Maßnahmen zur Risikoprävention am Arbeitsplatz gehören zum Pflichtprogramm für Unternehmen, denn Arbeitsunfälle passieren leider öfter als gedacht. Umso wichtiger ist es also, dass Arbeitgeber gezielt Maßnahmen für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz durchführen.
Wie Unternehmen in Deutschland den Arbeitsschutz organisieren müssen, regelt in erster Linie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es beinhaltet Pflichten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer*innen. Außerdem ist die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Zusammenhang mit den europäischen Richtlinien wichtig und gibt den Orientierungsrahmen für Arbeitgeber vor sowie welche Anforderungen an den Arbeitsschutz Arbeitgeber hierzulande erfüllen müssen.
Hier finden sich
Leitlinien etwa für Gefährdungsbeurteilungen und den Arbeitsschutz für das Aufsichtspersonal und
Handlungshilfen und Empfehlungen für den betrieblichen Arbeitsschutz.
Das Arbeitsschutzgesetz von 1996 regelt die „Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ – und ist bis auf wenige Ausnahmen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen verpflichtend.
Im Fokus steht dabei die wirksame Prävention von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz. Das Arbeitsschutzgesetz setzt die EU-Richtlinie 89/391/EWG zum Arbeitsschutz in deutsches Recht um. In Sachen Arbeitsschutz greifen aber auch eine Reihe von weiteren Gesetzen und Verordnungen wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und branchen- und berufsgruppenspezifische Richtlinien.
Maßnahmen zur Risikoprävention am Arbeitsplatz gehen einerseits mit Rechten für die Beschäftigten einher, andererseits nehmen sie alle betreffenden Personen in die Pflicht. Das heißt: Arbeitgeber müssen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen sorgen und Arbeitnehmer*innen wiederum müssen über die Maßnahmen informiert sein und sich an deren Vorgaben halten beziehungsweise ihre Arbeit mit entsprechender Sorgfalt ausführen.
Was heißt das für Arbeitgeber im Detail? Sie müssen laut Arbeitsschutzgesetz:
Allerdings macht das Arbeitsschutzgesetz keine genauen Vorgaben, wie Unternehmen die Arbeitsschutzrichtlinien in der Praxis genau umsetzen sollen. In den meisten Unternehmen oder Betrieben gibt es Fachleute, die für den Arbeitsschutz zuständig sind, also Schutzmaßnahmen festlegen und deren Einhaltung kontrollieren. Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet aber Grundsätze zum Arbeitsschutz, die für Arbeitgeber die notwendige Orientierung zu dessen Einhaltung geben; sie besagen, dass:
Wie oben angedeutet: Arbeitgeber müssen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, also eine Beurteilung der Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Diese Beurteilung muss regelmäßig erfolgen, zum Beispiel für jeden Arbeitsplatz, nach Arbeitsunfällen, beim Auftreten von Berufskrankheiten, bei der Einrichtung von neuen Arbeitsplätzen oder wenn sich Arbeitsbedingungen oder -umgebung grundlegend ändern.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Einen Orientierungsrahmen für eine strukturierte Vorgehensweise geben diese sieben allgemeinen Schritte vor:
1. Beurteilung vorbereiten (Arbeitsbereiche und Tätigkeiten bestimmen)
2. Gefährdungen ermitteln
3. Gefährdungen beurteilen
4. Schutzmaßnahmen festlegen
5. Maßnahmen durchführen
6. Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
7. Beurteilung regelmäßig wiederholen
Alle Arbeitgeber müssen die Gefährdungsbeurteilung zudem entsprechend dokumentieren. Nur so können sie die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen konkret überprüfen.
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden 2019 bundesweit 497 Arbeitsunfälle mit Todesfolge registriert; im Vergleich dazu waren es 399 im Jahr 2020. Die Anzahl der Arbeitsunfälle insgesamt ist ebenfalls deutlich gesunken: von 871.547 im Jahr 2019 auf 760.369 im Jahr 2020. Dieser Rückgang ist auch auf die Corona-Pandemie zurückzuführen.
