Kenjo blog logo
KATEGORIEN
KATEGORIEN
Zurück zur Webseite
SPRACHEN
Kenjo blog logo
Abwesenheitsmanagement

Brückenteilzeit - Fristen, eine Definition und die Voraussetzungen!

Immer mehr Arbeitnehmer beantragen heutzutage Teilzeit. Sei es, um sich um ein Familienmitglied wie die Kinder oder die Eltern zu kümmern, oder eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen. Eine besondere Form der Teilzeit ist die Brückenteilzeit, die seit dem Jahr 2019 auf einer gesetzlichen Grundlage fußt. Bei der Brückenteilzeit handelt es sich um eine befristete Teilzeit, bei der man nach der Auszeit zu der alten Anzahl von Stunden zurückkehrt. Was es mit der Brückenteilzeit auf sich hat, wie die Fristen und was die Voraussetzungen sind, um eine solche Teilzeit zu beantragen, erfahrt ihr in unserem Artikel. Viel Spaß beim Lesen!

 

Free Trial Kenjo HR Urlaubsplanung Software

 

Was ist die Brückenteilzeit?

 

Bei der Brückenteilzeit handelt es sich um eine gesonderte Form der Teilzeit. Deine Mitarbeitenden können dabei Teilzeit beantragen, dann für einen abgesprochenen Zeitraum bei verringerter Stundenzahl arbeiten und nach Ende der Frist wieder zur normalen Stundenanzahl zurückkehren. Seit 2019 ist die Brückenteilzeit im Teilzeit -und Befristungsgesetz (TzBfG) im Gesetz verankert, kann aber unter gewissen Vorgaben von Dir als Arbeitgeber abgelehnt werden. Um in Brückenteilzeit zu gehen, muss Dein Arbeitnehmer den Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit in schriftlicher Form stellen.  Mehr zu der Frage, ob Mitarbeiter auch ein Anrecht auf Brückenteilzeit haben, findest Du weiter unten in unserem Text. 

 

Wie funktioniert die Brückenteilzeit?

 

Viele Arbeitnehmer interessieren sich heutzutage für das Arbeiten in Teilzeit. Sei es aus privaten Gründen oder weil ihnen das Arbeitspensum über den Kopf wächst. Oftmals war mit dem Gang in die Teilzeit aber auch die Angst um den Arbeitsplatz und die Stunden verbunden. Arbeitgeber begaben sich in die viel besprochene “Teilzeitfalle”.

 

Im Rahmen einer Brückenteilzeit ist es möglich, dass Dein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg reduzieren kann und danach automatisch zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehrt. Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht nur, wenn Du als Arbeitgeber mindestens 46 Mitarbeiter beschäftigst. Andernfalls kann der Antrag auch abgelehnt werden. Allgemein betrachtet entspricht man mit der Brückenteilzeit dem Anspruch der Mitarbeitenden nach mehr Flexibilität.

 

Wie lange kann man in die Brückenteilzeit gehen?

 

Die Dauer der Brückenteilzeit ist gesetzlich geregelt. Der Gesetzestext des §9 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) beschreibt dabei die Dauer der Teilzeit als mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre. Somit ist die Planbarkeit der Brückenteilzeit gewährleistet. Um eine Brückenteilzeit zu beantragen, muss Dein Arbeitnehmer aber länger als sechs Monate in Deinem Unternehmen beschäftigt gewesen sein, da er ansonsten die Teilzeit nicht beantragen darf. In Tarifverträgen können abweichende Regelungen getroffen werden und der Anspruch ist unabhängig von den Gründen des Arbeitnehmers.

 

Welche Voraussetzungen gibt es bei der Brückenteilzeit?

 

Um eine Brückenteilzeit beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

 

  • Dein Arbeitnehmer muss länger als sechs Monate in Deinem Unternehmen beschäftigt gewesen sein und Dein Unternehmen muss mindestens 46 Mitarbeiter beschäftigen. 
  • Zusätzlich muss der Wille auf Seiten des Arbeitnehmers bestehen, in Teilzeit zu arbeiten. 
  • Die Teilzeit muss grundsätzlich für einen Zeitraum von einem und bis zu fünf Jahren andauern. 
  • Der Anspruch auf Brückenteilzeit  ist unabhängig von den Gründen des Arbeitnehmers. Egal ob er seine Kinder pflegen oder seinem Hobby nachgehen will.

Free Trial Kenjo HR Urlaubsplanung Software

 

Brückenteilzeit - Was sind die Vorteile?

