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Arbeitsschutz & BGM

Alles, was Du über Arbeitsunfälle wissen musst: Definition, Rechte und Pflichten

Arbeitsunfälle können unerwartet und plötzlich auftreten, sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Weg dorthin. In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige rund um das Thema Arbeitsunfall – von der Definition über Deine Rechte und Pflichten bis hin zu den notwendigen Schritten nach einem Unfall. Wir klären häufige Fragen, Missverständnisse und bieten Dir nützliche Informationen, damit Du bestens vorbereitet bist.

 

Was ist ein Arbeitsunfall?

 

Ein Arbeitsunfall ist ein unerwartetes Ereignis während der Arbeit, das zu einer Verletzung führt. Dies kann sowohl auf dem Firmengelände als auch auf dem Weg zur Arbeit geschehen, wobei letzteres als Wegeunfall bezeichnet wird.

 

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Bei einem Arbeitsunfall ist es wichtig, den Vorfall sofort dem Arbeitgeber zu melden, der ihn dann an die Berufsgenossenschaft weiterleitet. Diese übernimmt die Kosten für medizinische Versorgung, Lohnfortzahlung und Verletztengeld. In schwereren Fällen kann auch Schmerzensgeld beantragt werden.

 

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Unfall zu melden und den Betroffenen zu einem Durchgangsarzt zu schicken. Zudem müssen sie ihre Mitarbeiter über das richtige Verhalten bei Unfällen informieren und für ausreichenden Arbeitsunfallschutz sorgen.

 

Die Berufsgenossenschaft trägt die Kosten für den Arbeitsunfall, sofern alle notwendigen Schritte eingehalten werden. Dies minimiert die finanziellen Folgen für den Arbeitnehmer und unterstützt seine Genesung und Rückkehr in den Beruf.

 

Was ist der Unterschied zwischen allgemeinen Arbeitsunfällen und Wegeunfällen?

 

Der Unterschied zwischen allgemeinen Arbeitsunfällen und Wegeunfällen liegt im Ort und Kontext des Unfalls. 

 

Allgemeine Arbeitsunfälle passieren direkt im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Zum Beispiel, wenn ein Koch sich während der Arbeit in der Küche mit einem Messer schneidet oder ein Tischler sich an einer Kreissäge verletzt. Auch Unfälle, die während einer Weiterbildung oder einer Klassenfahrt im Verantwortungsbereich der Schule geschehen, zählen zu den allgemeinen Arbeitsunfällen, sofern die Aktivität im Interesse des Arbeitgebers oder der Schule liegt.

 

Wegeunfälle hingegen ereignen sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit. Ein typisches Beispiel ist ein Verkehrsunfall, der sich auf dem Weg zur Arbeit ereignet. Diese Unfälle sind auch versichert, jedoch nur solange der direkte Weg eingehalten wird. Sobald man beispielsweise einen Umweg für private Zwecke macht, entfällt der Versicherungsschutz.

 

Zusammengefasst: Allgemeine Arbeitsunfälle geschehen bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder in direktem Zusammenhang damit, während Wegeunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit passieren.

 

Versicherungsschutz beim Arbeitsunfall

 

Beim Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall greift die gesetzliche Unfallversicherung. Ein Arbeitsunfall ist definiert als ein Unfall, den eine versicherte Person während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleidet. Diese Definition umfasst nicht nur die eigentliche berufliche Tätigkeit, sondern auch Handlungen, die in einem direkten Zusammenhang damit stehen.

 

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Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten, die durch einen Arbeitsunfall entstehen. Dazu gehören unter anderem medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und, falls nötig, auch finanzielle Leistungen wie Lohnfortzahlung und Verletztengeld. Im Gegensatz dazu sind Unfälle, die in der Freizeit, im Haushalt oder im Urlaub passieren, nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Für solche Fälle ist eine private Unfallversicherung erforderlich, um die finanziellen Folgen abzusichern.

 

Wann greift der Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall nicht?

 

Der Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall greift nicht, wenn die Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne äußere Einwirkung zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Das bedeutet, dass Ereignisse wie plötzliches Nasenbluten bei einem Kind im Hort oder ein Herzinfarkt eines Mitarbeiters am Schreibtisch nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. In solchen Fällen liegt kein versicherter Arbeitsunfall vor, da keine äußere Ursache für den Gesundheitsschaden verantwortlich ist. Zudem ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel keine Sachwerte, sondern konzentriert sich auf die Absicherung von Personenschäden.

