Schichtarbeit gehört in vielen Branchen zum Alltag – ob in der Produktion, Logistik, im Einzelhandel oder in der Pflege. Um die besondere Belastung durch Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten auszugleichen, erhalten Arbeitnehmer in Deutschland sogenannte Zuschläge. Diese gelten zusätzlich zum Grundlohn und können – je nach Art der Arbeitszeit – teilweise steuerfrei ausgezahlt werden.
Besonders relevant sind dabei Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge, und Samstagszuschläge. Die genauen Regelungen finden sich im Einkommensteuergesetz (§ 3b EStG) und unterscheiden sich teils nach Uhrzeit, Wochentag oder Feiertag. Viele Tarifverträge schreiben zudem höhere oder abweichende Prozentsätze vor.
In diesem Artikel erhältst Du einen kompakten Überblick über die wichtigsten Arten von Schichtzuschläge, ihre steuerliche Behandlung und Beispiele aus der Praxis. Außerdem zeigen wir Dir, wie sich Schichtzuschläge mit einem Zuschläge-Rechner schnell und transparent berechnen lassen – und wie Unternehmen die Verwaltung ihrer Zuschlagsregelung vollständig automatisieren können.
| Zuschlag | Regelwert |
| Nachtschichtzuschlag | mindestens 25% |
| Sonntagsarbeit Zuschlag | 50% |
| Feiertagszuschläge | 125% |
| Samstagsarbeit Zuschlag | nicht Pflicht, aber oft 25% |
Unter Nachtarbeitszuschlag versteht man die zusätzliche Vergütung für Arbeitszeiten, die nachts geleistet werden. Gesetzlich gilt die Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr als Nachtarbeit (in einigen Branchen, z. B. Bäckereien, bereits ab 22:00 Uhr). Arbeitnehmer, die in diesem Zeitraum arbeiten, haben Anspruch auf einen Zuschlag oder eine angemessene Zahl von bezahlten Ausgleichsstunden.
Die Höhe des Nachtzuschlags ist im Gesetz nicht exakt festgeschrieben, wohl aber durch Rechtsprechung und Tarifverträge geprägt:
Der Nachtzuschlag ist nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu folgenden Grenzen steuerfrei:
Ein Mitarbeiter verdient 20 € pro Stunde und arbeitet von 23:00 bis 6:00 Uhr (7 Stunden).
Je nach Steuerklasse wird ein Teil des Zuschlags steuerfrei berücksichtigt. So erhält der Mitarbeiter einen echten Netto-Vorteil durch die Zuschläge.
Fazit & Weiterführendes:
Der Nachtzuschlag ist ein fester Bestandteil gerechter Bezahlung in Schichtbetrieben. Er sorgt für Ausgleich bei gesundheitlicher und sozialer Belastung durch nächtliche Arbeit.
Der Zuschlag für Sonntagsarbeit wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer an einem Sonntag arbeiten müssen. Als Sonntag gilt der Zeitraum von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Ziel des Zuschlags ist es, die besondere Belastung auszugleichen, da Sonntage traditionell als Ruhetage vorgesehen sind.
Die gängige Praxis in Deutschland ist ein Zuschlag bei Sonntagsarbeit von 50 % des Grundlohns. In einigen Tarifverträgen können höhere Sätze vereinbart sein. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob es sich um eine Nachtschicht oder Tagschicht handelt – entscheidend ist der Kalendersonntag.
Nach § 3b EStG sind Sonntagszuschläge bis zu 50 % des Grundlohns steuerfrei. Liegt der Zuschlag darüber, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Ein Mitarbeiter verdient 20 € pro Stunde und arbeitet am Sonntag von 10:00 bis 18:00 Uhr (8 Stunden).
Da der Zuschlag innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleibt, sind die 80 € steuerfrei.
Fazit & Weiterführendes
Der Sonntagszuschlag ist ein wichtiger finanzieller Ausgleich für Arbeitnehmer, die ihre freie Zeit am Wochenende im Betrieb verbringen.
Feiertagszuschläge werden gezahlt, wenn Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen. Er dient als Ausgleich dafür, dass Beschäftigte an Tagen arbeiten, die üblicherweise frei von Arbeit sind und gesellschaftlich einen besonderen Stellenwert haben.
Die Zuschlagshöhe unterscheidet sich je nach Feiertag:
Nach § 3b EStG gilt:
Eine Mitarbeiterin verdient 20 € pro Stunde und arbeitet am 25. Dezember von 14:00 bis 22:00 Uhr (8 Stunden).
