Nicht nur der Arbeitsmarkt verändert sich stetig, auch im Arbeitsrecht kommt es immer wieder zu Neuerungen und Änderungen. Damit Unternehmen im Personalmanagement keine Fehler unterlaufen, holen sie sich Unterstützung von Arbeitsrechtsberater*innen oder Spezialist*innen im Bereich Personalwesen und Arbeitsrecht.
Welche Vorteile eine externe Personaldienstleistung wie die Arbeitsrechtsberatung bringt und wie Dein Unternehmen von einer Zusammenarbeit mit einem*einer Arbeitsrechtsberater*in profitieren kann, erfährst du in diesem Artikel.
Arbeitsrechtsberater*innen oder im Arbeitsrecht spezialisierte HR-Berater*innen spielen eine wichtige Rolle im Personalwesen: Sie beraten Unternehmen in sämtlichen Personalfragen rund um die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorgaben und Richtlinien. Damit diese Fachleute Unternehmen erfolgreich arbeitsrechtlich beraten können, benötigen sie umfassende Kenntnisse im Bereich Legal Compliance sowie ein Verständnis für das geschäftliche Umfeld des Unternehmens und Arbeitgebers.
Mit Blick auf die komplexen Vorgaben und sich ständig ändernden Richtlinien im Arbeitsrecht und Personalwesen kann es für Unternehmen also nur sinnvoll sein, sich von Arbeitsrecht- und Compliance-Expertinnen beraten zu lassen.
In Deutschland ist der Berater*innen-Begriff nicht geschützt und im Grunde kann sich jede Person, die in diesem Bereich arbeitet, so bezeichnen. Meist haben auf Arbeitsrecht spezialisierte HR-Consultants ein Jura- oder Wirtschaftswissenschaftsstudium absolviert. Ein Aufbaustudium oder Fort- und Weiterbildungen im Bereich Personalwesen – beispielsweise in Personalwirtschaft und Arbeitsrecht, helfen HR-Berater*innen, ihr Beratungsangebot zu konkretisieren und sich als Fachleute für Arbeitsrecht zu etablieren. Hierzulande bieten vor allem auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzleien und Anwält*innen derartige Beratungsleistungen für Unternehmen an.
Bevor Dein Unternehmen eine*n Spezialist*in für Arbeitsrecht einstellt oder eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei beauftragt, solltest Du sicherstellen, dass Expertise und Erfahrung in den folgenden Bereichen vorhanden sind:
Wie bereits erwähnt: Eine arbeitsrechtliche Beratung soll Unternehmen in sämtlichen Personal- und Beschäftigungsfragen unterstützen.
Zu den Aufgaben von Arbeitsrechtsberater*innen gehören unter anderem also:
Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, eine*n Expert*in für Arbeitsrecht einzustellen oder mit einer Kanzlei für Arbeitsrecht zusammenzuarbeiten. Allerdings können Unternehmen von so einer Kooperation nur profitieren. Das deutsche Arbeitsrecht ist äußerst komplex und Richtlinien ändern sich schnell. Unternehmensjurist*innen oder Arbeitsrechtsberater*innen besitzen die notwendigen Kenntnisse und ausreichend Expertise im Arbeitsrecht und fördern damit eine effektivere und effizientere Entscheidungsfindung in den unterschiedlichen Personalbelangen.
Da diese Fachleute sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und neueste Änderungen im Arbeitsrecht informieren, helfen sie Unternehmen Verstöße, Strafen und Bußgelder zu vermeiden.
Zu den Vorteilen einer Zusammenarbeit mit einer Arbeitsrechtsberatung zählen auch:
Das Honorar von externen Arbeitsrechtsberater*innen oder einer Kanzlei für Arbeitsrecht hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
Es ist allerdings schwierig, einen konkreten Preis für diese Beratungsdienstleistungen zu nennen, da die Anbieter*innen unterschiedlich abrechnen: monatliche Pauschale, pro Dienstleistung bzw. Projekt oder pro Stunde.
Das deutschlandweite Durchschnittsgehalt von unternehmensinternen Jurist*innen, die sich auch um arbeitsrechtliche Fragen kümmern, liegt laut lto-karriere.de bei circa 5.300 Euro pro Monat (zuzüglich Boni).
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