie sind vor allem in tarifgebundenen Betrieben üblich und können individuell ausgestaltet sein.
SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit kombiniert)
Was sind SFN-Zuschläge?
Unter SFN-Zuschlägen versteht man Zuschläge, die für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit anfallen – oft auch in Kombination. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel in einer Nacht von Samstag auf Sonntag arbeitet, können mehrere Zuschläge gleichzeitig greifen. Diese stacken sich, d. h. sie werden addiert.
Höhe der SFN-Zuschläge
Die Höhe ergibt sich aus der Kombination der jeweiligen Zuschläge:
- Samstag + Nacht → z. B. 25 % + 25 % = 50 %
- Sonntag + Nacht → z. B. 50 % + 25 % = 75 %
- Feiertag + Nacht → z. B. 125 % + 25 % = 150 %
- Besondere Feiertage (z. B. 25.12., 1. Mai) + Nacht → bis zu 175 %
Welche Kombinationen gelten, hängt von Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung ab.
Steuerliche Behandlung
Auch bei Kombinationen gelten die steuerlichen Grenzen des § 3b EStG:
- Nachtzuschläge steuerfrei bis 25 % (0–4 Uhr bis 40 %).
- Sonntagszuschläge steuerfrei bis 50 %.
- Feiertagszuschläge steuerfrei bis 125 % bzw. 150 % an besonderen Feiertagen.
- Addieren sich Zuschläge, sind nur die Teile steuerfrei, die innerhalb der jeweiligen Grenze liegen.
Praxisbeispiel: SFN-Zuschläge berechnen
Ein Mitarbeiter arbeitet von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 06:00 Uhr (8 Stunden) bei einem Grundlohn von 20 €/Std..
- 22:00–23:00 Uhr (Sa): Nacht 25 % = 5 €
- 23:00–24:00 Uhr (Sa): Nacht 25 % + Samstag 25 % = 10 €
- 00:00–06:00 Uhr (So): Nacht 25 % + Sonntag 50 % = 6 Std. × 20 € × 0,75 = 90 €
Rechnung:
- Grundlohn: 8 × 20 € = 160 €
- Zuschläge: 5 € + 10 € + 90 € = 105 €
- Gesamt brutto: 265 €
Fazit & Weiterführendes:
SFN-Zuschläge zeigen besonders deutlich, wie komplex die Berechnung von Lohnzuschlägen werden kann. Da mehrere Faktoren gleichzeitig wirken, ist eine manuelle Berechnung fehleranfällig.
Schichtzuschläge berechnen oder automatisieren
Wie die Beispiele gezeigt haben, kann die Berechnung von Zuschlägen schnell kompliziert werden – besonders, wenn mehrere Faktoren zusammenfallen (SFN-Zuschläge). Manuelle Berechnungen sind fehleranfällig und kosten viel Zeit.
Mit unserem Schichtzulagen-Rechner kannst Du Deine Zuschläge sofort online berechnen – minutengenau und transparent.
Für Unternehmen bietet Kenjo die Möglichkeit, Zuschlagsregeln einmal zu definieren und dann automatisch auf alle Mitarbeiter anzuwenden. Unsere Schichtplanung Software berechnet Zuschläge gesetzeskonform, erstellt transparente Reports und ermöglicht den Export an DATEV, ADP, SD Worx u. v. m.
So sparst Du nicht nur Zeit in der Erstellung von Dienstpläne, sondern stellst auch sicher, dass alle Lohnabrechnungen korrekt und gesetzeskonform erfolgen.
Fazit: Schichtzuschläge sind ein zentraler Bestandteil fairer Bezahlung im Schichtbetrieb. Mit der richtigen Dienstplan-Software lassen sie sich nicht nur korrekt, sondern auch effizient und automatisiert verwalten.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind Zuschläge gesetzlich vorgeschrieben?
Nachtzuschläge sind gesetzlich verankert (§ 6 ArbZG). Sonntags- und Feiertagszuschläge ergeben sich häufig aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Sind alle Zuschläge steuerfrei?
Nein. Nur bestimmte Zuschläge nach § 3b EStG (Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Samstags- und Schichtzuschläge sind in der Regel steuerpflichtig.
Stacken sich Zuschläge?
Ja. Bei Überschneidungen (z. B. Sonntag + Nacht) werden Zuschläge addiert. Wichtig ist, dass die steuerfreien Höchstgrenzen beachtet werden.
Kann ich Zuschläge manuell berechnen?
Ja, aber die Berechnung ist komplex und fehleranfällig – vor allem bei SFN-Kombinationen. Tools wie der Schichtzulagen-Rechner liefern schnell korrekte Ergebnisse.