Von den 240 € Zuschlägen sind in diesem Fall die kompletten Beträge steuerfrei, da sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen.
Fazit & Weiterführendes
Feiertagszuschläge sind nicht nur ein finanzieller Ausgleich, sondern auch ein wichtiges Signal der Wertschätzung für Mitarbeiter, die an besonderen Tagen im Einsatz sind.
Der Samstagsarbeit Zuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeit an Samstagen. Anders als beim Sonn- oder Feiertagszuschlag gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag bei Samstagsarbeit gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsvertrag ab.
Samstagszuschläge fallen nicht unter § 3b EStG und sind daher in der Regel steuerpflichtig. Sie werden zum normalen Bruttolohn hinzugerechnet und entsprechend versteuert.
Ein Mitarbeiter verdient 20 € pro Stunde und arbeitet am Samstag von 8:00 bis 16:00 Uhr (8 Stunden).
Da Samstagszuschläge nicht steuerfrei sind, unterliegen die 40 € der normalen Lohnsteuer.
Fazit & Weiterführendes
Der Samstagszuschlag ist vor allem ein tariflicher oder vertraglicher Bonus. Arbeitnehmer sollten im Arbeits- oder Tarifvertrag prüfen, ob und in welcher Höhe er vorgesehen ist.
Der Schichtzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitnehmer für die Arbeit in einem Wechselschicht- oder Schichtsystem erhalten. Ziel ist es, die besondere Belastung durch wechselnde Arbeitszeiten – etwa früh, spät und nachts – auszugleichen. Im Gegensatz zu Nacht- oder Feiertagszuschlägen ist der Schichtzuschlag nicht an bestimmte Uhrzeiten gebunden, sondern an die Tatsache, dass Mitarbeiter regelmäßig im Schichtbetrieb arbeiten.
Der Schichtzuschlag fällt nicht unter die Steuerbefreiungen des § 3b EStG. Er ist daher in der Regel voll steuerpflichtig und wird zusammen mit dem Grundlohn versteuert.
Eine Mitarbeiterin verdient 20 € pro Stunde und erhält zusätzlich einen Schichtzuschlag von 15 %. Bei 160 Stunden pro Monat ergibt sich:
Der gesamte Schichtzuschlag ist steuerpflichtig.
Fazit & Weiterführendes
Schichtzuschläge sind ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiter im Schichtbetrieb für die besonderen Arbeitszeiten zu entlasten. Sie sind vor allem in tarifgebundenen Betrieben üblich und können individuell ausgestaltet sein.
Unter SFN-Zuschlägen versteht man Zuschläge, die für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit anfallen – oft auch in Kombination. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel in einer Nacht von Samstag auf Sonntag arbeitet, können mehrere Zuschläge gleichzeitig greifen. Diese stacken sich, d. h. sie werden addiert.
Die Höhe ergibt sich aus der Kombination der jeweiligen Zuschläge:
Welche Kombinationen gelten, hängt von Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung ab.
Auch bei Kombinationen gelten die steuerlichen Grenzen des § 3b EStG:
Ein Mitarbeiter arbeitet von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 06:00 Uhr (8 Stunden) bei einem Grundlohn von 20 €/Std..
Rechnung:
Fazit & Weiterführendes:
SFN-Zuschläge zeigen besonders deutlich, wie komplex die Berechnung von Lohnzuschlägen werden kann. Da mehrere Faktoren gleichzeitig wirken, ist eine manuelle Berechnung fehleranfällig.
Wie die Beispiele gezeigt haben, kann die Berechnung von Zuschlägen schnell kompliziert werden – besonders, wenn mehrere Faktoren zusammenfallen (SFN-Zuschläge). Manuelle Berechnungen sind fehleranfällig und kosten viel Zeit.
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Nachtzuschläge sind gesetzlich verankert (§ 6 ArbZG). Sonntags- und Feiertagszuschläge ergeben sich häufig aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Nein. Nur bestimmte Zuschläge nach § 3b EStG (Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Samstags- und Schichtzuschläge sind in der Regel steuerpflichtig.
Ja. Bei Überschneidungen (z. B. Sonntag + Nacht) werden Zuschläge addiert. Wichtig ist, dass die steuerfreien Höchstgrenzen beachtet werden.
Ja, aber die Berechnung ist komplex und fehleranfällig – vor allem bei SFN-Kombinationen. Tools wie der Schichtzulagen-Rechner liefern schnell korrekte Ergebnisse.