 

Für den Arbeitnehmer ist der größte Vorteil, dass er ein Wiederkehrrecht hat. Zuvor war es oft so, dass Deine Mitarbeitenden in die Teilzeitfalle geraten sind. Dies bedeutet: Mitarbeiter, die eine Weile in Teilzeit gearbeitet haben, aber wieder bereit waren, in Vollzeit zu arbeiten, hatten kein Anrecht auf die Rückkehr zur vollen Stundenzahl. Dies hat sich seit 2019 und dem Teilzeit- und Befristungsgesetzes geändert. Gerade für Frauen war dies oft ein Problem.

 

Für Dich als Arbeitgeber bietet die Brückenteilzeit Plansicherheit. Du weißt, wie lange der Arbeitnehmer in Teilzeit geht, wie viel Stunden er über diesen Zeitraum arbeitet und wann er wieder in Vollzeit zurückkehrt.

Brückenteilzeit - Was sind die Nachteile?

 

Wie bei jeder Teilzeit liegen auch bei der Brückenteilzeit die Nachteile für Deinen Arbeitnehmer auf der Hand: Durch das Reduzieren von Arbeitsstunden verringert sich auch der Anspruch auf diverse Leistungen wie z.B. der Anspruch auf Urlaub, Gehalt, Sozialabgaben und Rentenpunkte. 

 

Für Dich als Arbeitgeber kann sich die Planung durch die Brückenteilzeit ebenfalls erschweren, die Stunden des Arbeitnehmers, der sich in der Teilzeit befindet, müssen nach seiner Rückkehr wieder verfügbar sein. Das bedeutet, dass ein anderer Kollege, der zuvor Stunden und Projekte übernommen hatte, die Stunden wieder abgeben muss.

Worauf müssen Arbeitgeber bei der Brückenteilzeit achten?

 

Der Arbeitgeber muss bei der Brückenteilzeit darauf achten, dass der Arbeitnehmer unter gewissen Vorgaben ein Anrecht auf die Teilzeit hat. Es gilt also, die Teilzeit zu organisieren und alle Ressourcen entsprechend zu verteilen. Aber auch der Wiedereinstieg nach der Teilzeit muss gut organisiert werden.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber auch möglich, die Brückenteilzeit abzulehnen. Solltest Du als Arbeitgeber gerade nicht die Kapazitäten für einen Arbeitnehmer in Teilzeit haben, solltest Du Dich genau informieren, unter welchen Bedingungen dies möglich ist.

Haben Mitarbeiter ein Recht auf Brückenteilzeit?

 

Grundsätzlich ist zusagen, dass Dein Mitarbeiter ein Anrecht auf Brückenteilzeit hat. Um jedoch in Brückenteilzeit zu gehen, muss Dein Arbeitnehmer den Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit in schriftlicher Form stellen. Ist dies nicht der Fall, besteht der Anspruch erst drei Monate nachdem der Antrag eingegangen ist. Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht zusätzlich auch nur, wenn Du als Arbeitgeber mindestens 46 Mitarbeiter beschäftigst. Andernfalls kann der Antrag ebenfalls abgelehnt werden. Für Unternehmen mit bis zu 200 Beschäftigten gilt zudem, dass sie pro 15 Mitarbeiter nur einen Antrag auf Brückenteilzeit annehmen müssen. Mitarbeiter haben also nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Brückenteilzeit.

Kann man die Brückenteilzeit verlängern?

 

Prinzipiell solltest Du als Arbeitgeber wissen, dass Deine Mitarbeitenden keinen gesetzlichen Anspruch darauf haben, die Brückenteilzeit zu verlängern. Anders sieht es dabei mit freiwilligen Vereinbarungen zwischen Dir als Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aus, da diese jederzeit möglich sind. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums der Brückenteilzeit kehrt der Arbeitnehmer automatisch zu der Arbeitszeit vor der befristeten Teilzeit zurück und muss dann zunächst ein Jahr bis zur nächsten Antragstellung warten.

So hilft Dir Kenjo

 

Mit unserer HR-Software zur Verwaltung von Urlaubs- und Krankheitstagen können Deine Mitarbeiter ihre Abwesenheiten selber eintragen und verwalten. Spare Zeit und Geld, indem Mitarbeiter ihre Auszeiten selbst verwalten. Und das Beste daran ist: Du als Unternehmer hast jederzeit einen klaren Überblick über Urlaube und Abwesenheiten. 

 

Free Trial Kenjo HR Urlaubsplanung Software

 

Unsere HR-Software bietet Dir als Unternehmer einen einfachen Überblick von Urlaubstagen, Krankheiten oder Abwesenheiten. Das Abwesenheitsmanagement von Kenjo: Noch nie war die Abstimmung von Urlaubsanträgen und -verfügbarkeiten so einfach. Wenn Du noch mehr über unser Produkt wissen möchtest, dann buche jetzt eine Demo mit unserem Expertenteam oder teste Kenjo 14 Tage lang kostenlos.

New call-to-action