Die Corona-Pandemie hatte aber noch weitere Auswirkungen. In der Deutschen Handwerkszeitung heißt es dazu: „Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2020 um fast 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Gleichzeitig ist die Zahl der eingegangenen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit um 32 Prozent gestiegen.“
Stolpern, Rutschen und Stürzen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz: Laut der DGUV-Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen gab es 2019 deutschlandweit rund 169.500 sogenannter SRS-Unfälle. Sie machten den Großteil der insgesamt 233.077 Arbeitsunfälle in Deutschland aus, die aus der Bewegung (etwa beim Laufen oder Gehen) heraus entstanden sind. Das sind insgesamt 29,9 Prozent aller Arbeitsunfälle in Zusammenhang mit einer Tätigkeit in Deutschland.
Berufliche Risiken am Arbeitsplatz lassen sich grundsätzlich in sieben Kategorien einteilen.
Zu körperlichen Beeinträchtigungen und Belastungen kann es durch die Arbeit selbst oder durch Umgebungseinflüsse kommen. Am häufigsten verursacht werden sie unter anderem durch:
Ein weiteres Sicherheitsrisiko am Arbeitsplatz besteht beim Umgang mit Gefahrstoffen, denn in zahlreichen Berufen kommen Arbeitnehmer*innen mit schädlichen chemischen Arbeitsstoffen und Produkten in Kontakt. Die Arbeit mit Gefahrstoffen kann gesundheitliche Probleme hervorrufen, etwa durch Haut- oder Augenreizungen, durch Einatmen oder Verschlucken. Aus diesem Grund sollten Arbeitsaufgaben, die den Umgang mit chemischen Stoffen umfassen, mit größter Sorgfalt und bestimmungsgemäß ausgeführt werden.
Bei Tätigkeiten, die die Herstellung, die Verwendung oder den Umgang mit Biostoffen wie Viren, Bakterien, Parasiten oder (Schimmel-)Pilzen verlangen, kommt es zu sogenannten biologischen Gefährdungen. Tätigkeiten in Bereichen wie das Gesundheitswesen, die Bauindustrie, die Entsorgungswirtschaft oder auch Biotechnologie-Unternehmen fallen hierunter.
Durch unnatürliche Haltungen, körperliche Überanstrengungen, zum Beispiel beim Tragen von hohen Gewichten, oder monotone Bewegungen über einen längeren Zeitraum hinweg erhöht sich das ergonomische Risiko am Arbeitsplatz erheblich. Fehlende Ergonomie am Arbeitsplatz zählt zu den häufigsten Gesundheitsrisiken und kann unterschiedliche körperliche Beschwerden und Schäden – auch bleibende – verursachen.
Psychosoziale Belastungen gehören zu den größten Herausforderungen im Gesundheits- und Arbeitsschutz. Denn immer mehr Arbeitnehmer*innen leiden unter anderem unter arbeitsbedingtem Stress, Angstzuständen oder Erschöpfung.
Wichtige Artikel zu Thema Psychische Gesundheit sowie in unserer Studie zur Psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz auf unserem Blog:
Elektrische Gefährdungen können beispielsweise bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln entstehen. Wurde die Installation der elektrischen Geräte nicht sachgemäß ausgeführt, kann es zu Kurzschlüssen und damit leider auch zu Sach- und Personenschäden kommen.
Umweltrisiken sind immer auch Unternehmensrisiken. Darüber haben Arbeitgeber*innen grundsätzlich keine Kontrolle, da sie eine natürliche Ursache haben. Zu den Umweltrisiken zählen unter anderem Überschwemmungen, Stürme und Erdbeben.
Wie eingangs schon erwähnt: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen haben bestimmte Pflichten und müssen den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter*innen gewährleisten. Wir fassen hier die verpflichtenden Arbeitsschutzmaßnahmen für Arbeitgeber noch einmal zusammen:
Ebenfalls erwähnt haben wir bereits, dass auch Arbeitnehmer*innen sich an die Arbeitsschutzanweisungen halten müssen. Nur so können sie ihre und die Sicherheit ihrer Kolleg*innen gewährleisten. Das heißt, sie müssen:
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