 

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers bei einem Arbeitsunfall

 

Die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers bei einem Arbeitsunfall umfassen mehrere wesentliche Aufgaben:

 

  1. Rettungskette aktivieren: Bei schweren Unfällen sofort Rettungsdienst oder Notarzt rufen und Erste Hilfe leisten. Bei tödlichen Unfällen auch die Polizei informieren.
  2. Unfallmeldung: Arbeitsunfälle, die zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit führen, müssen innerhalb von drei Tagen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Bei schweren Unfällen sind zusätzliche Behörden wie die Gewerbeaufsicht sofort zu informieren.
  3. Dokumentation: Auch leichte Verletzungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren, um später mögliche Ansprüche nachweisen zu können.
  4. Unfallanzeige: Der Arbeitgeber erstellt eine Unfallanzeige für die Berufsgenossenschaft und informiert den Betriebsrat, den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der betroffene Mitarbeiter hat Anspruch auf eine Kopie.
  5. Durchgangsarzt: Bei Arbeitsunfähigkeit, die über den Unfalltag hinausgeht, muss der Betroffene einen Durchgangsarzt aufsuchen, der auf Arbeitsunfälle spezialisiert ist.
  6. Psychische Folgen: Der Arbeitgeber sollte auch psychische Folgen berücksichtigen und gegebenenfalls die Berufsgenossenschaft zur Unterstützung heranziehen.

 

Diese Maßnahmen sichern die Gesundheit der Mitarbeiter und gewährleisten die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen im Falle eines Arbeitsunfalls.

 

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls

 

Wenn ein Arbeitsunfall eintritt, haben Arbeitnehmer sowohl bestimmte Rechte als auch Pflichten, die sie beachten müssen:

 

  1. Unfall melden: Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitsunfall unverzüglich ihrem Arbeitgeber zu melden, damit dieser die notwendigen Schritte einleiten kann.
  2. Erste Hilfe leisten: Falls möglich, sollten Arbeitnehmer Erste Hilfe leisten, um ihre Kollegen zu unterstützen, bis professionelle Hilfe eintrifft.
  3. Dokumentation: Der Unfall sollte im Verbandbuch dokumentiert werden, um eine spätere Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall sicherzustellen.
  4. Durchgangsarzt aufsuchen: Bei Verletzungen, die keine sofortige Krankenhausbehandlung erfordern, ist der Besuch eines Durchgangsarztes verpflichtend, da dieser auf Arbeitsunfälle spezialisiert ist.
  5. Anspruch auf Leistungen: Arbeitnehmer haben das Recht auf medizinische Versorgung, Lohnfortzahlung und Verletztengeld, das durch die Berufsgenossenschaft geregelt wird.

 

Durch das Einhalten dieser Pflichten schützen Arbeitnehmer ihre Ansprüche und sorgen dafür, dass sie die notwendigen Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalls erhalten.

 

Sonderfälle: Wegeunfälle und Berufskrankheiten

 

Wegeunfälle und Berufskrankheiten stellen besondere Kategorien im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung dar.

 

Ein Wegeunfall bezeichnet einen Unfall, der sich auf dem direkten Weg zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz ereignet. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den direkten Weg, sondern auch auf notwendige Umwege, wie zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer seine Kinder während der Arbeitszeit unterbringen muss, an einer Fahrgemeinschaft teilnimmt, aufgrund von Verkehrsbedingungen eine Umleitung nimmt, oder einen längeren Weg wählt, der schneller zum Arbeitsplatz führt.

 

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Berufskrankheiten hingegen sind Krankheiten, die aufgrund bestimmter Arbeitsbedingungen entstehen oder sich verschlimmern. Eine Krankheit wird nur dann als Berufskrankheit anerkannt, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie direkt durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Diese Krankheiten sind in der Berufskrankheitenliste der Bundesregierung aufgeführt, und es müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein, damit eine Anerkennung als Berufskrankheit möglich ist. Es reicht nicht aus, dass eine Krankheit möglicherweise durch die Arbeit verursacht wurde; der Zusammenhang muss klar belegt sein.

 

Arbeitsunfälle und die Berufsgenossenschaft

 

Die Berufsgenossenschaften, gemeinsam mit den Unfallkassen, tragen die Verantwortung für die gesetzliche Unfallversicherung. Sie schützen die Arbeitnehmer vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und sind zudem für die Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken zuständig.

 

Recht auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall

 

Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall ist selten und wird nur in Ausnahmefällen gezahlt, wenn der Arbeitgeber die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat. In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Entschädigung, jedoch ohne Schmerzensgeld. Bei Wegeunfällen kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden, wenn der Unfall von einer dritten Person verursacht wurde, aber nicht vom Arbeitgeber oder einem Kollegen.

 

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einem verletzten oder erkrankten Mitarbeiter bis zu sechs Wochen das volle Gehalt weiterzuzahlen, vorausgesetzt, der Mitarbeiter hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ist seit mindestens vier Wochen im Unternehmen tätig. Nach Ablauf dieser sechs Wochen erhält der Mitarbeiter Verletztengeld vom zuständigen Versicherungsträger in Höhe von 80 % des Regelgehalts. Wenn es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt, zahlt die Krankenkasse Krankengeld, das jedoch nur 70 % des Gehalts beträgt.

 

Erleidet ein Kind unter zwölf Jahren einen Unfall im Kindergarten, in der Schule, auf einer Klassenfahrt oder auf dem Schulweg, kann ein Elternteil zur Pflege freigestellt werden und erhält Verletztengeld für das Kind. Auch hier ist eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Kindes erforderlich.

 

Berechnung von Verletztengeld

 

Verletztengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit vorübergehend arbeitsunfähig sind. Es wird von der Berufsgenossenschaft (BG) gezahlt und beträgt in der Regel 80 % des Bruttoentgelts, jedoch nicht mehr als das Nettoentgelt. Die Zahlung erfolgt für bis zu 78 Wochen, bis zur Genesung oder Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit. Verletztengeld unterscheidet sich vom Krankengeld, das bei allgemeinen Krankheiten gezahlt wird und nur 70 % des Gehalts abdeckt. Verletztengeld ist steuerfrei und hilft, den Lebensunterhalt während der Genesung zu sichern.

 

Wie können Arbeitgeber Arbeitsunfällen vorbeugen?

 

Arbeitgeber können Arbeitsunfällen vorbeugen, indem sie eine Reihe von präventiven Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören die strikte Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften, regelmäßige Überprüfungen und Wartungen von Arbeitsmitteln und Anlagen, sowie die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen, um die Mitarbeiter für Gefahren zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Zudem sollten Arbeitgeber Unfälle und Beinahe-Unfälle melden und analysieren, um Gefahrenquellen zu identifizieren und zu beseitigen. Eine zentrale Rolle spielt auch die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Unfallvermeidung zu ergreifen.

 

Häufige Fragen und Missverständnisse zum Thema Arbeitsunfall (FAQ)

 

Das Thema Arbeitsunfall wirft oft viele Fragen auf und ist von zahlreichen Missverständnissen geprägt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gleichermaßen betroffen, wenn es darum geht, die richtigen Schritte im Falle eines Unfalls am Arbeitsplatz zu kennen und zu verstehen, welche Ansprüche bestehen. In den folgenden Abschnitten beantworten wir häufig gestellte Fragen und klären gängige Missverständnisse rund um das Thema Arbeitsunfall, um Ihnen eine klare Orientierung in dieser komplexen Materie zu bieten.

 

Hier sind die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsunfall:

 

  • Wie viel Geld bekommt man bei einem Arbeitsunfall?
      1. Bei einem Arbeitsunfall erhält der betroffene Mitarbeiter zunächst Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Danach zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld, das in der Regel 80 % des Bruttoentgelts beträgt, jedoch nicht mehr als das Nettoentgelt.
  • Was passiert, wenn man einen Arbeitsunfall hatte?
      1. Nach einem Arbeitsunfall sollte der Unfall sofort dem Arbeitgeber gemeldet und der Betroffene, je nach Schwere der Verletzung, medizinisch versorgt werden. Der Unfall wird dokumentiert, und der Arbeitgeber meldet den Vorfall der Berufsgenossenschaft. Der Betroffene erhält dann je nach Fall weitere Leistungen wie Verletztengeld.
  • Wie lange hat man Zeit, um einen Arbeitsunfall zu melden?
      1. Ein Arbeitsunfall muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen, dem Arbeitgeber gemeldet werden, damit dieser die Unfallmeldung fristgerecht an die Berufsgenossenschaft weiterleiten kann.
  • Wie lange hat man Zeit nach einem Arbeitsunfall zum Arzt zu gehen?
      1. Es ist wichtig, so schnell wie möglich nach einem Arbeitsunfall einen Arzt aufzusuchen, insbesondere einen Durchgangsarzt (D-Arzt), der auf Arbeitsunfälle spezialisiert ist. Es gibt keine feste Frist, aber eine zügige ärztliche Untersuchung ist entscheidend für die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall.
  • Kann man bei einem Arbeitsunfall gekündigt werden?
      1. Eine Kündigung aufgrund eines Arbeitsunfalls ist rechtlich problematisch und könnte als ungerechtfertigte Kündigung angesehen werden. Dennoch kann eine Kündigung aus anderen, nicht mit dem Unfall zusammenhängenden Gründen erfolgen, wenn diese rechtlich begründet sind.
  • Wie lange muss der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall zahlen?
    1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei einem Arbeitsunfall bis zu sechs Wochen das volle Gehalt des betroffenen Mitarbeiters weiterzuzahlen. Danach übernimmt die Berufsgenossenschaft die Zahlung von Verletztengeld.

 

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